Arbeiten ohne Pause und Toilettengang

11 Antworten

Lass mich raten, ein klassischer Fall von kik ? ;-)

Ganz ehrlich, da der Arbeitgeber verpflichtet ist Toiletten anzubieten und ich es schon höchst fraglich finde, Mitarbeiter zum benachbarten Discounter aufs Klo zu schicken, würde ich eiskalt den Laden für meinen Toilettengang schließen und einen entsprechenden Hinweis an der Ladentür anbringen. Ebenso sind Pausenzeiten geregelt im Gesetz, dass fängt schon damit an, das ich bei Arbeitszeiten über 9 Stunden einen Anspruch auf 45 Minuten Pause habe.

Wenn Du den Herrschaften ans Bein pinkeln möchtest, solltest Du entweder gegen die Missstände klagen, oder einfach das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hin zu ziehen

Ich hatte solche Arbeitsbedingungen mal als Wachmann - wenn dir etwas an deiner Gesundheit liegt, solltest Du dir einen anderen Job suchen.

Ich kenne eine Menge kleiner Läden, wo nur eine Kraft ist. Wenn sie zur Toilette muss, geht sie eben. Die Kasse ist ja nicht zugänglich. Dauert ja auch keine Stunde.

Für einen Diebstahl ist die Angestellte nicht haftbar zu machen.

Wenn nicht allzuviel Laufkundschaft im Laden ist, hat man doch eigentlich ständig Pause, oder? (duckundwech).

Es wird wohl einen Personalchef geben, mit dem man das Problem bespricht.

Biestig81 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 10:23

Naja, ständig Pause hängt vom Mitarbeiter ab. Es gibt welche, die sehen keine Arbeit selbst wenn sie vor ihnen steht, ansonsten gibt es in einer Bäckerei immer was zu tun. Alleine schon wg. Lebensmittel-Vorschriften! Abgesehen vom Backen usw.

Hast Du schon mal mit Deinem Chef darüber geredet? Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens eine Pause sein muss. Diese ist aber nicht kurz vor Arbeitsende zu nehmen, sondern spätestens nach 6 Stunden. Hat Dein Chef kein Einsehen, dann solltest Du ihm mal erklären, dass Du künftig den Laden schließen wirst, solange Du Pause hast. Vielleicht reagiert er dann. Ansonsten wende Dich an Deine Kammer.

Tja...zuerst mal prüfen, ob die Firma sich überhaupt an geltende Gesetze hält!

Bezüglich der Toiletten steht das in der Arbeitsstättenverordnung: http://www.vbg.de/apl/gv/asr/asr37-1.htm

Ob das zutrifft, musst du entscheiden, du kennst die Situation vor Ort.

Im Arbeitsrecht ist es so: Toilettenzeiten zählen normalerweise zu den kurzen Unterbrechungen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit (wie zum Beispiel Trinken) und sind unerheblich. Solche kurzen Unterbrechungen dürfen, aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiter, nicht durch vertragliche Regelungen, wie eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden.

Wie bereits aufgezeigt, stellt eine Unterbrechung der Arbeit für den Besuch der Toilette keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Der Gang zur Toilette ist grundsätzlich Arbeitszeit.

Also Schild anfertigen: Bin gleich zurück, bei Bedarf Laden kurz abschliessen und auf Klo gehen, dann wieder aufschliessen.

Was die Pause angeht, MUSS die spätestens nach 6 Stunden gewährt werden und nicht "1 Stunde vor Ladenschluss"! UND der Arbeitgeber darf NICHT für den Toilettengang auf die Pausenzeit verweisen, das ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht!

Ich würde einmal im Guten mit ihm reden und mich dann an die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsgericht wenden!