Arbeiten ohne Pause und Toilettengang
Bin derzeit in einem Betrieb beschäftigt, bei dem die Toilette nicht direkt im Laden ist, aber auch nicht so weit entfernt ist. Das Problem ist aber, dass man als Angestellter komplett alleine im Laden steht und somit kaum die Zeit hat, auf die Toilette zu gehen, weil ja sonst Kasse und Ware über diese Zeit komplett unbeaufsichtigt ist. Wenn man dann doch mal geht, ist die Kundschaft angefressen und ich weiss nicht, wie es sich verhält, wenn während dieser Zeit etwas abhanden kommt (Geld oder Ware).
Zum anderen gibt es innerhalb von 7 bis zu 10 Arbeitsstunden keine Pause, da ja die Angestellten alleine im Laden stehen. Seit kurzem wurde das so geregelt, dass eine Stunde vor Arbeitsaus ein Kollege kommt und man dann für eine halbe Stunde in Pause gehen kann. Dann arbeitet man noch eine halbe Stunde und hat anschließen aus. Ich gehe also eine halbe Stunde vor Arbeitsende in Pause. Das kann doch auch nicht der Sinn einer Pause sein.
Das kann doch so nicht rechtens sein, oder? Wohin muss man sich wenden (den Vorgesetzten geht das am Allerwertesten vorbei), um diesen Mißstand aufzu- und anzuzeigen?
11 Antworten
Lass mich raten, ein klassischer Fall von kik ? ;-)
Ganz ehrlich, da der Arbeitgeber verpflichtet ist Toiletten anzubieten und ich es schon höchst fraglich finde, Mitarbeiter zum benachbarten Discounter aufs Klo zu schicken, würde ich eiskalt den Laden für meinen Toilettengang schließen und einen entsprechenden Hinweis an der Ladentür anbringen. Ebenso sind Pausenzeiten geregelt im Gesetz, dass fängt schon damit an, das ich bei Arbeitszeiten über 9 Stunden einen Anspruch auf 45 Minuten Pause habe.
Wenn Du den Herrschaften ans Bein pinkeln möchtest, solltest Du entweder gegen die Missstände klagen, oder einfach das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hin zu ziehen
Ich hatte solche Arbeitsbedingungen mal als Wachmann - wenn dir etwas an deiner Gesundheit liegt, solltest Du dir einen anderen Job suchen.
Ich kenne eine Menge kleiner Läden, wo nur eine Kraft ist. Wenn sie zur Toilette muss, geht sie eben. Die Kasse ist ja nicht zugänglich. Dauert ja auch keine Stunde.
Für einen Diebstahl ist die Angestellte nicht haftbar zu machen.
Wenn nicht allzuviel Laufkundschaft im Laden ist, hat man doch eigentlich ständig Pause, oder? (duckundwech).
Es wird wohl einen Personalchef geben, mit dem man das Problem bespricht.
Naja, ständig Pause hängt vom Mitarbeiter ab. Es gibt welche, die sehen keine Arbeit selbst wenn sie vor ihnen steht, ansonsten gibt es in einer Bäckerei immer was zu tun. Alleine schon wg. Lebensmittel-Vorschriften! Abgesehen vom Backen usw.
Hast Du schon mal mit Deinem Chef darüber geredet? Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens eine Pause sein muss. Diese ist aber nicht kurz vor Arbeitsende zu nehmen, sondern spätestens nach 6 Stunden. Hat Dein Chef kein Einsehen, dann solltest Du ihm mal erklären, dass Du künftig den Laden schließen wirst, solange Du Pause hast. Vielleicht reagiert er dann. Ansonsten wende Dich an Deine Kammer.
Tja...zuerst mal prüfen, ob die Firma sich überhaupt an geltende Gesetze hält!
Bezüglich der Toiletten steht das in der Arbeitsstättenverordnung: http://www.vbg.de/apl/gv/asr/asr37-1.htm
Ob das zutrifft, musst du entscheiden, du kennst die Situation vor Ort.
Im Arbeitsrecht ist es so: Toilettenzeiten zählen normalerweise zu den kurzen Unterbrechungen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit (wie zum Beispiel Trinken) und sind unerheblich. Solche kurzen Unterbrechungen dürfen, aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiter, nicht durch vertragliche Regelungen, wie eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden.
Wie bereits aufgezeigt, stellt eine Unterbrechung der Arbeit für den Besuch der Toilette keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Der Gang zur Toilette ist grundsätzlich Arbeitszeit.
Also Schild anfertigen: Bin gleich zurück, bei Bedarf Laden kurz abschliessen und auf Klo gehen, dann wieder aufschliessen.
Was die Pause angeht, MUSS die spätestens nach 6 Stunden gewährt werden und nicht "1 Stunde vor Ladenschluss"! UND der Arbeitgeber darf NICHT für den Toilettengang auf die Pausenzeit verweisen, das ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht!
Ich würde einmal im Guten mit ihm reden und mich dann an die Berufsgenossenschaft und das Arbeitsgericht wenden!