Handy kaputt durch Tritt?
Hallo. Ein Kollege von mir hat mir heute in der Pause aus Spaß einen Low Kick gegeben (Tritt gegen Oberschenkel). Dabei hat er mein Handy getroffen und der Display hat fast überall in der oberen Hälfte einen Riss. Mein Handy ist außerdem verbogen. Muss ich meine Versicherung informieren. Muss er seine Informieren und bezahlt das überhaupt seine Versicherung? Muss er es selbst bezahlen? Wie soll ich jetzt handeln?
14 Antworten
Er muss seine Haftpflicht-Versicherung informieren, sofern er eine hat. Diese muss den Schaden dann regulieren (=> Du bekommst den Restwert des Handys). Wenn er keine Haftpflicht hat, dann muss er das bezahlen (=> Den Restwert des Handys).
Es ist immer die Haftpflicht desjenigen zu informieren, der den Schaden verursacht hat. Deine ist dafür nicht zuständig.
Ich meinte das in Abgrenzung zu "oder ich meine". Wenn es über eine Versicherung laufen soll, dann muss er seine benachrichtigen. Natürlich muss er nicht seine benachrichtigen. :-)
Was heißt Restwert des Handys? Ich habe ein Huawei P10 vor ca 3 Monaten bei einem Vertrag bekommen, neu hat es damals 579€ gekostet....
Ja, und dann hat es einen Restwert. Genau den bekommst Du erstattet und nicht 579€.
@ohwehohach
Er muss seine Haftpflicht-Versicherung informieren,
warum sollte er, die wird den Schaden eh nicht für den Verursacher übernehmen.
Wenn Du mir eine Beule ins auto trittst... meinst Du deine Versicherung würde dafür zahlen????? Die Versicherung möchte ich erst mal kennenleren.... Träum weiter
Rudi, das eine ist Vorsatz (Beule im Auto), das andere Fahrlässigkeit (er konnte nicht wissen, dass das Handy in der Tasche ist). Da ist ein klitzekleiner Unterschied. Das eine wird nämlich von der Versicherung gedeckt, das andere nicht.
lieber Gott lass Hirn vom Himmel regnen
Wenn ich mit einer Waffe auf jemanden Schieße und er wird nur deshalb nicht verletzt weil er einen Metallgegenstand in der Tasche hatte der ihm das Leben gerettet hat, glaubst Du ich würde dann straffrei bleiben?
Ihr habt eine Rechtsauffassung... Leute überlegt doch mal
lieber Gott lass Hirn vom Himmel regnen
Ja, das denke ich mir auch gerade. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Gerne nochmal: Es geht nicht darum, den Tritt zu bestrafen!!
Wenn Du mit einem Kumpel Fußball spielst und den Ball trittst, er durch das Fenster des Nachbarn fliegt und es kaputt macht, dann war der Tritt ja auch Absicht. Dennoch zahlt die HP das Fenster!
Ich rufe jetzt meine Versicherung an und frage nach. Melde mich dann wieder. Einfach mal aus Interesse.
So, habe mir der HUK telefoniert. Das ist ein fahrlässiger Schaden und würde übernommen. Case closed.
So, habe mir der HUK telefoniert. Das ist ein fahrlässiger Schaden und würde übernommen
Ich weiß ja nicht mit welcher HUK du telefoniert hast.... aber jedenfalls nicht mit der SuH Abteilung der HUK Coburg..... Jedenfalls wird sie bei sachlich richtiger Schilderung niemals ein versichertes Schadensereignis daraus machen
Kannst ja gerne selbst noch einmal anrufen. Meine Schilderung war genau so:
Zwei Jungs machen auf dem Schulhof Blödsinn und der eine tritt den anderen in den Hintern. In der Gesäßtasche war aber ein Handy, das jetzt kaputt ist. Wird der Schaden von der HUK übernommen?
Die Antwort kam sofort und unmissverständlich.
Wenn Du mit einem Kumpel Fußball spielst und den Ball trittst, er durch das Fenster des Nachbarn fliegt und es kaputt macht, dann war der Tritt ja auch Absicht. Dennoch zahlt die HP das Fenster!
vollkommen richtig....
weil in dem Fall nicht die Absicht unterstellt werden kann, das dadurch das Recht eines Anderen verletzt werden sollte. Das Recht des Anderen ist in dem Fall das Recht auf eine heile Fensterscheibe
Der Tritt gegen einen Oberschenkel ist dagen sehr wohl eine Rechtsverletzung..... Der Geschädigte hat nämlich ein Recht auf Unversehrtheit und dieses Recht wurde in diesem Fall im wahrsten Sinne des Wortes "mit Füßen getreten".
Und dafür könnte man ihn auch wegen Körperverletzung belangen. Aber das Kaputtmachen des Handys war nichtsdestotrotz Fahrlässig, weil nicht "Teil des Plans", sondern "zufällig im Weg".
Er hat dir einen Schaden verursacht muss deshalb dafür auch haften. Ob er nun eine Versicherung hat oder nicht, das kann ich nicht beurteilen; auf alle Fälle muss er oder seine Versicherung das bezahlen. Auf gar keinen Fall deine Versicherung.
Selbst wenn er keine Versicherung hat und momentan keine Einkünfte hat, irgendwann wird er sie aber haben und dann muss er zahlen.
Wie schon erwähnt wurde, wird nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt nicht der Neupreis.
Fälle muss er oder seine Versicherung das bezahlen.
Falsch...
er muss bezahlen, eine Versicherung schließt jede LEistung bei Vorsatz aus... und ein Tritt oder ein Schlag ist grundsätzlich vorsätzlich
Das ist falsch.
Der Tritt oder Schlag muss in der Absicht, das Handy zu zerstören gemacht werden.
Das wäre dann Vorsatz.
Hier ist aber keine Absicht zu erkennen, dass das Handy zerstört werden sollte.
Das war einfach grob fahrlässig und grob fahrlässige Handlungen sind von der PHV zu zahlen.
@Menuett:
träum weiter
Habe mit der HUK telefoniert. Dieser Fall ist ein Fall von fahrlässiger Sachbeschädigung und würde in jedem Fall übernommen. Kannst also jetzt aufhören.
Ach Rudi, die bist dermaßen beratungsresistent, dass ich jetzt nicht weiß, ob ich die bemitleiden oder auslachen soll.
Der Tritt war sicherlich Vorsatz, die Zerstörung des Handys aber war grob fahrlässig. Leider ist es sinnlos dich irgendwie zu überzeugen daher lasse ich es auch einfach. Deine Kenntnisse in Sachen sind stark ausbaufähig.
Natürlich bezahlt das die Haftpflichtversicherung - natürlich seine, denn er hat ja den Schaden verursacht
Natürlich bezahlt das die Haftpflichtversicherung
Absoluter Unsinn.
Vorsatz
Quatsch. Vorsatz wäre, wenn der absichtlich gegen das Handy getreten hätte. So konnte er nicht wissen, dass das Handy in der Hosentasche war und damit ist es Fahrlässigkeit.
Unsinn! Was denn für ein Vorsatz?
Nicht gelesen?
aus Spaß einen Low Kick gegeben
Als ob Jungs bzw Männer nicht mal aus Spaß, ein bißche rangeln, das ist das Normalste von der Welt!
Dabei hat es eben das Handy getroffe und genau dafür hat man eine Haftpflichtversicherung
Als ob Jungs bzw Männer nicht mal aus Spaß, ein bißche rangeln, das ist das Normalste von der Welt!
Das ist vollkommen richtig.....
Ändert aber nichts ander Schadensersatzpflicht und an der Schuld oder Unschuld dessen der eine aktuve Handlung vornimmt.
Nur weil kein Wille zur Beschädigung da war heist das doch nicht, dass es keine vorsätzliche Handlung war
Dabei hat es eben das Handy getroffe und genau dafür hat man eine Haftpflichtversicherung
genau dafür hat man sie eben nicht
eine Haftpflichtversicherung hat man deshalb, weil trotz aller Vorsicht immer noch etwas passieren kann.... Also eben dann wenn man fahrlässig (=versehentlich) fremdes Eigentum beschädigt. Ein Tritt ist und bleibt aber eine aktive Handlung und ist eben nicht versehentlich... Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob die Absicht unterstellt werden kann etwas beschädigen zu wollen oder nicht.
Nur weil kein Wille zur Beschädigung da war heist das doch nicht, dass es keine vorsätzliche Handlung war
Wie bitte? Sorry, aber der Satz ist völlig sinnfrei bzw. absurd - denk noch mal darüber nach
Wenn beim Verführen einer Übung die Blumenvase hinter mir runterfällt, das Handy dabei kaputtgeht oder sonstwas, dann ist das nicht fahrlässig oder mutwilig sondern menschlich.
Fahrlässig ist im Übrigen nicht dasselbe wie versehentlich - fahrlässig wäre es z.B direkt vor den Fenstern Elfmeterschießen zu üben und dann die Fensterscheibe bezahlt haben wollen, die man ja nicht absichtlich kaputtgemacht hat.
Dass aber jemand etwas Zerbrechliches in der Hosentasche hat, kann man nicht wissen und wenn das in einem "Spaßkampf" zu Bruch geht, ist das nicht fahrlässig verursacht worden sondern schlicht ein Unfall - und dafür ist die Haftpflicht da
Hallo-
Er hat es zerstört. also ist er dafür verantwortlich. (Versicherung soweit er eine hat)
Mit Gruß
HILFE......
Wo leben wir denn???
Wenn ich hier die Antworten lese läuft es mir EISKALT den Rücken herunter
Zunächst mal meine Antwort auf deren Richtgkeit Du dich verlassen kannst....
Ich habe den Beruf gelernt,
1. Dein Kollege ist rechtlich nach § 823 BGB Dir gegenüber Schadensersatzpflichtig. Er ist verpflichtet Dir den Zeitwert des Handy´s und alle Kosten welche Durch die Wiederbeschaffung / Reparatur anfallen zu erstatten. (Zeitwert bedeutet, ein vergleichbares Gerät im gleichen Alter und im gleichen Gebrauchszustand. In Deinem Fall, sofern das Handy noch neuwertig war, muss er die Kosten für ein neuwertiges, Gebrauchtes Handy erstatten)
2. Der Kollege kann keinesfalls Deckung durch eine Versicherung erwarten da ein Tritt oder ein Schlag grundsätzlich eine aktive bewusste Handlung vorraussetzt und somit eine vorsätzliche Handlung zur Beschädigung geführt hat und er durch sein aktives Handeln die Beschädigung oder körperliche Verletzungen bewusst in Kauf genommen hat. Vorsatz ist in jeder Versicherung ausgeschlossen.
Vorsatz bedeutet, dass man die Absicht hat, etwas zu beschädigen.
Das ist hier nicht der Fall.
@Menuett
Sag mal....
wie dumm bist Du eigentlich???
Der Vorsatz liegt in diesem Fall in der Tat nicht darin das jemand die Absicht hatte etwas zu beschädigen sonden um des Trittes willen.
Wenn ich ohne den Vorsatz Dein Auto zu beschädigen einfach dagegen trete und es bleibt eine Beule, meintst du damit wäre der Tatbestand des Vorsatzes entkräftet? Der Tatbestand liegt in der Tat selbst und nicht in den Folgen
Anderer Vergleich....
ich will Dir auf die Nase hauen und weil ich nicht getroffen habe, schlage ich dir versehentlich einen Zahn aus... meinst Du dann wäre es kein Vorsatz mehr?
Die Beschädigung ist durch die vorsätzliche Handlung entstanden... darum geht es.
Gegenbeispiel....
Dein Fenster wird durch einen Sturm der Stärke 8 aufgedrückt, dadurch regnet es herein.... Regen ist aber nicht versichert.... nach Deiner Denkweise dürfte also der Schaden der durch Regenwasser entstanden ist nicht versichert sein... das hat der Sturm ja nicht gemacht....
Ich behaupte aber und kann belegen, dass der Schaden der durch den Regen entsteht sehr wohl in solch einem Fall versichert ist.
Zur Erklärung:
Der Schaden ist nicht durch den Sturm entstanden, aber der Sturm hat den Schaden überhaupt erst möglich gemacht und deshalb liegt auch in dem Fall Kausalität zum eigentlichen versicherten Ereignis vor und die Sturmversicherung muss den Regenwasserschaden bezahlen.
Bitte hör doch endlich auf mit dem Quatsch. Der Tatbestand liegt nicht in der Tat, sondern in der Absicht, die dahinter lag! Wenn Du eine schwere Kiste trägst und daher mein Auto nicht siehst und mir eine Beule reintrittst, dann ist das kein Vorsatz. Trotzdem ist genauso eine Beule drin, wie wenn Du mir absichtlich reintrittst (Vorsatz).
Du sagst, Du hast das mal gelernt? Dann entweder nicht besonders gut, oder Du hast schon wieder alles vergessen. Ich hoffe nur, Du hast nichts mehr mit der Thematik zu tun...
Es ist eine fahrlässige Beschädigung. Habe eben bei der HUK nachgefragt (habe diese übrigens wahlfrei genommen, bin dort nicht HP-Kunde).
Deine extreme beratungsresistent ist schon echt erstaunlich. Hab einen schönen Tag und lass dich einfach mal was sagen.
Muss er gar nicht, er kann. Er kann auch aus eigener Tasche bezahlen, sein Bier.