Darf das Ordnungsamt ohne Richterlichen Beschluss in meinen Garten?
Hallo zusammen Da wir Stress mit unserer Nachbarin haben, schwärzt diese Person uns immer wieder beim Ordnungsamt an. Nun hat sie zwei Beamte durch ihre Wohnung auf unser angemietetes Gartengrundstück gelassen, ohne uns zu fragen. Dürfen die Beamten des Ordnungsamtes ohne einen richterlichen Beschluss und ohne unsere Zustimmung das Grundstück (umzäunt) überhaupt betreten? Haben wir nicht die gleichen Rechte auf diesem Gartengrundstück wie in unserer Wohnung? Was darf das Ordnungsamt in diesem Fall? Vielen Dank für eure Antworten im voraus.
5 Antworten
Kannst du dein Grundstück nicht mit einem Tor verschließen? Also bei uns kam auch mal so ein Typ vom Ordnungsamt. Er klingelte aber und trug sein Anliegen vor. Wir sind dann gemeinsam in den Garten und haben die "beanstandete Sache"mit beiderseitigem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen.
Ist nicht ganz einfach, fürchte ich. Das Ordnungsamt hat sich keinen Zutritt verschafft, sondern er ist ihnen gewährt worden (Durchgang durch eine Wohnung auf das Grundstück).
Kann der Wohnungsinhaber das Grundstück betreten, hinterfragt man als "Besucher" in der Regel nicht, ob er dies auch darf ...
Danke! Dann kann ich aber meine Nachbarin, die "fremde" Menschen auf unser Grundstück lässt, für die entstandenen Strafzahlungen verklagen?
Ohne richterlichen Beschluss nicht. Nur wenn "Gefahr in Verzug" besteht
Natürlich nicht.
Es ist euer Grundstück, da dürfen die nichts ohne richterlichen Beschluß...du darfst ja auch nicht in ihr Wohnzimmer
Vielen dank! Wenn dann aufgrund dieses unbefugten Besuches ein Ordnungsgeld gefordert wurde, kann ich dagegen angehen?
Widerspruch einlegen...auf jeden Fall
Eigentlich brauchen sie das Einverständnis des Eigentümers ( Mieters ), doch wenn sie sich als Eigentümerin des Grundstücks ausgab, konnten die Beamten das ja nicht wissen...
Vielen dank! Was heißt das? In unserem Fall geht es um Taubenfüttern, da ist ja wohl keine Gefahr, oder?