Darf die Polizei mein PC Laptop etc. beschlagnahmen und in mein Haus kommen?
Darf die polizei ohne richterlichen Beschluss in mein Haus kommen und es durchsuchen und elektrische Sachen wie PC Laptop Handy beschlagnahmen?
Darf sie auch in Räumen gucken die jemand anders gehören?
Dürfen sie Keller Dachboden und Auto durchsuchen ?
Was müssten die außer ein Richterlichen Beschluss vorzeigen?
Ab wann gibts ein richterlichen Beschluss?
9 Antworten
Bei sogenannter "Gefahr im Verzug" darf die Polizei das, wenn kein Richter kurzfristig erreichbar ist.
Wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist auf diesem Genau vermerkt was die Polizei darf und welche Räume sich durchsuchen darf. Ander Formulare als den Beschluss braucht die Polizei nicht.
Bei Gefahr im Verzuge dürfen sie vieles.
Nur wenn Gefahr im Verzug ist. Ansonsten warten die notfalls einen Tag länger, dann haben sie einen Durchsuchungsbeschluss.
Damit dürfen sie in alle Räume gucken, zu denen Du theoretisch Zugang hast.
Speichermedien dürfen sie sicherstellen, mitnehmen und auswerten.
Den bekommen sie, wenn ein dringender verdacht besteht, dass Du eine Straftat begangen haben könntest, und bei Dir zuhause möglicherweise Belege dafür vorzufinden sind.
Den bekommen sie, wenn ein dringender verdacht besteht, dass Du eine Straftat begangen haben könntest (...)
Fast ;-)
Eine Durchsuchung setzt keinen dringenden Tatverdacht voraus, sondern lediglich Anfangsverdacht. Es handelt sich dabei um den geringsten Grad des Verdachts, der schon gegeben ist, wenn das Vorliegen einer Straftat nach kriminalistischer Erfahrung möglich ist.
Ja, sie haben das Recht dazu. Ein alter Bekannter hat sich vor einigen Jahren spiele illegal runtergeladen und wurde erwischt. Infolgedessen kam die Polizei zu ihm und beschlagnahmte seinen Laptop, die Konsolen und zusätzlich suchten sie nach weiteren Festplatten als Beweismaterial. Schlussendlich musste er eine ordentliche Geldsumme zahlen (ich glaube etwa 8 tausend euro) und hat damit seine Lektion gelernt.
Um es ebenfalls zu erwähnen. Den laptop sah er nie wieder(was ich als informatikerin aber eigentlich übertrieben finde, da ma eigentlich alles löschen kann oder im schlimmsten fall nur die Festplatte konfiszieren sollte).Nur die Konsole bekam er zurück , da sie clean war.
Durfen Sie - Gefahr in Verzug - der Beschluß wird nachgeholt ... dann dürfen sie all die Sachen auch auswerten ...