Darf ich in meiner gemieteten Wohnung mein Einzelunternehmen führen?

7 Antworten

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Ein Gewerbe ohne Publikumsverkehr musst du nicht vom Vermieter genehmigen lassen.

XtraDry  27.06.2011, 06:01

Wenn dies vertraglich so vereinbart ist, muss er dies selbstverständlich. Ob das so ist, steht im Mietvertrag. Genau genommen wäre es dann gar kein Mietvertrag, sondern ein Pachtvertrag. Andernfalls würde der gewinn aus dem Geschäft dem Vermieter zustehen, denn der Mieter hat ein der Wohnung kein Fruchtziehungsrecht...

da musst du nicht um erlaubnis fragen.. sofern es sich z.b. um ein büro handelt.

ein ladengeschäft darfst du nicht betreiben ;-)

jockl  26.06.2011, 16:43

Mit der Antwort bist Du auf völlig falschem Dampfer.

DoubleUMD  26.06.2011, 17:06
@jockl

schön dass du alles besser weisst ohne irgendwelche gesetze zu zitieren.

timbuktu 
Beitragsersteller
 26.06.2011, 17:07
@jockl

Bei mir wäre das nur ne Bürosache. Im Übrigen würde die Mehrnutzung der Wohnung sicherlich nicht die Mehrnutzung, die üblicherweise durch einen Arbeitnehmer erfolgt überschritten. Heißt das nicht auch, dass durch meinen Vermieter mein Grundrecht nach Art. 12 beschnitten würde, falls er nicht zustimmt?

anitari  26.06.2011, 17:50
@DoubleUMD

schön dass du alles besser weisst ohne irgendwelche gesetze zu zitieren.

Gesetze braucht es dazu nicht unbedingt. Man muß sich nur mal die Definitionen von Miete und Pacht durchlesen.

rotreginak02  18.04.2015, 11:45
@timbuktu

Viel Unsinniges wurde hier geschrieben. Es kommt auf die Details an, wirklich. Was im Mietvertrag steht ist bindend und im BGB weitere Details nachzulesen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem gewerblichen Zweck und dem privaten Zweck einer Wohnungsnutzung. Wenn du in der Wohnung einen Raum für dich als Büroraum nutzt, ist dagegen ---wie bei Lehrern-- nichts einzuwenden, solange dieser Raum zusätzlich zu einer Geschäftsadresse/Büro und somit nicht zur Abwicklung deines Unternehmens (=Geschäftasdresse) genutzt wird. Denn sonst muss das mit dem Vermieter abgesprochen werden, und er muss das dann gegenüber der Finanzbehörde/Stadt ummelden, da der Vermieter ebenfalls entsprechend der Nutzung in der Grundsteuer veranlagt wird. Ich verwalte ein Mietshaus mit Privatwohnungen und 2 gewerblichen Büroflächen.

In der Wohnung gewerblich tätig zu sein, braucht die Zustimmung des Vermieters. Ggf. kann er für dein Büro sogar die Miete erhöhen, schließlich machst du durch die Nutzung seiner Wohnung Gewinn (erzielst also einen Ertrag) und dafür hat er sie dir ja nicht vermietet.

DerHans  27.06.2011, 14:43

Ein selbständig arbeitender Versicherungsvertreter braucht das nicht seinem Vermieter zu melden. Es sei denn er würde ein Büru mit Kundenverkehr dort unterhalten. Ein reines Hausbüro mit Telefon und Internet ist nich genehmigungsbedürftig. Sonst dürfte auch ein Lehrer kein Arbeitszimmer in seiner Wohnung haben.

angy2001  27.06.2011, 15:08
@DerHans

Sonst dürfte auch ein Lehrer kein Arbeitszimmer in seiner Wohnung haben.

Das sehe ich anders, wer an einen Lehrer vermietet, weiß, dass dieser zu Hause ein Arbeitszimmer hat - wobei der Arbeitsschwerpunkt des Lehrers in der Schule ist.

Bei einem selbstständig tätigen Versicherungsvertreter oder aber einem anderswie selbstständig Tätigen Mieter, der sonst kein Büro unterhält, sieht das m.E. anders aus. Kannst du deine Aussage bitte mal belegen?

anitari  26.06.2011, 17:46

schließlich machst du durch die Nutzung seiner Wohnung Gewinn (erzielst also einen Ertrag) und dafür hat er sie dir ja nicht vermietet.

Korrekt. Das ist der kleine aber feine Unterschied zwischen mieten und pachten.

Genau genommen würde der Gewinn dann dem Vermieter gehören.

Bei uns ist die gewerbliche Nutzung vertraglich ausgeschlossen, und zwar für die ganze Hausgemeinschaft. Der einzelne Vermieter kann daran gar nichts ändern. Erlaubt ist nur ein Arbeitszimmer ohne jeglichen Publikumsverkehr, wie bei Lehrern, etc. üblich oder auch bei Beratern, Handelsvertretern, die ihre Tätigkeit außer Haus ausüben und nur den Papierkram zu Hause erledigen müssen.

Also, nach so kurzer Zeit schon eine solche Bewertung und auch noch für so eine Antwort! Meine für die, die sie lesen möchten. Wir vermieten Wohnungen natürlich mit dem Hinweis zur Nutzung als Wohnung. Damit ist alles gesagt und ein Gewerbe ist natürlich nicht gleich Betrieb, aber beides eben kein Wohnen. Da ja nun die Vertragspartner alles ordnen und diese Ordnung natürlich auch keine Einbahnstraße (nur für den Mieter und der andere hat nur zu schlucken) ist, wissen wir sehr wohl, wie wir mit solchen Personen, die sich vertragswidrig verhalten, umzugehen haben. Schön für uns, daß sogar der BGH derzeit in solchen Angelegenheiten auf unserer Seite ist.

Pauli010  20.12.2019, 16:25

Mach mal was gegen die Auskunft eines 'Experten'.