Darf das Ordnungsamt "einfach so" Fotos von meiner Immobilie machen?

5 Antworten

Grundsätzlich darf jeder von öffentlichen Strassen und Wegen Fotos von Häusern und Gebäuden machen. Solange er es ohne besondere Hilfsmittel (Leiter, lange Stangen) macht, kannst Du es nicht verbieten.

Die Polizei und wohl auch andere Ämter dürfen zum Zweck der Beweissicherung auch ungefragt Fotos machen.

Grundsätzlich hast Du erst dann einen Grund zur Klage, wenn ein Foto gegen Deinen Willen veröffentlicht wird. Erst dann könnte Dir evtl. ein Schaden entstehen, vorher nicht.

Es liegt beim Fotografieren von Gebäuden oder Häusern keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor. Für sie gibt es dieses Recht nicht, solange das Foto vom öffentlichen Grund aus gemacht wurde.

Ja das gibt auch von Privatpersonen! Allerdings nur wenn die Fotos veröffentlicht werden. Das fotografieren ist nicht ordnungswidrig solang der persönliche Besitz nicht betreten wird sondern vom öffentlichem Raum aus gemacht wurde! Ich würde mal beim zuständigen Bauamt nachfragen ob die das veranlaßt haben. Alternativ bei solchen Baumaßnahmen steht auch immer pauschal der Verdacht der Schwarzarbeit im Raum.........! Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung

crisbo 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 19:30

Um die Beschriftung des Briefkastens und der Klingel zu lesen, muss mein Grundstück betreten werden. Man muss ca. 20m über meinen privaten Parkplatz zu den Haustüren / Briefkästen gehen.

Auf der Kreisverwaltung war ich zuerst. Die sagten, sie wüssten von nichts.

Ich habe für alle Bauarbeiten Firman engagiert. Wäre der Zoll ein maximal zwei Mal gekommen, hätte ich das als normal empfunden. Aber 4 x Zoll plus 2 x BG Bau und jetzt macht auch noch das Ordnungsamt Fotos (vielleicht gerade weil die anderen nichts bemängelnswertes und keine Schwarzarbeiter gefunden haben).

Das ist mir dann doch zu viel!

Ja, warum denn nicht?

Die Behörde hat das Recht dazu. Sie hat ihr Vorgehen auch begründet. Zwischen Staat und Bürger herrscht zudem ein Über-/Unterordnungsverhältnis...

Der Rechtsweg (sofern sich das mit der Behörde selbst nicht zufriedenstellend klären lässt) ist natürlich offen. Ob du Erfolg hättest, wage ich zu bezweifeln.

Das Fotografieren von Gebäuden ist nicht verboten .. das darf jedermann, also auch das Ordnungsamt.

Ihren Bekannten sollten Sie nochmal fragen, was damals tatsächlich los war. Entweder haben Sie oder er etwas falsch verstanden. Persönlichkeitsrechte werden durch das Fotografieren eines Gebäudes nicht verletzt.