Darf das Ordnungsamt "einfach so" Fotos von meiner Immobilie machen?
Ich habe zwei grössere Immobilien in einer Kreisstadt in Rheinland-Pfalz. Meine Mieterin hat mir gesagt, dass vor einigen Tagen ein Fahrzeug mit der Aufschrift Ordnungsamt die Strasse lang gefahren ist und aus dem Fahrzeug heraus Fotos von meinem Gelände und allen Gebäuden gemacht hat. Zwei Tage zuvor waren 2 1/2wöchige Bauarbeiten abgeschlossen worden. In dieser Zeit war vier mal der Zoll und zwei mal die BG Bau auf dem Gelände. Zu beanstanden gab es nichts. Nur meine Handwerker waren nach so vielen Kontrollen völlig verärgert.
Heute bin ich zum Ordnungsamt der Stadt gefahren und habe gefragt, warum sie Fotos gemacht haben. Der Beamte hat angegeben, dass sie regelmässig von allen Immobilien der Stadt (knapp 20.000 Einwohner) Fotos machen - insbesondere von Hausnummer (ob korrekt angebracht), Briefkasten und Klingel (ob korrekt beschriftet). Dieses Vorgehen wäre normal und üblich. Woanders wäre das auch so.
Ich finde das Vorgehen des Ordnungsamtes äusserst seltsam. Die Begründung, dass sie immer von allen Immobilien Fotos machen, scheint mir nicht glaubhaft.
Bin ich auf Grund der vielen anderen Unannehmlichkeiten zu sensibel, oder scheint diese Kreisstadt was gegen meine Baumassnahmen (neues Dach + PV-Anlage ist genehmigungsfrei) zu haben?
Darf das Ordnungsamt meine Immobilien ungefragt fotografieren und die Bilder archivieren oder nicht?
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Ich weiss von einem Bekannten, dass er einmal ein Haus fotografiert hat und deshalb eine Vorladung zu Polizei bekommen hat; Strafanzeige wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Gilt das nur für Privatpersonen?
5 Antworten
Grundsätzlich darf jeder von öffentlichen Strassen und Wegen Fotos von Häusern und Gebäuden machen. Solange er es ohne besondere Hilfsmittel (Leiter, lange Stangen) macht, kannst Du es nicht verbieten.
Die Polizei und wohl auch andere Ämter dürfen zum Zweck der Beweissicherung auch ungefragt Fotos machen.
Grundsätzlich hast Du erst dann einen Grund zur Klage, wenn ein Foto gegen Deinen Willen veröffentlicht wird. Erst dann könnte Dir evtl. ein Schaden entstehen, vorher nicht.
Es liegt beim Fotografieren von Gebäuden oder Häusern keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor. Für sie gibt es dieses Recht nicht, solange das Foto vom öffentlichen Grund aus gemacht wurde.
Ja das gibt auch von Privatpersonen! Allerdings nur wenn die Fotos veröffentlicht werden. Das fotografieren ist nicht ordnungswidrig solang der persönliche Besitz nicht betreten wird sondern vom öffentlichem Raum aus gemacht wurde! Ich würde mal beim zuständigen Bauamt nachfragen ob die das veranlaßt haben. Alternativ bei solchen Baumaßnahmen steht auch immer pauschal der Verdacht der Schwarzarbeit im Raum.........! Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung
Um die Beschriftung des Briefkastens und der Klingel zu lesen, muss mein Grundstück betreten werden. Man muss ca. 20m über meinen privaten Parkplatz zu den Haustüren / Briefkästen gehen.
Auf der Kreisverwaltung war ich zuerst. Die sagten, sie wüssten von nichts.
Ich habe für alle Bauarbeiten Firman engagiert. Wäre der Zoll ein maximal zwei Mal gekommen, hätte ich das als normal empfunden. Aber 4 x Zoll plus 2 x BG Bau und jetzt macht auch noch das Ordnungsamt Fotos (vielleicht gerade weil die anderen nichts bemängelnswertes und keine Schwarzarbeiter gefunden haben).
Das ist mir dann doch zu viel!
Das betrifft die Panoramafreiheit und ist erlaubt. Am besten eine Skulptur in den Garten stellen. Dann ist es nicht mehr erlaubt ;0)
Ja, warum denn nicht?
Die Behörde hat das Recht dazu. Sie hat ihr Vorgehen auch begründet. Zwischen Staat und Bürger herrscht zudem ein Über-/Unterordnungsverhältnis...
Der Rechtsweg (sofern sich das mit der Behörde selbst nicht zufriedenstellend klären lässt) ist natürlich offen. Ob du Erfolg hättest, wage ich zu bezweifeln.
Das Fotografieren von Gebäuden ist nicht verboten .. das darf jedermann, also auch das Ordnungsamt.
Ihren Bekannten sollten Sie nochmal fragen, was damals tatsächlich los war. Entweder haben Sie oder er etwas falsch verstanden. Persönlichkeitsrechte werden durch das Fotografieren eines Gebäudes nicht verletzt.