Darf das Ordnungsamt einfach einen Späti kontrollieren?
Grüßt euch,
ein Kollege von mir hat in Sachsen-Anhalt einen Späti. Abends ist dann das Ordnungsamt gekommen und hat gemeint, dass Sie kontrollieren wollen, ob alles was hier verkauft wird auch den Vorschriften entspricht (Pfandsiegel etc.). Bräuchte man dafür nicht einen Beschluss oder sonstiges ? Ausgewiesen haben sich die 3 auf Verlangen auch nicht. Auch bei der Behörde besteht die Ausweispflicht in Sachsen-Anhalt, richtig ?
Könnte mich da mal jemand aufklären ob das rechtens war?
Vielleicht auch welches Gesetz für das Ordnungsamt in Sachsen-Anhalt gilt ?
Danke euch im voraus.
Was ist ein "Späti"?
Ein sogenannter Spätkauf
4 Antworten
Selbstverständlich dürfen zuständige Ordnungskräfte während der Öffnungszeiten Geschäfte betreten und auch kontrollieren ob alle Auflagen und Genehmigungen eingehalten werden.
Soll wegen Straftatenverdacht durchsucht werden bedürfte es eines amtsgerichtlichen Beschlusses, aber so befinden wir uns im Verwaltungsrecht/Gefahrenabwehr.
Wurde es denn explizit verlangt, das die Mitarbeiter vom Ordnungsamt sich doch bitte ausweisen möchten? Das müssen sie nämlich nicht automatisch, vor allem wenn sie als solche auch anhand von Dienstkleidung zu erkennen sind. Aber auf Verlangen müssen sie sich ausweisen, genau wie uniformierte Polizeibeamte auch. Das kann allerdings dann auch wieder unterlassen werden, wenn die Situation ein Ausweisen gerade nicht möglich macht.
Hallo, ich kenne mich zwar in NRW besser aus, jedoch wird es denke ich hier nicht so große Unterschiede geben. Fakt ist, dass das Ordnungsamt Gaststätten und Gewerbe kontrollieren darf. Einem richterlichen Beschluss dafür bedarf es nicht für Geschäftsräume. Artikel 13 des Grundgesetzes wird insofern eingeschränkt. Gemäß § 12 des des SOG LSA haben sich Polizisten und Vollzugsbedinstete der Verwaltung , auf verlangen des Betroffenen, auszuweisen. Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Warum sollte das nicht rechtens sein? Exakt das ist die Aufgabe des Ordnungsamtes.