Verkehrskontrolle Urintest verweigern -> Bluttest?
Wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme und den Urintest verweigere, brauch die Polizei ja einen richterlichen Beschluss um eine Blutabnahme machen zu dürfen. Den holt sie sich in der Regel dann ja recht schnell per Telefon. Aber darf das einfach so ohne Beweise oder Verdachtsmoment überhaupt geschehen?
5 Antworten
Hallo DoYouEvenLift,
selbstverständlich bedeutet die Ablehnung eines Schnelltestes vor Ort nicht automatisch, dass Dir Blut abgenommen werden darf.
Die Blutentnahme ist in folgenden Gesetz geregelt.
§ 81a (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Die entscheidenden Textstellen habe ich Dir fett da gestellt.
Wie Du den Text entnehmen kannst, darf eine Blutprobe nur angeordnet werden, wenn Du ALS BESCHULDIGTER in einen Strafverfahren geführt wirst
Das bedeutet, es langt also nicht der blos Verdacht, aufgrund der Uhrzeit / Örtlichkeit / das der Fahrer in typische Profil der Drogennutzer fällt.
Um in den Status des Beschuldigten zu geraten, müssen also schon eindeutige Anzeichen auf Drogen.- oder Alkoholkonsum am Steuer vorliegen. Das kann natürlich genauso ein auffälliges Fahrverhalten, wie auch bestimmte körperliche Symptome wie Sprachschwierigkeiten, veränderte Pupillenreaktionen oder ein unsicherer Gang sein.
Liegen diese Anzeichen nicht vor, darf auch keine Blutprobe angeordnet werden.
Schöne Grüße
TheGrow
mir wurde Blut abgenommen weil ich nervös war. Ich hab gefragt ob ich ein Fahrfehler gemacht habe, das wurde verneint.
Hallo,
Polizisten dürfen bei Verdacht eine solche Untersuchung immer anordnen. Wenn es verweigert wird, kommt im schlimmsten Fall der Amtsarzt, der es zwangsweise durchführen wird.
LG
Ich kann mich nur wiederholen:
Insofern die Polizeibeamten einen Verdacht haben (das musst du deiner Ansicht nach nicht zwingend teilen) kann selbstverständlich eine entsprechende Untersuchung angeordnet werden.
Ein Verdacht kann somit beispielsweise ein auffälliges Fahrverhalten, der Geruch nach Alkoholmissbrauch etc. sein.
Aber darf das einfach so ohne Beweise oder Verdachtsmoment überhaupt geschehen?
Nein. Das wäre sonst Willkür. Wenn die Polizei jedoch darauf besteht, gilt es einen Richter von diesem Verdacht zu überzeugen. Gibt er dafür sein "OK", dann ist dies korrekt. Die Weigerung zum Schnelltest kann jedoch auch ein Verdacht sein. ;)
Die Weigerung zum Schnelltest kann jedoch auch ein Verdacht sein.
Nein, beim besten Willen nicht. Die Polizei wird einen Antrag zur Blutentnahme niemals damit begründen, dass der Beschuldigte alle anderen Tests verweigert hat, denn das allein reicht als Verdacht nicht aus.
Nein, beim besten Willen nicht.
Deine persönliche Meinung... ;)
kann jedoch auch ein Verdacht sein.
KANN
Beschuldigte alle anderen Tests verweigert hat, denn das allein reicht als Verdacht nicht aus.
Nicht unbedingt. Manche Richter lassen dies durchaus als ANFANGSverdacht zu. (Wozu ich persönlich auch tendiere.) Andere, und deswegen hast du auch Recht, wiederum nicht. Eine Höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt es nicht. (Ich vermute, dass den meisten die hier überhaupt gegen klagen, vorher das Geld ausgeht oder die Rechtschutz "Nein" sagt.) :D
Letztendlich liegt die Entscheidung in der Würdigung des Richters.
Das hat nichts mit meiner persönlichen Meinung, sondern vielmehr mit Logik zu tun. Wenn jemand irgendeinen Alkoholtest verweigert und somit von seinem Recht Gebrauch macht, kann das allein kein Grund sein, um eine Blutentnahme anzuordnen.
Wenn du entsprechende Urteile zur Hand hast, durch die eine Blutentnahme allein wegen der Verweigerung eines anderen Tests angeordnet bzw. nachträglich für zulässig befunden wurde, dann immer her damit.
Die Logik die du hier zu Grunde legst, muss jedoch nicht zwangsläufig mit der Rechtsprechung übereinstimmen. Bevor du jedoch los polterst... ;) Ich bin vollkommen bei dir, dass meine Meinung einer höchstrichterlichen Würdigung nicht stand halten muss. Jedoch gibt es diese nicht. Das eine derartige Begründung sicherlich etwas auf dünnem Eis steht, möchte ich auch nicht abstreiten. Aber derzeit ist jeder Richter berechtigt, nach seinem Pflichtgemäßen ermessen, hier eine Entscheidung zu treffen. Lässt er dies zu, dann ist das so! Dem Beschuldigten steht es dann allerdings frei, anhand dieser Begründung, ein Beweisverwertungsverbot zu erwirken.
Anbei mal ein Auszug aus Wikipedia:
Kritisiert wird ferner, dass die Gerichte häufig zu großzügig bei der Bestätigung eines Anfangsverdachts sind und dass sie dabei ihren Ermessensspielraum einseitig zugunsten der Staatsanwaltschaft auslegen.
Obwohl mir solche Diskussionen Spaß machen, könnten wir dies bis zum Ende der Welt (oder jedenfalls so lange, bis zwischenzeitlich ein höchstrichterliches Urteil vorliegt) ;) fortführen. Wie gesagt, manche Richter sehen dies ebenso wie du und Kritiker gibt es, laut Wikipedia, scheinbar mehrfach.
Die Polizei ist sich dieser Situation im übrigen auch bewusst und wird daher wohl, um auf Nummer sicher zu gehen, in fast allen Fällen, weitere (berechtigte) Indizien hinzufügen. Am häufigsten treten solche Diskussionen, auch wenn dieser Vergleich nicht ganz das Thema trifft, bei den Massen DNA Tests auf. Hier ist sogar ein Fall bekannt, bei denen "Verweigerer" dieser Tests, vorab informiert wurden, dass sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden könnten.
Wenn der verdacht nicht besteht, wird sich kein Polizist die mühe machen diesen prozess in die Wege zu leiten. Alles unnötige rmehraufwand. Wenn ein polizist also eine Urinprobe bzw eine Blutentname fordert, dann ist de rverdacht schon ziemlich nahe. Alkohol "riecht" man (dies wäre der verdacht) , ebenso auffälliges verhalten am steuer und den Drogen test wird er per Schweis machen. Und einen beweis braucht er nicht. Mit diesem test will er ja ein Beweis schaffen
Naja wenn man Nachts grundlos angehalten wird und nicht über 25 ist wird sehr oft auch einfach eine Urinprobe gefordert. Alle Schnelltests kann man ablehnen...
"Und einen beweis braucht er nicht. Mit diesem test will er ja ein Beweis schaffen" Klingt nach halbwissen die Polizei brauch für jegliches handeln einen Verdacht oder Beweis.
Der Polizist brauch nur eine Verdacht und der kann sich z.B aus einer unsicheren Fahrweise ergeben. Ich als Verkehrsteilnehmen bin froh wenn die Polizei bei so etwas genauer hin sieht.
Der Polizist brauch nur eine Verdacht und der kann sich z.B aus einer unsicheren Fahrweise ergeben.>
Diese Aussage ist nur bedingt richtig.
Der reine Verdacht reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 81a StPO zu erfüllen.
Jemand muss schon den Status des Beschuldigten erlangen, damit solch weitgreifende Maßnahmen wie:
- Untersagung der Weiterfahrt
- Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Mitnahme zur Dienststelle
- letztlich die Blutentnahme
rechtmäßig zu machen.
Nur weil Jemand unsicher fährt, langt das nicht um in als Beschuldigten in einen Strafverfahren zu führen.
Kommen aber zu der unsicheren Fahrweise weitere Symptome die auf Alkoholkonsum / Drogenkonsum / unerlaubte Medikamente am Steuer, wie zum Beispiel:
- verwaschene Sprache
- veränderte Pupillenreaktionen
- unsicherer bis torkelnder Gang
- Alkoholgeruch
- Leere Alkohlbehältnisse / angebrochenen oder leere Behälter die augenscheinlich verbotene BTM oder am Steuer verbotene BTM
zu der unsicheren Fahrweise hinzu, könnten die einen ausreichenden Tatverdacht ergeben, der ausreicht um in den Status des Beschuldigten zu gelangen.
Erst wenn das der Fall ist, darf eine Maßnahme nach § 81a StPO angeordnet werden.
Schönen Gruß
TheGrow
einen bluttest kann die polizei OHNE richterlichen beschluss in einem verdachtsmoment durch einen arzt machen lassen.
Es wird gerne vergessen das eine Blutabnahme gehen den willen des Beschuldigten einen Körperverletzung ist. Ein Arzt wird in der Regel so etwas nur aufgrund einen Richterlichen Beschluss und nicht weil ein Polizist das gerne möchte machen, den der Arzt hat im Zweifel den Schwarzen Peter.
Quelle?
Das ist zwar nicht ganz richtig, ergibt sich jedoch aus § 81a Abs. 2 StPO. Wenn ein "Notfall" vorliegt, d.h. eine Gefährung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung, können die Polizeibeamten eine Blutentnahme anordnen, wenn weder Richter noch Staatsanwalt zeitnah erreicht werden können.
.. aber gerade das "wenn weder Richter noch Staatsanwalt zeitnah erreicht werden können." ist in Zeiten von Mobiltelefonen und Richtern bzw. Staatsanwälten die rund um die Uhr Journaldienst haben, für Polizisten ganz schwer zu rechtfertigen. Erst recht bei einer Blutabnahme! Das würde ich eher bei einem dringenden Tatverdacht bei dem jemand zu türmen versucht gelten lassen ....
Meine Frage zielt gerade darauf ab ob sie das auch ohne wirklichen Verdacht machen dürfen. Denn häufig ist es so, dass wenn man Nachts unterwegs ist mit dem Auto man ohne Grund zum Urintest aufgefordert wird. Der ist jedoch freiwillig aber wenn man Verweigert nehmen die einen meist mit zur Wache und holen sich dann einen richterlichen Beschluss zur Blutabnahmer. Und das obwohl keine Beweise oder ein Verdachtsmoment vorliegt!???