Darf das Veterinäramt ohne meine Zustimmung oder richterlichen Beschluß in meine Wohnung?
Hallo, ich habe schon überall nach einem Gesetz oder einem Urteil gesucht, worin steht wann das Veterinäramt eine Wohnung betreten darf und wann nicht. Habe bisher nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?!
5 Antworten
ganz klar NEIN!
Selbst die Polizei darf ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl nur bei Gefahr im Verzug in deine Wohnung. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl muss die Polizei vor der Türe bleiben, bis du ihnen erlaubst die Wohnung zu betreten.
Es ist bereits vor Gericht und da kam es erst raus, dass garkein Beschluss diesbezüglich vorhanden ist. Es befindet sich zudem im Strafrecht.
Wüssten sie auch, wenn man so etwas in einer schriftlichen, gerichtlich verwertbaren Form finden kann? Nur auf das vet. Amt bezogen..?
Du kannst einem Antrag auf Auschluss der gewonnenen Erkenntnisse im Strafverfahren stellen od besser Dein Anwalt, ohne solchen hat man im Strafverfahren selbst bei Unschuld keine Chance.
Gleichzeitig würde ich zum Rechtspfleger des Verwaltungsgerichtes gehen und daß Eintringen als Rechtmäsig prüfen lassen.
Das Eintringen ist ein Verwaltungsakt, während das ander ein Strafverfahren ist, ist der Verwaltungakt des Eintringen unrechtmäßig dürfte auch keine Polizei mitkommen und keine Erkenntnis daraus verwertet werden.
Hallo,
da hat wahrscheinlich jemand darüber geklagt, daß du dein(e) Tier(e) nicht Artgerecht hälst. Das kann auch passieren, wenn vermutet wird, daß es sich um "animal hoarding" handelt = (zu) viele Tiere in einer Wohnung z. B.!
Frag nach dem Beschluß, schalte am besten einen Anwalt ein, wenn es keins gibt...
Emmy
Die Sache ist bereits vor Gericht. Es gibt keinen Beschluss und es gab auch keine Mängel an den Tieren. Laut einem Polizisten, sollten die Tiere in einem Transporter verwahrt werden, bis die eigentliche Hausdurchsuchung abgeschlossen wurde. Dies war seine Aussage als Zeuge. Die Polizei hat schon vor der durchsuchung Kontakt mit dem Veterinäramt aufgenommen. Diese meinten laut einer Aussage. Zitat: Wir wollten mal mitkommen!
Frag mal lieber, wer eine Anzeige in die Welt gesetzt hat !
Eine solche Anzeige würde dann unter der Rubrik "Anschwärzung bei einer Behörde" unterkommen! http://www.lo-recht.de/300582.php
Emmy
Das Gericht sagt einem so etwas nicht. In der Akte ist auch nichts vermerkt.. es ist einfach Schikane!
Wenn dein Anwalt Durchsicht der Akte gehabt hat (muß er gehabt haben!), dann weißt er, wer diese Anzeige in die Welt gesetzt hat! Du kannst ihn also fragen, wer diese Anzeige erstattet hat.
Unabhängig von der Gerichtsverhandlung kannst du deinen Anwalt darauf ansprechen. Nun, es ist auch so, daß du als Ankläger alle Gebühren vorerst zahlen mußt: Anwaltshonorar und Gerichtsbebühr, wenn diese Sache (wegen der Anschwärzung) bei Gericht verhandelt wird.
Emmy
Ich bin sicher, dass es irgendwo eine Rechtsvorschrift gibt, nach der Veterinaeramtsmitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen in die Wohnung duerfen.
Allerdings reicht diese Bestimmung alleine nicht aus, es muss ein gerichtlicher Beschluss vorliegen.
Gefahr im Verzuge duerfte das Veterinaeramt nicht geltend machen, denn sollte eine derartige Gefahrenlage vorliegen, waere die Polizei zustaendig.
Mit richterlichen Beschluss ja.
Aber gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich, dann müsste eigentlich darüber entscheiden werden und wenn keine Gefahr im Verzug ist ist müssten die abwarten.
Aber ist eine Auslegungs -Sache, da es ein Verwaltungsakt ist könnte im Nachhinein das vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden ob das betreten der Wohnung rechtmäßig war.
Es gibt aber hier einem grossen Ermessensspielraum
Es ist kein Beschluss diesbezüglich vorhanden. Es war auch keine Gefahr in Verzug.
Dann würde ich einem Termin beim Rechtspfleger beim Verwaltungsgericht machen und dort per Antrag od Klage das Vorgehen überprüfen lassen .
Anwaltspflicht besteht hierzu nicht.
Warum wollten die denn bei dir rein? Wenn da 20 tödliche Vogelspinnen frei drin rumlaufen dann dürften die das....
Veterinäramt ist am Landratsamt angestellt, das ist ein Verwaltungsakt, aber man kann die Rechtmäßigkeit vor dem Verwaltungsgericht prufen lassenl