Darf Betreute Strafantrag stellen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anzeige kannst Du bei der STA erstatten ist es ein Offizialdelikt , muß dies dann ermitteln. Mit den Strafantrag ist es folgendermaßen, ist es eine Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt kannst sowohl Du als auch der Betreuuer ien Strafantrag stellen bei Einwilligungsvorbehalt nur der Betreuer. Aber wenn es ein Offizialdelikt ist muß die STA von sich aus ermitteln . Nur leider wird wie höher eine Gesellschaftliche Stellung einer Person ist desto weniger wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, Du solltest also die Kopien aller relevanten Unterlagen mit einsenden, damit in Rahmen einer Vorermittlung geklärt werden kann ob ein Anfangsverdacht besteht , welcher zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren vorhanden sein muß.

dawala 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 10:00

Ja, danke. Sehr hilfreich. Wenn ich jetzt noch 10 Jahre Drohung von Freiheitsentzug als Antwort auf mein Ansinnen überwinde als damals schon Traumatisierte und irgendwo her die Mittel zaubere..... - Aber das ist juristisch sicher mehr als eine andere Geschichte. Aber wie heißt es so schön: Jeder bekommt nur das zu tragen an dem er oder sie nicht stirbt. Zusammenbrechen ist ja was Anderes.

Wenn Du bei den Justizbehörden so wirr schreibst oder mündlich vorträgst wie hier, dann ist es kein Wunder, daß Du keine Reaktionen darauf bekommst. Du solltest vielleicht erst einmal Deine gedanklichen Ergüsse von anderen Menschen auf Verständlichkeit überprüfen lassen.

Und um die Frage zu beantworten: Eine StrafANZEIGE darf jeder erstatten, einen StrafANTRAG können nur berechtigte Personen stellen - Geschädigte, Dienstvorgesetzte, Erziehungsberechtigte.

Novosibirsk  18.03.2019, 20:11

Zitat: "Wenn Du bei den Justizbehörden so wirr schreibst oder mündlich vorträgst wie hier, dann ist es kein Wunder,"
Ich habe alles verstanden. Ich denke Mal, das dies an Dir liegen muss, das Du überhaupt nichts verstehst.

dawala 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 19:20

Für die Wirrheit des Vorgangs kann ich ja nun mal nichts. Ich kann es - natürllich - auch in der Langform darstellen:

Mir wurde postoperative Nachbehandlung verweigert inklusive Unterstützung durch die Krankenkasse. In Folge suchte ich die Paychiatrie auf wie zu erwarten laut Fachliteratur um mich vor Ausbruch meiner Suchterkrankungen zu schützen. Dort wurde ich falsch behandelt. Betreuung wurde eingerichtet. Betreuerin schadete mir nachweislich. Nachweise sind nicht in der Betreuungsakte obwohl der Richterin vorgelegt. Ebenso fehtl der Nachweis von Falschbehandlung, Behandlungsverweigerung. Dafür wurde Betreuung auf Gesundheitsfürsorge erweitert und Betreuung an eine Rechtsanwältin gegeben. Diese weigerte sich nachweislich in meinem Namen zu handeln. Folgende Richter verweigerten rechtliches Gehör. Der zweite zuständige Richter erweiterte Betreuung auf Aufenthaltsbestimmungsrecht als ich mich versuchte zu wehren. Und bedohte mich an Leib und Leben indem er sagte wenn ich das Gericht noch mal belästige lässt er mich von der Polizei in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie verbringen. Da dort die Gabe von wahrnehmungsverändernden Medikamenten zu erwarten ist ist es für mich eine Bedrohung an Leib und Leben. Denn wahrnehmungsverändernd ist der Stillstand meiner Süchte nicht gewährleistet. Berücksichtigt werden diese Erkrankungen nachweislich von allen aufgesuchten Fachmenschen nicht. Also nehmen sie mich auch nicht wahr. Was eine ausreichende Darstellung des Werts ihrer Gutachten für mich ist.

Was ist da wirr? Wirr sind für mich die Täter. Der Steuerzahler zahlt sie jeden Monat. Seit fast 10 Jahren. Um mich daran zu hindern rechtliches Gehör zu erhalten, am Leben teilzunehmen.

Feine Rechtsstaatlichkeit. Für dieses Durcheinander kann ich nichts. Ich habe die Gesetze nicht gemacht noch bin ich Juristin oder Ärztin.

Dennnoch danke. In meinem Fall gehe ich dann davon aus dass das Betreuungsgericht berechtigt ist Verbrecher zu unterstützen.

skyfly71  27.06.2011, 19:36
@dawala

Bei vagen Andeutungen ist es immer sehr schwer, dazu was konkretes zu schreiben. Jedenfalls soilltest Du auch mal in Betracht ziehen, daß zumindest bei der Behandlung Menschen mit einem Medizinstudium im Zweifelsfall vielleicht doch mehr Ahnung haben, als Du es in Deiner begrenzten Welt überschauen kannst. Das würde ich für MICH übrigens genau so behaupten. Es kommt zumindest durchaus vor, daß es keinen Sinn macht, eine Suchterkrankung in irgendeiner Form zu behandeln, weil eine psychische Störung dies verhindert. Hab ich mehr als einmal erlebt.

Und daß nun alle Menschen, die mit Dir zu tun haben, Verbrecher sein sollen, ist höchstens Paranoid aber keineswegs realistisch. Dsa haben schon viele behauptet, aber ich habe noch nicht EINEN Fall erlebt, wo dies auch nur annähernd nachzuvollziehen war.

dawala 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 21:12
@skyfly71

Ich stimme Dir zu: Von Fachärzten erwarte ich sicher mit Recht dass sie die von ihren Kollegen veröffentlichten Standards einhalten. Vor allen Dingen wenn diese im Leistungskatalog der Krankenkassen berücksichtigt werden. Ich beziehe mich auf Fakten, auf in meinem Besitz befindliche Dokumente und auf veröffentlichte Standards. Bei mir IST es nachvollziehbar. Es hat sich nur bisher kein Richter gefunden welcher bereit war die Fakten zu würdigen. Im Gegenteil: Nachweislich werde ich vor Gericht vorstellig wurde meine Betreuung von zwei der vier Richter erweitert während die dritte Richterin besser beschwiegen wird und erst die vierte den Fall an das Landgericht weiter reicht zur Beurteilung.

Ich bestreite nicht magersüchtige Alkoholikerin zu sein. Das wird von den Fachärzten bestritten. Mir sagte der Chefarzt der Sozialpsychiatrischen Reha Langensteinbach ins Gesicht ich solle diese lebenslangen chronischen Krankheiten vergessen und mich endlcih bereit erklären wahrnehmungsverändernde Medikamente ohne Absicherungsbegleitung meiner Trockenheit - noch mal, ist im Leistungskatalog der KV vorhanden - einzufordern. Diese Forderung sei ein Ausdruck psychischer Störung. Was er auf Papier geschrieben hat wurde mir ja vorenthalten. Warum wohl?

skyfly71  27.06.2011, 21:41
@dawala

Dann such Dir doch einen Anwalt, der Dich vertritt. Beratungshilfe sollte in jedem Fall machbar sein, ggf. auch Prozeßkostenhilfe. Gegen Beschlüsse des Gerichts kann man sofortige Beschwerde einlegen, dann wirds beim Landgericht geprüft. Wenn man überall nur vor die Wand läuft, dann allerdings sollte man sich mit dem Gedanken anfreunden, daß man einfach falsch liegt.

dawala 
Beitragsersteller
 29.06.2011, 20:54
@skyfly71

Nenne mir einen. Einer sagte mir mündlich der damals zuständige Richter Scheuven habe zuerst seiner Ehefrau viele Betreuungen zugeschustert und tue nun nichts mehr. Weiter sei bekannt dass neue Richter im Betreuungsgericht auf ihre Eignung geprüft würden. Nur ein Mal sei eine anwaltliche Vertretung für einen Rechtsanwalt möglich da er sonst keinen Prozess mehr gewinne werde wie ihm selbst mündlich erklärt wurde.

In der Kanzlei eines Stadtrats in benachbarter Stadt wurde mir die Bestätigung über Aushändigung von 97 Seiten meiner Akte gestohlen. Dabei wurde mir erklärt würde ich das Schriftstück gewaltsam an mich nehmen könne jederzeit die Polizei gerufen werden da ich zwei Juristen gegenüber sitze welche jederzeit behaupten könnten das dadurch zerrissene Dokument sei Beweis für meine Gefährdung der Öffentlichen Ordnung.

Viele andere RA habe ich angeschrieben und gefragt. Wenn Du jemand weißt, ich nehme sehr gerne Hilfe an. Es ist nur leider teilweise schwierig aufgrund meiner massiven fortdauernden Traumatisierung. Deren Behandlung schlicht verweigert wird bin ich nicht bereit wahrnehmungsverändernde Drogen zu nehmen und mir erst eine Schizophrenie diagnostizieren zu lassen. Zum Formenkreis gehört auch die Schizophrenie nach erlebten unbehandelten Tramata. Traumatherapie ist seit 1992 im Leistungskatalog der KV.