Auf welchem Amt kann man erfahren, ob ein Betreuer für jemanden eingesetzt wurde?
Nach einigen Internetrecherchen zu dem Thema gerichtlich verordnete Betreuung interessiert mich, wo genau der Ist-Status nachgefragt werden kann. Kann ein Arzt mich ohne mein Wissen entmündigen? Mich haben einige Reportagen über das Thema sensibilisiert. Danke schonmal.
6 Antworten
.....manchmal ist es recht hilfreich einfach mal zu googlen!!!!!! Da ich aber auch grad keine große Schreiblust habe, kopiere ich hier mal fix die Antwort rein: "Das Betreuungsgericht ist nach dem neuen FamFG ab 1.9.2009 zuständig für die rechtliche Betreuung (und Unterbringung) von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG) sowie für sog. betreuungsrechtliche Zuweisungssachen, dass sind zB Pflegschaften für Erwachsene. Bis zum 31.8.2009 war das Vormundschaftsgericht zuständig.
Die neuen Regelungen finden sich in den §§ 271 ff FamFG sowie in § 23a und § 23c GVG.
Das Betreuungsgericht ist in Deutschland Teil eines Amtsgerichts, es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger. Das RpflG regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist. " Das ist alles ein Zitat der Site "http://wiki.btprax.de/Betreuungsgericht"
Das bedeutet also...einfach an das zuständige Betreuungsgericht/Amtsgericht wenden!
--> kleiner Tip an "wienochmal": wenn man gar keine Ahnung vom Thema hat....einfach nicht anworten!!!....was in aller Welt soll denn ein "notariat meines Wohnortes" sein?!?!?!?!?
Wenn man selbst keine Ahnung ha, sollte man andere nicht rüffeln! Hier ist mal wieder die Überheblichkeit des Rechtspflegers übergeschäumt. Im Land Ba-Wü sind die Notariate zuständig. Das sollte selbst ein Rechtspfleger wissen, wenn er sonst schon üblicherweise nichts weiß.
Thx. Als ich über das Thema gegoogelt hatte, war für mich die sache nicht so einfach. Werde mich mal juristisch weiterbilden...
niemand kann dich ohne dein wissen entmündigen! dazu müsssen erstens sehr gute gründe da sein und zweitens muss ein richter dies bestätigen. du musst immer anwesend sein damit der richter sich ein bild machen kann. du erscheinst also vor gericht oder aber im krankheitsfall (krankenhaus) erscheint der richter bei dir. wie aber auch immer es abläuft, du bist dabei.
infos erhälst du bei deinem vormundschaftsgericht und nur persönlich mit ausweis :D
Da gibt es beim Gericht eine bestimmte Stelle, hatten einen ähnlichen Fall bei uns im Haus wohnen, weiß jetzt aber nicht wie sie heißt. Frag einfach im Gericht nach
Es gibt beim Amtsgericht quasi als Abteilung das Betreuungsgericht. Dort ist auch die sog. Betreuungsstelle angesiedelt.
Betreuer werden vom jeweiligen Amtsgericht bestellt (eingesetzt)!
ich denke, du kannst es auf dem notariat deines wohnortes erfahren