Lohnfortzahlung Betreuung Kind, Feuerwehrlehrgang?
Hallo. Hier ein sehr spezieller Fall:
Mein Lebensgefährte (u. a. ehrenamtlicher Feuerwehrmann, zu 100% in Elternzeit) und ich (u. a. hauptberuflich Feuerwehrfrau, 100% berufstätig) haben eine 1-jährige Tochter.
Bei meinem Lebensgefährten steht demnächst ein notwendiger Lehrgang an der staatlichen Feuerwehrschule an, da er im Ehrenamt eine Funktion übernommen hat, die eben diesen Lehrgang erfordert.
Da ich in Vollzeit im 24-Stunden-Schichtdienst arbeite kollidiert der Lehrgang mit meiner Arbeit und ich muss zuhause bleiben um unser Kind zu betreuen.
Dem Lehrgangsteilnehmer steht nach den in Bayern gültigen „Gesetzen“ Verdienstausfall zu. Er würde also bezahlt von seiner Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber fordert im Nachgang Lohnersatz vom Träger der Feuerwehr (Gemeinde).
Da er ja derzeit nicht arbeitet entfällt der Verdienstausfall.
Nur was ist jetzt mit mir?
Weiss vielleicht jemand ob ich ersatzweise meinen Verdienstausfall bei meinem Arbeitgeber ( —> der Gemeinde) geltend machen kann oder ob es vielleicht eine Art Kinderbetreuungsgeld für solche Fälle gibt?
Da es sich hier wohl wirklich um einen sehr speziellen Fall handelt, weiss hier im Betrieb natürlich niemand Bescheid.
Danke schon mal für die Rückmeldungen!
3 Antworten
Hallo,
leider kann ich Dir in dieser Frage auch nicht weiterhelfen... ehrlich gesagt hatten wir diesen Fall noch nicht.
Ob es eine Freistellung für Lebenspartner gibt, entzieht sich meiner Kenntnis - davon gehört habe ich zumindest noch nichts und spontan kann ich dazu auch nichts in den Gesetzen finden.
Vielleicht ein Ansatz: Bei Selbstständigen besteht die Möglichkeit, für die Zeit des Lehrgangs eine Vertretung einzustellen, deren Kosten dann von der Kommune gezahlt werden. In eurem Fall könnte also evtl. eine Tagesmutter o.ä. in Frage kommen, die dann von der Gemeinde gezahlt wird. Ob diese "Tagesmutter" dann auch die leibliche Mutter sein kann, kann ich nicht sagen.
Ich würde mich an eurer Stelle einfach mal an die Verwaltung eurer Stadt oder Gemeinde wenden. Ggfs. auch über die Wehrführung. Die haben Juristen usw. und können da sicherlich gute und vor allem rechtssichere Auskunft geben.
Sprich deinen Personaler an.
Sag ihm, dass du von-bis keine Kinderbetreuung hast und bitte um Freistellung.
Geld kannst du keines bekommen, aber bei fehlender Kinderbetreuung sollte eine Freistellung möglich sein.
Sie soll mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob da etwas möglich ist. Ansonsten sehe ich keinen Weg.
Was hat das mit der Krankenkasse zu tun?
Leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Da ihr einen gemeinsamem Arbeitgeber (Feuerwehr/Gemeinde) habt, würde ich dort nachfragen. Du wirst allerdings Recht haben, sie werden das auch erst abklären müssen. Eventuell gibt es in diesem speziellen Fall die Möglichkeit, dass dein Mann trotz Elternzeit entschädigt wird🤷♀️.
stimmt, ich habe das so gar nicht gelesen. Ich dachte, beide arbeiten bei der Feuerwehr🤷♀️
Da ihr einen gemeinsamem Arbeitgeber (Feuerwehr/Gemeinde) habt, würde ich dort nachfragen.
Öhm... nein.
Die beiden haben nicht den selben Arbeitgeber. Beide arbeiten in einem (unterschiedlichen) zivilen Beruf, der Lebensgefährte ist "nebenbei" ehrenamtlich in einer freiwilligen Feuerwehr tätig.
Wie ich das verstanden habe, möchte HappyVero in erster Linie wissen, wie es um ihren Verdienstausfall steht. Wenn sie - ohne Lohn - freigestellt wird um das Kind zu betreuen, sollte sie doch in irgendeiner Form bezahlt werden? Ihr Mann wird während dieser Fortbildung ja nicht entschädigt, da er keinen Verdienstausfall hat.