Auto Käufer gibt mein Kfz Kennzeichen nicht wieder?
Ich hab folgendes Problem. Ich habe vor kurzem mein Auto verkauft (angemeldet) also auch mit meinen Kennzeichen. Mündlich habe ich ihn gebeten, mein Kennzeichen unverzüglich dann zu bringen. Er bestätigte und wollte es wie versprochen bringen. Nach dem Kauf direkt Versicherung gemeldet. Jetzt sind über eine Woche vergangen, der Mann weigert sich mein Kennzeichen zu geben. Ich hab ihn schon kontaktiert ohne sinnvolle Reaktion. Ich hab dann die Polizei erwähnt, wenn er es nicht bringen sollte, ich die dann einschalten werde. Dann auf einmal richtig aggressiv, sagt er mir dass er meine Kennzeichen verschrotten lässt, weil ich ihn mit Polizei „gedroht“ habe?!!! Ich war heute bei der Polizei und die kümmern sich um sowas nicht. Also nun meine Frage, was kann ich machen.
7 Antworten
Was soll denn deiner Meinung nach die Polizei wegen einer unbewiesenen mündlichen Vereinbarung über das Kennzeichen tun? DuMüsstest ihn zivilrechtlich auf Herausgabe des Kennzeichens (welches du übrigens mit dem Auto verkauft und übergeben hast) verklagen.
Nichts! Vergessen und neue Kennzeichen machen.
Ganz ehrlich, rechtlich unterschlägt er dein Eigentum, denn es wurde ihm vertraglich von dir anvertraut mit der Maßgabe, diese nach Ummeldung zurück zu geben.
Aber da du es nicht schriftlich festgehalten hast und es schlecht nachweisen kannst und zudem der Wert 20 € beträgt, würde ich mir an deiner Stelle den Ärger sparen!
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: warum sind dir die kennzeichen so wichtig. wichtiger ist doch, dass er das fahrzeug außer betrieb gesetzt hat oder auf sich umgemeldet hat. schick zur sicherheit deiner kfz-zulassungsbehörde eine kopie des kaufvertrages. die kennzeichenschilder kannst du dir ja unter umständen neu prägen lassen. das einzige was du machen könntest, wäre der privatrechtsweg einzuschlagen, das lohnt sich aber nicht.
Kennzeichen als gestohlen melden, kfz abmelden, Kennzeichen abschreiben.
Bzw Versicherung kündigen dann sucht das Amt nach dem Fahrzeug da es ja keine Haftpflicht mehr hat und nicht abgemeldet ist.
Vortäuschen einer Straftat kommt aber nicht wirklich gut.
Das Auto ist aber schon inzwischen abgemeldet, worden?
Die Kennzeichen kann man abhaken, aber wenn er das Auto nicht ummeldet, laufen auch die Kosten weiterhin.