wie werde ich meinen Betreuer wieder los?

9 Antworten

Eine Betreuung wird vom Ag festgelegt, nach vorheriger eingehender Pruefung durch mehrere Aemter und Behoerden. So wird der zu Betreuende durch einen unabhaengigen Gutachter ( immer ein zugelassener Arzt - Psychologe) untersucht. Die Betreuungsbehoerde muss hierzu ebenfalls einen Bericht anfertigen, in dem die festzulegenden Bereiche der Betreuung begruendet werden muessen. Hierzu muessen der Betreuungsbehoerde eindeutige Beweise (wie in Deinem Fall) z.B. der Verschuldung vorgelegt werden, durch den Anreger der Betreuung oder durch die Betreuungsbehoerde selbst geprueft sein. Dazu muss diese sich mit Dir unterhalten haben. Bei der Bestellung eines Betreuers, gibt es eine Anhoerung des Betroffenen durch einen Richter. Hier kann der Betreute die Betreuung annehmen oder ablehnen. Du musst also mal Dein Einverstaendnis gegeben haben. Gegen den Willen des zu Betreuenden lauft da nichts!!!!!!!! Auch wenn dieser hoch verschuldet ist und er ablehnt, kann kein Betreuer bestellt werden.

Sollte bei Dir weder ein aerztliches Gutachten erfolgt sein, noch eine Anhoerung mit Dir zur Bestellung eines Betreuers, denn in dieser Anhoerung wird Dir Dein kuenftiger Betreuer vorgestellt und die Gruende der Betreuung genannt und die Dauer dgl. hast Du das Recht, diesen Beschluss zu wiedersprechen. Dies erfolgt schriftlich beim zustaendigen AG oder der zustaendigen Betreuungsbehoerde. Du wirst auch darueber aufgeklaert, das Du zu jederzeit das Recht hast, die Betreuung aufheben zu lassen.

Man braucht dafuer keinen Anwalt.

Ich stelle Deine Aussage nicht in Frage, aber sie ist nicht vollstaendig. Z.B. wird bei Lese- Rechtschreibschwaeche auch immer der Aufgabenkreis "Aemter und Behoerden" vergeben, Die einfache "Vermoegenssorge" ist ebenfalls fraglich. Da die Bestellung auf Grund Deiner Lese- Rechtschreibschwaeche erfolgte, wird in diesem Fall die "Vermoegenssorge mit generellem Einwilligungsvorbehalt" angeordnet. Da Du ja nicht weist was Du da unterschreibst.

Einen Anwalt brauchst du nicht. Du stellst beim Gericht den Antrag auf einen Betreuerwechsel. Der Betreute kann sich seinen Betreuer frei aussuchen, sofern dieser geeignet ist und die Bestellung deinem Wohl nicht widerspricht.

Allein aufgrund der Behauptung Deiner Mutter, daß Du weder lesen noch schreiben kannst, wirst Du keinen Betreuer bekommen haben. So einfach machen es sich die Gerichte nicht. Die Rechte des Menschen auf Eigenständigkeit stehen zunächst an erster Stelle. Es ist immer ein Psychologe/Psychotherapeut anwesend, wenn vor einem Richter darüber gesprochen wird, ob ein Mensch sein Leben nicht allein gestalten kann, eine Betreuung benötigt. Eine Betreuung wird, ausser u.U. bei geistig und/oder körperlich behinderten Menschen, immer nur befristet bestimmt. In regelmässigen Abständen wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob die Bedürftigkeit einer Betreuung weiter vorliegt. Wenn bei Dir die Bedürftigkeit nicht mehr vorliegt, wird man dies beim Gericht auch entsprechend erkennen. Du hast als Betreuter jederzeit das Recht, auch eine vorzeitige Prüfung zu beantragen. Dafür mußt Du nicht unbedingt einen Anwalt haben.

Rosemarie0054  28.02.2018, 00:04

Hoffentlich liest das noch.einer

Ich bin an die Betreuung alleine durch meine Fehler geraten

Etwas ohne zu lesen zu unterschreiben

Ich hatte zu Hause sehr viel Stress in der Familie, und war auf der Suche nach Hilfe

Nach langer Suche bin ich an eine Institution geraten, die haben mir eine Sozialarbeiterin versprochen, die mir zur Seite stehen sollte

Die kam ziemlich schnell , hat mir viel erzählt von Hilfe und das sie nur für mich da sein will

Dabei hat sie mir etliches zum unterschreiben vorgelegt und ich habe alles unterschrieben

Das ist ca ein Jahr her. Die bin ich losgeworden, habe aber sofort wieder eine Betreuung bekommen

Ein Neurologe hat mir Fragen gestellt und alles notiert, in seiner Beurteilung stand wirklich nur

Alles falsch. Und der.jetzige Betreuer hatte ein ausführliches Gespräch mit der vorherigen Betreuerin

Ich würde mich freuen wenn das noch einer liest

Zceta  10.12.2019, 02:10
@Rosemarie0054

An welche institutuon bist du denn geraten?

Der Familienrichter wird sich schon was dabei gedacht haben - übrigens, wer hat dir eigentlich diese Frage hier eingestellt und wer liest dir die Antworten vor?

So einfach wie geschrieben ist das aber wohl nicht!!!!!!1Bevor ein Gericht einen Betreuer einsetzt, wird es "zumindest" ein Gespräch mit einem Rechtspfleger gegeben haben müssen.ABER: Alledem wird und muss etwas VORAB passiert sein.Damit meine ich IHR VERHALTEN oder geschäftliches Gebahren -unsinnige Verschuldung, Schlägereien etc., nicht eingehaltene Vertrage-Ansonsten wird das wohl nicht gehen.

Dennoch, wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, wird sich das ja klären lassen.
Viel Erfolg.