Darf Ausbilder Nebenjob verbieten?

5 Antworten

Frage mal nach einem Wohngeldzuschuß bei Deiner Stadt nach.

Unser Mieter hat das auch gemacht. In der Ausbildung ist er aber ist eben wenig Geld auch wenn wir die sehr niedrig angesetzt haben.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 14:00

Ich Blicke von der Gesetzeslage nicht ganz durch. Wenn man dem Grunde nach Anspruch auf bab hat ist man dann nicht grundsätzlich nicht zum Bezug von Wohngeld befugt?

McBean  03.03.2019, 14:06
@Alejandro1998

Es ist nicht einfach, weiß ich aus eigener Erfahrung. Und diese Ämter... aber man muß dran bleiben.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 15:27
@Rheinflip

Ich würde nur nie bab bekommen. Auch dann?

Rheinflip  03.03.2019, 15:49
@Alejandro1998

Deine Eltern wären dann Unterhaltspflichtig?

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 15:57
@Rheinflip

Ich bekomme halt nur das kindergeld aber mehr nicht. Das reicht bei den Unterhaltskosten hinten und vorn nicht

Hat der ausbilder irgendwelche Möglichkeiten das zu verbieten?

Nein, ...

..., es sei denn,

  1. es würde sich um eine Konkurrenztätigkeit (alleine eine andere Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht als Verbotsgrund nicht),
  2. es würden sich durch die Nebentätigkeit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen ergeben (z.B. Überschreitung der Höchstarbeitsgrenze, Nichteinhaltung der Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn), oder
  3. es gäbe durch Tatsachen begründete Befürchtungen der Beeinträchtigung Deiner Leistungsfähigkeit in der Ausbildung.

Liegt keiner dieser drei Punkte vor, darf der Ausbilder die Nebentätigkeit nicht verbieten, da ein solches Verbot dann gegen die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 verstoßen würde.

Imm Übrigen musst Du in der Ausbildung Deinen Arbeitgeber/Ausbilder lediglich über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren.

Du kannst Aushilfe machen , solltest die Ausbildung aber daudrch nicht vernachlässigen..erst wen du das tust, kann dein Chef dir sagen das die nicht wollen das du die dein Aushilfsjob machst , weil das negativen Einfluss auf die Ausbildung hat die natürlich wichtiger ist

1. Sofern deine Leistung okay ist, wird das schon genehmigt werden.

2. Hast du dein Kindergeld, Unterhalt der Eltern bzw BAB geprüft? Google den Babrechner

Falls das nicht infrage kommt, könntest du Hilfen von Jobcenter oder Wohngeld bekommen.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 14:15

Bin ich als Azubi der Anspruch auf bab hat und nicht mehr bei den Eltern wohnt Wohngeldberechtigt? Ich lese überall dass wenn man dem Grunde nach bab berechtigt ist, der Anspruch auf Wohngeld nicht vorhanden ist. Und das unabhängig ob der bab antrag genehmigt wird oder nicht.

Rheinflip  03.03.2019, 15:09
@Alejandro1998

Zuerst muss du BAB beantragen. Wohngeld scheidet erstmal aus. Babrechner ist da hilfreich.

Ja das kann er verbieten.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 13:46

Mit welcher Begründung?

McBean  03.03.2019, 13:53
@Alejandro1998

Du hast ja einen Vertrag nehme ich an, damit man Dich ausbildet. Ein guter Chef nimmt das auch ernst. Wenn Du Deine Ausbildung nur so als Larifari siehst und lieber Geld verdienen würdest, dann treffen 2 Gegensätze aufeinander. Wie wäre es wenn Du es von seiner Seite auch siehst. Jemanden einige Jahre zur Hälfte ausbilden, den man dann doch nicht brauchen kann?

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 13:59
@McBean

Es geht nicht um lieber geldverdienen. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Das Leben kostet nun mal Geld und das besonders in der Stadt hier. Davon habe ich als Azubi einfach zu wenig

McBean  03.03.2019, 14:04
@Alejandro1998

Unser Azubi im Haus hat gefragt und bekommt. Der braucht nicht extra arbeiten zu gehen & kann sich auf die Ausbildung konzentrieren. Immer noch wenig aber kommt über die Runden.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 14:06
@McBean

Es stellt sich mir die Frage, was er für eine Ausbildung macht. Da steht wenn man eine berufliche Ausbildung macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt hat man Anspruch auf bab. Diese ist vorrangig zu beantragen. Auch wenn diese abgelehnt wird hat man immernoch keinen Anspruch weil man dem Grunde nach Anspruch auf bab hat

Familiengerd  03.03.2019, 14:49
@McBean

Es gibt hier keine konkrete Begründung, die des Ausbilder ein Verbot erlauben würde.

Deine Argumentationn ist absolut nicht stichhaltig!

Familiengerd  03.03.2019, 14:47

Das darf er nur verbieten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind - siehe dazu meine eigene Antwort.