Darf Ausbilder Nebenjob verbieten?
Zahle im Monat 450 Euro Miete und mir reicht das Geld als Azubi vorne und hinten nicht. Ich arbeite 35 Stunden die Woche und möchte mir einen Nebenjob nur am samstag suchen. Vielleicht so 5h Wahrscheinlich von 8 bis 13 Uhr oder sowas.
Ausbildung mache ich als Industriekaufmann und nebenjob wäre im Verkauf also im Einzelhandel. Hat der ausbilder irgendwelche Möglichkeiten das zu verbieten? Es steht doch nicht dem aubsildungsziel im Weg noch findet es bei einem Konkurrenzunternehmen statt?
Viele Grüße
5 Antworten
Frage mal nach einem Wohngeldzuschuß bei Deiner Stadt nach.
Unser Mieter hat das auch gemacht. In der Ausbildung ist er aber ist eben wenig Geld auch wenn wir die sehr niedrig angesetzt haben.
Es ist nicht einfach, weiß ich aus eigener Erfahrung. Und diese Ämter... aber man muß dran bleiben.
BAB schließt Wohngeld aus.
Ich würde nur nie bab bekommen. Auch dann?
Deine Eltern wären dann Unterhaltspflichtig?
Ich bekomme halt nur das kindergeld aber mehr nicht. Das reicht bei den Unterhaltskosten hinten und vorn nicht
Hat der ausbilder irgendwelche Möglichkeiten das zu verbieten?
Nein, ...
..., es sei denn,
- es würde sich um eine Konkurrenztätigkeit (alleine eine andere Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht als Verbotsgrund nicht),
- es würden sich durch die Nebentätigkeit Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen ergeben (z.B. Überschreitung der Höchstarbeitsgrenze, Nichteinhaltung der Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn), oder
- es gäbe durch Tatsachen begründete Befürchtungen der Beeinträchtigung Deiner Leistungsfähigkeit in der Ausbildung.
Liegt keiner dieser drei Punkte vor, darf der Ausbilder die Nebentätigkeit nicht verbieten, da ein solches Verbot dann gegen die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 verstoßen würde.
Imm Übrigen musst Du in der Ausbildung Deinen Arbeitgeber/Ausbilder lediglich über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren.
Du kannst Aushilfe machen , solltest die Ausbildung aber daudrch nicht vernachlässigen..erst wen du das tust, kann dein Chef dir sagen das die nicht wollen das du die dein Aushilfsjob machst , weil das negativen Einfluss auf die Ausbildung hat die natürlich wichtiger ist
1. Sofern deine Leistung okay ist, wird das schon genehmigt werden.
2. Hast du dein Kindergeld, Unterhalt der Eltern bzw BAB geprüft? Google den Babrechner
Falls das nicht infrage kommt, könntest du Hilfen von Jobcenter oder Wohngeld bekommen.
Bin ich als Azubi der Anspruch auf bab hat und nicht mehr bei den Eltern wohnt Wohngeldberechtigt? Ich lese überall dass wenn man dem Grunde nach bab berechtigt ist, der Anspruch auf Wohngeld nicht vorhanden ist. Und das unabhängig ob der bab antrag genehmigt wird oder nicht.
Zuerst muss du BAB beantragen. Wohngeld scheidet erstmal aus. Babrechner ist da hilfreich.
Ja das kann er verbieten.
Mit welcher Begründung?
Du hast ja einen Vertrag nehme ich an, damit man Dich ausbildet. Ein guter Chef nimmt das auch ernst. Wenn Du Deine Ausbildung nur so als Larifari siehst und lieber Geld verdienen würdest, dann treffen 2 Gegensätze aufeinander. Wie wäre es wenn Du es von seiner Seite auch siehst. Jemanden einige Jahre zur Hälfte ausbilden, den man dann doch nicht brauchen kann?
Es geht nicht um lieber geldverdienen. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Das Leben kostet nun mal Geld und das besonders in der Stadt hier. Davon habe ich als Azubi einfach zu wenig
Unser Azubi im Haus hat gefragt und bekommt. Der braucht nicht extra arbeiten zu gehen & kann sich auf die Ausbildung konzentrieren. Immer noch wenig aber kommt über die Runden.
Es stellt sich mir die Frage, was er für eine Ausbildung macht. Da steht wenn man eine berufliche Ausbildung macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt hat man Anspruch auf bab. Diese ist vorrangig zu beantragen. Auch wenn diese abgelehnt wird hat man immernoch keinen Anspruch weil man dem Grunde nach Anspruch auf bab hat
Es gibt hier keine konkrete Begründung, die des Ausbilder ein Verbot erlauben würde.
Deine Argumentationn ist absolut nicht stichhaltig!
Das darf er nur verbieten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind - siehe dazu meine eigene Antwort.
Ich Blicke von der Gesetzeslage nicht ganz durch. Wenn man dem Grunde nach Anspruch auf bab hat ist man dann nicht grundsätzlich nicht zum Bezug von Wohngeld befugt?