Chef verbietet Nebenjob während der Ausbildung?
Kurz zu mir und meiner Situation.
Ich bin 26 Jahre alt und mache momentan eine Ausbildung zum Mechatroniker. Leider reicht mir das Azubi-Gehalt nicht wirklich aus. Deswegen dachte ich mir, ich beginne einen Nebenjob der nur Samstags stattfinden würde und die Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden beträgt.
Laut Azubivertrag, muss ich meinem Chef, bevor ich einen Nebenjob anfangen möchte ihn in Kenntnis setzen. Nun kommen wir zum eigentlichen Problem.
Er ist damit nicht einverstanden und begründet sein "Nein" damit das er Angst hat das ich mich verletzen könnte und in meinem Ausbildungsbetrieb dann ausfalle.
Für ihn ist es ein "Nein" und dabei bleibt es. Ich bin mittlerweile echt am überlegen ob ich nicht einfach den Nebenjob annehme und hoffe das es nicht raus kommt.
Meine Ruhezeiten und die maximalen Arbeitsstunden pro Woche halte ich ja ein.
Was würdet ihr machen?
8 Antworten
Ein generelles Verbot von Nebenbeschäftigungen ist, auch vertraglich vereinbart unwirksam.
Du darfst also in deiner Freizeit machen was du willst (auch arbeiten wo du willst)
Ausnahmen:
Treuepflichten verletzt - gerade in Ausbildung wichtig (Müdigkeit am Arbeitsplatz oder in Berufsschule, schlechte Noten, unentschuldigtes Fehlen)
Höchstarbeitszeit pro Tag 8 Stunden überschritten (10 bei Ausnahmefällen) (ArbZG)
Mehr als sechs Arbeitstage die Woche (ArbZG)
Ruhezeit zwischen den Tätigkeiten beachten (ArbZG)
Wettbewerbsverbot - also nicht bei der Konkurrenz arbeiten (am besten gar nicht in der gleichen Branche)
evtl. Branchen/Betriebsabhängig in Tarifvereinbarung o.ä. geregelt
Genau daran halte ich mich auch!!! Ich hab ja immer noch den Sonntag als Ruhezeit das würde ja reichen.
Sobald die Prüfungszeit losgeht schraube ich das mit dem Nebnjob natürlich etwas runter. Ich möchte ja schließlich die Ausblidung auch gut abschließen.
Zu riskant aus diversen Gründen. Besser du beendest mit Sorgfalt und sehr guten Noten deine Ausbildung.
Notfalls mit Darlehen oder Geldern von irgendwo.
Die wenigsten erlauben Nebenjobs.
1) ja empirisch, auch dass Nebenjöbler zum Teil wegen Übermüdung durchdrehen, sicher aber nicht die Gleiche Leistung erbringen. Mit Ausnahmen, nämlich wenn der Job ein Ausgleich und eher Hobby ist.
2) es gibt das Gesetz und das was ein Arbeitgeber will. Ein Arbeitgeber wird den schwachen Mitarbeiter feuern und den ehrgeizigen, der volle Leistung bringt und eingleisig fährt behalten. Auch wenn es waehrend der Ausbildung ist, er hat ein nein kassiert, es wird schwierig nicht ordentlich Punkte zu verlieren.
Woher ich das auch weiss, Logik und Personalvermittlungsbüro.
Es gilt immer, erst einmal die rechtliche Lage zu klären! Denn nur dann, wenn man weiß, was ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber jeweils dürfen oder nicht dürfen, kannn man sich Gedanken darüber machen, welches konkrete Verhalten angemessen, möglich oder opportun ist!
Zunächst einmal aber kollidiert Deine Aussage "Die wenigsten erlauben Nebenjobs." schlicht und einfach mit den rechtlichen Möglichkeiten eines Arbeitgebers. Dass seine "Machtmittel" es ihm aber oft genug (leider) dennoch erlauben können, sich darüber hinwegzusetzen, ist eine ganz andere Frage.
Im Übrigen: "Logik und Personalvermittlungsbüro" bieten Dir ganz sicher nicht die Möglichkeit zur Beurteilung, ob die "wenigsten" Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten; das ist schlicht vermessener Unsinn!
Familiengerd du vertrittst sozusagen die Gewerkschaft, ich sehe es als Geschäftsführer, die Realität. Das Gesetz ist Gesetz aber in der Realität bringt es nur in wenigen Fällen etwas.
Du schreibst sicher richtig, erst einmal muss man das Gesetz kennen. Das ist Stufe 1. Aber es nutzt dir nichts wenn du beim feuern auf die Abschussliste rutschst. Das ist die Realität.
Im Übrigen: "Logik und Personalvermittlungsbüro" bieten Dir ganz sicher nicht die Möglichkeit zur Beurteilung, ob die "wenigsten" Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten; das ist schlicht vermessener Unsinn!
Nun wir zwei müssen nicht mehr diskutieren, denn wenn du das ernst meinst und davon gehe ich aus, werden wir zwei auf keinen grünen Zweig kommen.
Das ist schon das zweite Mal, dass du auf nette Art unter meinen Kommentar schreibst, dass ich unrecht habe.
Nun das bringt nichts. Du weigerst dich die andere Seite zu betrachten oder es zumindest dahingehend zu kommentieren. Ich bin absolut dafür dass man um seine Rechte kämpft, aber oft genug geht auch der Arbeitnehmer zu weit. Was ihm dann meist schadet.
Aber nochmals wir haben verschiedene Positionen, diskutieren bringt zwischen uns nichts hier.
Wenn du tatsächlich Interesse hast kannst du eine Freundschaftsanfrage senden und wir können freundlich und nicht öffentlich, das Thema gerne durchkauen.
1) Personalvermittler: es gehen die die sich nicht weiterbilden und der Firma am wenigsten bringen, das Potential am geringsten sind.Sobald es eng wird und auch davor, gehen die schlechtesten. Das ist Fakt.
2) Gemäss einem Kommentar hier darf man nur 40h arbeiten. Zu recht, für irgendwas gibt es die Bestimmungen. Gerade im Praktikum sollte man fit sein, denn zumeist ist es anstrengend und die Bedeutung des Abschlussses gross. Kenne Fälle wie gesagt, einige wo die Leute psychisch zusammengebrochen sind, andere haben es wegen Überlastung nicht geschafft.Und anderen vertraut der Chef nicht mehr, wenn er die Wahl hat bzw. sie, wird er die vertrauenswürdige loyale Person waehlen, wenn sie ansonsten gleichwertig waeren und selbst wenn sie es nicht sind. Das ist ein menschliches Grundgesetz und 100% logisch..
du vertrittst sozusagen die Gewerkschaft
Das tue ich nicht - auch wenn ich Gewerkschaftsmitglied bin.
Deine Aussagen ändern auch nichts daran, dass meine Erklärungen richtig sind.
Im Übrigen hat das auch überhaupt nichts mit "Gewerkschaft" zu tun, sondern ist zunächst eine reine Rechtsfrage, zu der es eine klare, eindeutig Rechtsprechung gibt!
Das ist schon das zweite Mal, dass du auf nette Art unter meinen Kommentar schreibst, dass ich unrecht habe.
Mag sein, keine Ahnung, aber wenn, dann wird es seinen Grund gehabt haben.
Mit den Punkten 1) und 2) kann ich für die hier zur Debatte stehende Frage (Nebenjob) nichts anfangen.
Wann ein Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten darf, das habe ich im Kommentar oben deutlich und erschöpfend erklärt. Dass ein bösmeinender Arbeitgeber unter Ausnutzung seiner Machmittel ("am längeren Hebel sitzen") sich in einem gewissen Rahmen über Gesetze und Rechtsprechungen hinwegsetzen kann, wenn ein Arbeitnehmer subjektiv oder wegen der ungleichen Machtverhältnisse auch objektiv nicht in der Lage ist sich dagegen zu wehren, ist mir bewusst.
Du bist Gewerkschafter. Versuch Mal etwas in anderen Klassen wie böser Arbeitgeber zu denken. Gerade Gewerkschafter bzw.allgemein aktive sollten versuchen die Gegenseite zu verstehen.
Wieso du Böswilligkeit unterstellst??? Das hat nichts damit zu tun. Wen wirst du am schnellsten los, wenn es um deine Existenz geht? Der der nicht loyal ist, du nicht vertrauen kann weil er gelogen hat? Stelle dir vor so einer gefährdet dein Unternehmen. Er geht anderswo arbeiten und bricht sich ein Bein. Ein Unternehmer muss kalkulieren, er hat ev. nur wenig Reserve, wieso soll er es Ausbaden wenn der auszubildende es im Nebenjob verbockt? Dann hat er die doppelte Arbeit bei geringerem Lohn und viel Aerger, wobei Ausbildung eh reinster good wil ist? Schon Mal daran gedacht? Wieso sollte sein Chef sich nochmals einen auszubildenden antun? Kann man nur abraten, wenn man egoistisch ist als Unternehmer. Den real heisst das zumeist mehr Arbeiten und Geld vom lohn/Gewinn abtreten.
Noch einmal: Mit Gewerkschaft hat das nichts zu tun! Es ist eine reine Rechtsfrage!
Und wie kommst Du darauf, ich würde Böswilligkeit unterstellen?? Ich habe lediglich gesagt, dass ein böswillig meinender Arbeitgeber in gewissem Rahmen die Möglichkeit hat, sich über Gesetze hinwegzusetzen und schon alleine deswegen rechtswidrig einem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur rechtmäßigen Ausübung eines Nebenjobs verwehren kann.
Und weiterhin: Was hat die Frage nach der Möglichkeit zur Ausübung eines Nebenjobs mit Loyalität und Vertrauen zu tun? Auch der Hinweis auf "Beinbruch" ist - sorry - Unsinn (kann beim Sport passieren, im Straßenverkehr, im Haushalt usw.).
Es tut mir leid, aber ich kann Deine Argumentation nicht ansatzweise nachvollziehen, weil sie spekulativ ist, sich im Bereich bloßer persönlicher Meinung jenseits der rechtlichen Gegebenheiten bewegt.
Wenn du dich nicht auf das Denkspiel der Gegenseite oder unter meiner Anregung einlassen möchtest, unter keinen Umständen, dann wirst du es eben nicht einmal Ansatzweise verstehen.
Was das mit den Gewerkschaft zu tun hat? Meine spärliche Erfahrung sagt, dass man mit den meisten wenn man Vorsichtig ist, selbst Arbeitnehmern, die natürlich extrem parteiisch sind und alles andere als neutral sind, wenn sie offen sind durchspielen kann, aber jeder Gewerkschaftsnahe so wie du argumentiert und reagiert. Die Ideologie ist extrem verfestigt. Sprich keine Chance. Einfach eine feststellung, eine Anregung hattest du schon von mir.
Und hier schliesst sich der Kreis zu oben.
Lassen wir die jeweiligen Meinungen stehen.
aber jeder Gewerkschaftsnahe so wie du argumentiert und reagiert. Die Ideologie ist extrem verfestigt. Sprich keine Chance.
Bist du so vernagelt , oder tust Du nur so??
Was ich hier gesagt habe, hat nichts mit gewerkschaftlichen Positionen zu tun - überhaupt nichts! -, sondern ist eine Darstellung der Rechtslage!!!!, die Dir aber, wie mir scheint, entweder gleichgültig ist oder von der Du überhaupt keine Ahnung hast, weshalb Du völlig unsinnigerweise mit "Gewerkschaft" und "Ideologie" kommst!
So ein Quatsch!!
Lassen wir die jeweiligen Meinungen stehen.
Ich habe nicht meine "Meinung" dargestellt, sondern die rechtliche Lage!!!!
Aber das ist dir offensichtlich nicht klarzumachen!
Für mich war es das dann ...
Verheimlichen würde ich das nicht. Ich würde aber auch mal behaubten das das nein des Chefs nicht ernsthaft begründet ist. Du wirst ja keinen Job machen der ein höheres Verletzungsrisiko mit sich bringt als dein üblicher Alltag. Und ohne begründetes Interesse darf er eigentlich nicht Nein sagen.
Ggf hast du ja einen Ansprechpartner der dir, auch rechtlich weiterhelfen kann z.B. ein Berufsschullehrer oder dein Ausbilder sofern du den nicht mit Chef meintest.
Und ohne begründetes Interesse darf er eigentlich nicht Nein sagen.
Nicht nur "eigentlich" nicht!
Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit (auch während einer Ausbildung) nur dann verbieten, wenn diese Nebentätigkeit
> gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde (Arbeitszeitgesetz),
> eine Konkurrenztätigkeit darstellen würde (alleine Arbeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht nicht zum Verbot) und/oder
> die Haupttätigkeit/Ausbildung tatsächlich beeinträchtigen würde (z.B. wegen Übermüdung); eine bloße Befürchtung des Arbeitgebers, dass solche Beeinträchtigungen eintreten könnten, reicht für ein Verbot nicht aus.
Mein Ausbilder ist auch mein Chef!!! ^^
Dann rede mit deinem Lehrer und ggf dem Betriebsrat wenn ihr einen habt.
Laut Azubivertrag, muss ich meinem Chef, bevor ich einen Nebenjob anfangen möchte ihn in Kenntnis setzen.
Das muss man auch machen.
Er ist damit nicht einverstanden und begründet sein "Nein" damit das er Angst hat das ich mich verletzen könnte und in meinem Ausbildungsbetrieb dann ausfalle.
Kann er nicht verbieten solange Deine Ausbildung nicht darunter leidet; es sei denn es wäre eine Tätigkeit die in Konkurrenz mit dem Ausbildungsbetrieb liegt.
Die Tätigkeit wäre als Bühnenarbeiter. Ich war in dieser Firma schon tätig und könnte dort sofort anfangen. Auf der einen Seite brauche ich das Geld und auf der anderen Seite steht das "Nein" vom Chef.
Woher willst Du das denn wissen? Hast Du empirische Erhebungen angestellt, Statistiken ausgewertet?
Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit (auch während einer Ausbildung) nur dann verbieten, wenn diese Nebentätigkeit
> gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde (Arbeitszeitgesetz),
> eine Konkurrenztätigkeit darstellen würde (alleine Arbeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht nicht zum Verbot) und/oder
> die Haupttätigkeit/Ausbildung tatsächlich beeinträchtigen würde (z.B. wegen Übermüdung); eine bloße Befürchtung des Arbeitgebers, dass solche Beeinträchtigungen eintreten könnten, reicht für ein Verbot nicht aus.