Praktikum während Teilzeitjob erlaubt?
Hallo,
meine Tochter möchte bzw. wird im September eine Ausbildung beginnen.
Eine mündliche Zusage hat Sie von zwei Unternehmen (Einzelhandel, keine Konkurrenzunternehmen) bekommen, beide möchten aber das Sie bis August dort als Vorbereitung arbeitet.
Firma 1: Als Teilzeit (kein Minijob!). Jeden Samstag 8 Stunden, mit Bezahlung
Firma 2: Als Praktikum, Montag bis Mittwoch á 4 Stunden, ohne Bezahlung
Ich denke (nur meine Meinung) das Teilzeit und Praktikum gleichzeitig erlaubt sein sollten, da es verschiedene Arbeitstage sind. Aber müssen die Firmen jeweils über die andere Tätigkeit informiert werden?
Firma 1 (Samstags-Teilzeit, mit Gehalt) hat das Arbeiten anderswo nämlich untersagt.
Da es hier aber um die durchaus wichtige Zukunft geht, und noch kein Ausbildungsvertrag schriftlich vorgelegt wurde, finde ich das nicht sehr fair. Denn die Chancen verschlechtern (in diesem Fall halbieren) sich, wenn bei Firma 2 kein Praktikum gemacht werden könnte. Die Ausbildung dort wäre dann schonmal sofort gestrichen.
Es geht nicht ums Rosinenpicken, um am 31. Juli die "bessere" der beiden Firmen zu wählen. Es kann aber nun mal sein, das einer der beiden Jobs einfach nicht passt Sie in 2, 4 Wochen sagt "ich arbeite lieber bei den anderen weiter". Was natürlich nicht ginge und im schlimmsten Fall sind beide Stellen weg und ein ganzes Jahr verloren.
Lange Rede kurzer Sinn: muss die Firma mit Samstags-Teilzeit über das Montag-Mittwoch Praktikum informiert werden?
Vielen Dank an alle die bis hierher gelesen haben.
2 Antworten
Praktikum während Teilzeitjob erlaubt?
Selbstverständlich - unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen:
Firma 1 (Samstags-Teilzeit, mit Gehalt) hat das Arbeiten anderswo nämlich untersagt.
Ein solches generelles Verbot ist rechtswidrig und darum nichtig! Deine Tochter müsste diesen "Arbeitgeber" allenfalls informieren, wenn das vertraglich vereinbart wurde. Verbieten darf der Arbeitgeber nur, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder Konflikte mit gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitszeitgesetz ArbZG) entstehen würden - wovon bei allem nach Deiner Schilderung aber überhaupt keine Rede sein kann.
Firma 2: Als Praktikum, Montag bis Mittwoch á 4 Stunden, ohne Bezahlung
Da es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, muss es bezahlt werden, selbst wenn eine Vergütung vertraglich ausgeschlossen worden sein sollte - vorausgesetzt, Deine Tochter muss dort tatsächlich arbeiten und "schnuppert" nicht nur in den Betrieb, um ihn kennenzulernen.
Lange Rede kurzer Sinn: muss die Firma mit Samstags-Teilzeit über das Montag-Mittwoch Praktikum informiert werden?
Nein - es sei denn, es wurde vertraglich so vereinbart. Generell verbieten darf die Firma das Praktikum selbstverständlich sowieso nicht - allenfalls unter den genannten Voraussetzungen!
Ohne Bezahlung sollte sie auf keinen Fall arbeiten.
Die Zeiten sollten vorbei sein, dass junge Leute sich für nichts ausbeuten lassen. Hinterher bekommt dann vielleicht einer von 4 "Praktikanten" die Ausbildungsstelle..
Da muss die Wirtschaft sich in Zukunft wieder daran gewöhnen, das akzeptable Azubis Mangelware sind.