Hat neuer Arbeitgeber Einsicht über vorherigen Arbeitgeber?
Hallo ihr Lieben, ich habe seit fast drei Monaten einen Nebenjob auf 450€ Basis. (bereits gekündigt). Mir gefällt es dort leider gar nicht, weshalb ich mich woanders im Einzelhandel beworben habe... mit Erfolg.
Kann mein neuer Arbeitgeber sehen, dass ich zuvor woanders war? (Bei der Anmeldung/Steuer?!) Ich dachte es gibt nicht gerade einen guten Eindruck beim neuen Chef, wenn er weiß, dass jemand nach zwei Monaten wieder kündigt hat, weshalb ich es nur als Erfahrung erwähnte aber nicht dass ich dort derzeit tätig bin.
Mein letzter Arbeitstag ist am 15.01.21.Mein neuer AG hätte gerne, dass ich ab 18.01.21 beginne.
Ich möchte ungern, dass er es weiß. Was soll ich machen? Erst ab 01.02.21 beginnen?
6 Antworten
Wenn der neue Arbeitgeber von dir einen Lebenslauf verlangt, musst du natürlich wahrheitsgemäß deine vorherigen Arbeitgeber benennen.
Wenn der bisherige Arbeitgeber dich erst zum 31.1. bei der Minijob-Zentrale abmeldet, fällt die Doppelmeldung natürlich auf.
Der Lebenslauf sollte natürlich die Tatsachen wieder spiegeln
Nein kann er nicht, wenn du es in deiner Bewerbung nicht mit angegeben hast bekommt er darüber keine Infos, er kann dich höchstens Fragen ob du schonmal zuvor gearbeitet hast. Also keine Sorge und viel Erfolg beim neuen Job :)
Im Regelfall gibt Du ja über Deinen Lebenslauf ( quasi als Referenz) an , bei welchen Firmen Du schon gearbeitet hast.
Einige Arbeitgeber holen sich dann ggf. Informationen über Dich bei Deinen vorherigen Arbeitgebern ein ( z.B. ob Du oft krank gewesen bist oder ob Du fleissig oder selbstständig arbeiten kannst etc. ) .
Hat Dein neuer Arbeitgeber jedoch keine Angaben über ehemalige Arbeitgeber, so kommt er an diese Informationen nicht heran . Das Finanzamt oder andere Ämter etc. dürfen ihm keine Auskunft erteilen.
Erfahrungsgemäss ist ein offener Umgang mit solchen Dingen das Beste. Es ist nicht so ungewöhnlich dass ein solches Arbeitsverhältnis auch mal nur kurz dauert. Du solltest Dir darüber nicht so viele Sorgen machen.
Wichtig ist dass Du im Januar bei den beiden Jobs zusammen nicht über 450 Euro kommst. Wenn Dein neuer Arbeitgeber Bescheid weiss kommt es nicht zu Schwierigkeiten bei der Abrechung.
An deinem Lebenslauf sieht er wo du zuletzt warst...
Und die Einzelhändler kennen sich in der Regel untereinander und sprechen auch über Angestellte/Bewerber...
Ich arbeite Vollzeit als Hotelfachfrau und hatte vor dem zwei monatigen Ausrutscher über ein Jahr lang beim Bäcker auf 450€ Basis gearbeitet.
Darauf lag im Gespräch der Fokus.
Hatte den Ausrutscher deshalb nur im Anschreiben aber nicht im Lebenslauf erwähnt.