Arbeitszeiten eine Stunde vorher ankündigen ob man arbeiten muss oder nicht?
Es geht um folgendes: Mein Freund hat jetzt einen Job bei einem Supermarkt angenommen. Theoretisch muss er von 17 bis 22 Uhr arbeiten und hat sonntags frei. So weit so gut. Jetzt stelle ich mir aber die Frage, ob es vom Arbeitgeber rechtens ist eine Stunde vorher bescheid zu geben, ob man arbeiten muss oder nicht.
Das heißt keine feste Arbeitszeiten, hinzu kommt eine 6 Tage Woche(theoretisch gesehen)
Da er natürlich in der Probezeit ist, traut er sich auch nicht groß etwas zu planen und rechtzeitig bescheid zu sagen, wobei ich ja der Meinung bin, dass kein Arbeitgeber das recht hat, dass zu verbieten da es für mich einen Eingriff in das Privatleben stellt.
Ich freue mich natürlich für meinen Freund, finde das ganze aber schon sehr komisch, zumal er ab August auch eine schulische Ausbildung als Sozialassistent anfängt und auch in verpflichtende Schulpraktika muss. Da frag ich mich auch, wie das dann mit einem Nebenjob unter solchen zeitlichen Arbeitsbedingungen gehen soll.
Würde mich über eure (fachliche) Meinung freuen
3 Antworten
Rechtlich muss mindestens 4 Tage vorher Bescheid gegeben worden sein.
Findet sich in § 12 Abs. 2 TzBfG.
Alles klar ich sag ihm das mal. Auch wenn es sich dabei wohl um eine Zeitarbeitsfirma handelt, finde ich das ganze sehr merkwürdig, dass man 1 Stunde vorher erfährt ob man arbeiten muss oder nicht. Ich hab auch Kollegen die von einer externen Zeitarbeit bei uns sind und mein Teamleiter lässt sie ja auch nicht 1 Stunde vorher wissen ob man gebraucht wird oder nicht. Er hat mir erzählt das das bei der Firma wohl schon immer so ablief. Je nachdem wie viel Ware die bekommen
Irgendwann hat er ja wohl irgendetwas besprochen, also wie, wann und wo Einsatzpläne gemacht werden und wie alles kommuniziert wird.
Irgendwas wie
- 3 x pro Woche 4 Stunden
- jeden Mittwoch, Freitag und jeden zweiten Samstag
Irgendwas muss doch vereinbart worden sein?!?
Ich kann mir schwer vorstellen, dass die sagen: "Irgendwann demnächst rufen wir Dich um 16:00 Uhr an und dann musst Du innerhalb einer Stunde kommen!"
Das wurde , so wie er mir das erzählt hat, nicht gemacht. So hört sich das auch für mich an. Ich hab erfahren das es sich dabei wohl um eine Zeitarbeit Firma handelt und er über diese den Job macht. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es rechtens sein soll kurzfristig mitzuteilen ob man arbeitet oder nicht
Jetzt stelle ich mir aber die Frage, ob es vom Arbeitgeber rechtens ist eine Stunde vorher bescheid zu geben, ob man arbeiten muss oder nicht.
Jain. Das wäre dann rechtliche eine Bereitschaftszeit, also auch dann Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Arbeit nicht abruft. Davon zu unterscheiden ist eine Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer nur erreichbar sein muß. Bei der Rufbereitschaft muß der Arbeitnehmer aber keine Reaktionszeit für den Weg zur Arbeit sicherstellen.
Also er arbeitet wohl über eine Zeitarbeits Firma . Ich kenne mich damit nicht aus aber Rufbereitschaft wird es wohl nicht sein. 1 Stunde vorher Bereitschaftszeit finde ich auch komisch.