Muss ich als Volljähriger Azubi im Einzelhandel jeden Samstag arbeiten?
Hay,
ich bin 21 Jahre alt und mache meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Ich habe 2 mal die Woche Berufsschule und einmal davon muss ich nach der Schule 4std. arbeiten. Und habe keine einzigen freien Tag ausser Sonntag aber Sonntag ist ja kein Werktag. Allerdings steht im Vertrag folgendes: Tägliche Arbeitszeit 8 std. und 40std. die Woche Bei mir im Betrieb müssen wir jeden Samstag arbeiten, ausnahmen sind ganz selten wie z.b. man geht zu einer Beerdigung eines Familienangehörigen. Und meine frage lautet. Ist es rechtlich ok das ich JEDEN Samstag verpflichtet bin zu arbeiten?
8 Antworten
hey icj muss auch jeden samstag arbeiten leider in ganz seltenen fällen gibt es mal einen samstag frei
hätte man wenigstens einen im monat wäre es ja auch gut
Insofern die vertraglich geregelten Bedingungen (''Tägliche Arbeitszeit 8 std. und 40std. die Woche'') dabei beachtet werden ist das rechtlich okay, da für über 18-Jährige nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt (welches - mit Ausnahmen - die Arbeit Jugendlicher an Samstagen verbietet), sondern das Arbeitszeitgesetz ... und das sieht den Samstag als ganz normalen Werktag an.
Meines Wissens gehört die Berufsschulzeit zur Arbeitszeit. Kommt es dann mit den 40 Stunden noch hin?
Wenn Du täglich 8 Stunden und 40 Wochenstunden arbeiten sollst, wären diese 40 Stunden nach 5 Tagen abgearbeitet, oder? (5 x 8 = 40) Danach kämen dann zwei freie Tage. Da ja auch samstags gearbeitet wird, müssten der eine freie Tag in der Woche gegeben werden.
Normalerweise ist es im Einzelhandel üblich, im wöchentlichen Wechsel einen Ausleichstag in der Woche frei zu haben.
Und gerade Azubis haben einen besonderen Schutz.
Sprich mal mit dem Betriebsrat oder dem Lehrer an der Schule über das Problem.
Alles Gute.
Das kann ich mir nicht Vorstellen,dass das Rechtens ist ! Es steht ja im Arbeitsvertrag 8 Std.- am Tag,40 Std.Woche . Dir steht auf jeden Fall mindestens 1 Freier Samstag im Monat zu .
Es steht ja im Arbeitsvertrag 8 Std.- am Tag,40 Std.Woche
Das spricht aber nicht gegen arbeiten am Samstag.
Dir steht auf jeden Fall mindestens 1 Freier Samstag im Monat zu
Und auf welcher rechtlichen Grundlage basierend?
Hast Du in seiner Frage etwa Gelesen das Er einen Ausgleichstag für die Samstagsarbeit bekommt,ich nicht ! Und wenn Du Rechnen kannst sind bei mir 6 x 8 = 48 Stunden und keine 40 Stunden wie im Arbeitsvertrag festgehalten . Auch im Einzelhandel wird an Samstagen im Wechsel gearbeitet .
weisst du vielleicht auch wo man das nachschlagen kann das mir mindestens einen freien Samstag zu steht?
Das würde mich auch mal interessieren. Auf meine Rückfrage dazu hat isomatte ja nicht geantwortet.
Habe die Nachricht eben erst gelesen ! Geb im Internet einfach mal ein , SAMSTAGS ARBEIT , da kannst Du die Regelungen und Vergütungen nachlesen !
Geb genau das im Internet ein ! MUSS ICH ALS LEHRLING IM EINZELHANDEL JEDEN SAMSTAG ARBEITEN ! Da steht alles genau Beschrieben,auch mit Ausnahmen und Vergütung !
Normalerweise ist es im Einzelhandel üblich, im wöchentlichen Wechsel einen Ausleichstag in der Woche frei zu haben. Und gerade Azubis haben einen besonderen Schutz.
Oder hab ich da was falsches gelernt?