Überstunden als Strafe? // Ausbildung
Hallo liebe Community,
ich habe volgende Frage, folgendes Problem. Undzwar geht es um folgendes. Ich mache seit 2 1/2 Jahren eine Ausbildung zum Kaufmann/Einzelhandel in einem Baumarkt. Wir Azubis momentan 8 an der Zahl müssen jede Woche einen sogenannten Azubiplan schreiben, wo drin steht wer den Markt auffschließen/schließen muss, Retourendienst und Einkaufswagendienst hat. Neuerdings hat sich unsere Oberste ebene überlegt, dass falls ein Azubi mal einen dieser dienste vergisst muss er auf einem Samstag eine Doppelschicht einlegen. Das heißt hat ein Azubi auf einem Samstag mal eine Frühschicht 08.30 - 13.30 muss er die Spätschicht noch hinterher machen also insgesamt von 08.30 - 20.00 Uhr. Dies ist sowohl bei den Ü18 als auch bei den U18 der Fall. Meine Frage hier jetzt, ist es rechtens Azubis oder auch ausgelehrnte als Strafe überstunden (unbezahlt natürlich) reinzudrücken????
Danke im Vorraus
7 Antworten
Rechtens ist das sicher nicht.
Das Arbeitszeitgesetz (für die Leute Ü18) sagt:
§3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
11,5 Stunden gehen also gar nicht.
Für die U18-Azubis gilt das Jugendabreitschutzgesetz:
§12: Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden (...) betragen. §15 Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Montag - Samstags arbeiten geht also auch nicht.
Ich denke mal, dass die vorgeschriebenen Ruhepausen auch nicht eingehalten werden können.
Verstöße gegen das Arbeitszeit- bzw. Jugensarbeitsschutzgesetz werden mal ganz nebenbei mit bis zu 15.000€ Geldstrafe geahndet. Zeit, dass die zuständige Behörde mal Wind davon bekommt.
in der Ausbildung darfst du in erster linie gar keine Überstunden machen, egal ob U18 oder Ü18, im Vertag ist ein maximal 8 Stunden Tag festgelegt, wenn es Betriebsbedigt, es muss Betriebsbedingt sein, z. B. wenn zu viel arbeit da ist, ist ist der Auszubildende sogar dazu verpflichtet länger zu machen, aber nur 2 Stunden,
die Überstunden müssen spätestens im nächsten Monat wieder abgebaut werden. Bei uns hier wird es noch akzeptiert die Überstunden auszubezahlen, bekommen da aber dann auch schon 12,50€ für, obwohl der Stundenlohn für uns Azubis ca. bei 6,30€ im 3. Lehrjahr ist.
Dein Chef darf euch keine Überstunden als Strafe reinhauen, und dann ist das ja nichtmal was Zeitlich angemessenes.
Habt ihr in der Berufsschule Politik? Dann frag mal deinen Lehrer
LG Karina
Frag doch bei der IHK...
Als ich eine Ausbildung gemacht habe, war einer von der IHK da und hat erklärt was U18 oder Ü18 für Rechte haben. Also weiß ich schon wovon ich rede!
Die Antwort ist eigntl sehr hilfreich.
Denn bei der IHK kann man sich super informieren und beraten lassen.
Man kann aber dort auch gerne mal den eigenen Betrieb melden -
gerade wenn er solch einen Schund treibt !
Nein, ist es nicht. Schau dir mal die Arbeitsgesetze an, dort steht eine Maximalzeit von 10 Stunden täglich drin, außerdem ist Mehrarbeit entsprechend zu bezahlen oder auf einem Überstundenkonto zu verbuchen, damit man sie später abfeiern kann.
Ich glaub den Leuten brennt der Kittel, das geht ja mal gar nicht .
Merkst schon, wa? Hilfreich ist echt mal anders... Wenn man keine Antwort weiss, dann am Besten mal gar nichts schreiben...