Dachfenster lässt sich nicht mehr öffnen?
Ein Dachfenster lässt sich nach Besuch von Freunden und Bekannten nicht mehr öffnen da es beschäftigt würde. Der oder die Person die es verschuldet hat ist nicht auswendig zu machen. jetzt zu meiner Frage, würde die Gebäudeversicherung bei Eigemgenutzten Wohnungeigentum den Schaden übernehmen. Danke im voraus für eure antworten.
4 Antworten
Die Gebäudeversicherung greift auf keinen Fall, da der Schaden nicht durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) verursacht wurde.
Eigenartiger Text:
wie kann man ein Fenster beschäftigen?
Nun zu deiner Frage:
eine Gebäudeversicherung zahlt nicht bei Beschädigung eines Dachfensters.
Hier käme evt. die Privathaftpflicht des Schadensverursachers in Frage, wobei sich natürlich noch die Frage stellt, durch welche Ursache wurde es beschädigt.
Nur vom Ansehen kann es ja nicht beschädigt werden.
In jedem Fall müsstest du eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt aufgeben. Dann solltest du in die AGB der Versicherung schauen, ob dieser Fall abgedeckt ist.
In jedem Fall müsstest du eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt aufgeben.
Und was soll dies bringen. Mit Ausnahme, dass die Polizei etwas zum lachen hat.
Er schreibt doch Eigengenutzt!
... aber wenn es zerstört wurde und sich nicht mehr öffnen läßt, kann es doch kein Fragezeichen geben, für was denn?
Da so ein Fenster ja dem Wohnungseigentümer nicht gehört, sollte der zuständige ET/Verwalter eingebunden werden.
Zudem leistet sich ja jeder ET genau aus solchen Gründen eine private Haftpflichtversicherung und falls es dann zu Anwürfen kommt, sollte Dein Berater entsprechend eingebunden werden.
Alles doch leicht und einfach, das WEG.
Bist Du Dir sicher?
Das Fenster gehört ihm doch gar nicht und ob eine Versicherung zuständig ist, ist doch eine Angelegenheit der WEG bzw. des Verwalters.