Wohngebäudeversicherung: Defekte Tür nach Durchzug in der Wohnung

5 Antworten

Die gestzlichen Richtlinien sagen, wer den Schaden verursacht, der muß ihn auch bezahlen. Normalerweise hat jeder eine Privathaftpflicht und die übernimmt den Schaden. Mit der Gebäudeversicherung hat das nichts zu tun. Meistens ist da sogar noch ein Eigenanteil dabei.

JoGerman  30.01.2013, 03:27

Nicht jeder hat eine Privathaftpflicht z.B. Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger

Oceanborn  26.08.2010, 11:11

Bedingungsabhänig du willst auf die hp mit grober fahrlässigkeit herraus... wird net so einfach

eig die WGB des Vermieters es liegt aber keine Versicherte gefahr vor (FEuer, Sturm, Leitungswasser etc). Die WGB des Vermiters haftet also nicht dafür.

Du kannst aber die scheibe ersetzen lassen über deine Hausrat...in der Hausrat hast du automatisch Kostenpakete drin davon müsstest du das Kostenpaket für Reperatur/schutzkosten (da ja wohnungstür) in anspruch nehmen, die versicherung wird sich zwar etwas behäbig damit auseinandersetzen. letzentlich ist der austausch von einem glaselement keine großartige sache (ist natürlich abhänig was für glas verbundglas bleiglas etc) bei einem kleineren Schgaden wird die HR aus kulanz bezahlen (achtung grenzen für Kostenpakete 1%der Versicherungssumme(+10Vorsorge) (abhänig von bedingungen kann also bei deinem Versicherer Abweicheungen geben))

melde es also mal deiner HR über das Kostenpaket ;)

So leid es mir tut, aber Du hättest Deine Wohnzimmertür besser sichern müssen. Es war Deine Unachtsamkeit, die die Scheibe zerbrechen ließ.

Oceanborn  26.08.2010, 11:11

wo steht da wohnzimmertür?

Alexandra2704  26.08.2010, 11:27
@Oceanborn

Ich zitiere den Text von Crystelle "eine Tür in der Wohnung zugeknallt"

Das zahlt deine Privathaftpflicht (du hast die Tür des Vermieters kaputt gemacht).

Vorausgesetzt du hast Glasbruch mit versichert.

Ansonsten musst du es selber bezahlen.

Oceanborn  26.08.2010, 11:10

schwachsin wenn er glasbruch versichert hat zahlt die HP gar nichts weil die Glas in leistung gehen muss AHB ;)

Bause2404  26.08.2010, 11:17
@Oceanborn

Man kann in der HP extra Glasbruch mit versichern.

Danke für den Schwachsinn.

Es war die Küchentür ;-) Seit wann handelt man denn fahrlässig, wenn man die Fenster auf hat?... Das Problem ist nur, meine Versicherung sagt, es stünde dafür eben nicht die eigene Haftpflichtversicherung ein, sondern die Gebäuderversicherung des Vermieters, da man nun mal halt die Fenster zum Lüften aufmachen müsste. Ich habe auch bei einer zweiten Versicherung gefragt, und die sagt das Selbe, ohne wenn und aber.