Wohngebäudeversicherung: Defekte Tür nach Durchzug in der Wohnung
Hallo zusammen, mir ist bei einem Durchzug (plötzlicher Windstoss) bei geöffneten Fenstern eine Tür in der Wohnung zugeknallt und das Glaselement in der Tür ist dabei gebrochen. Nun ist die Frage, wer den Schaden bezahlt. Meine Versicherung sagt mir, das müsse die Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernehmen. Mein Vermieter sagt, das übernehme die Versicherung nicht, da innenliegende Türen nicht zur Wohngebäudeversicherung zählen. Weiß da jemand was genaueres? Gibt es irgendwo genaue (gesetzliche) Richtlininien, was die Gebäudeversicherung übernehmen muss? Danke :-)
5 Antworten
Die gestzlichen Richtlinien sagen, wer den Schaden verursacht, der muß ihn auch bezahlen. Normalerweise hat jeder eine Privathaftpflicht und die übernimmt den Schaden. Mit der Gebäudeversicherung hat das nichts zu tun. Meistens ist da sogar noch ein Eigenanteil dabei.
Nicht jeder hat eine Privathaftpflicht z.B. Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger
Bedingungsabhänig du willst auf die hp mit grober fahrlässigkeit herraus... wird net so einfach
eig die WGB des Vermieters es liegt aber keine Versicherte gefahr vor (FEuer, Sturm, Leitungswasser etc). Die WGB des Vermiters haftet also nicht dafür.
Du kannst aber die scheibe ersetzen lassen über deine Hausrat...in der Hausrat hast du automatisch Kostenpakete drin davon müsstest du das Kostenpaket für Reperatur/schutzkosten (da ja wohnungstür) in anspruch nehmen, die versicherung wird sich zwar etwas behäbig damit auseinandersetzen. letzentlich ist der austausch von einem glaselement keine großartige sache (ist natürlich abhänig was für glas verbundglas bleiglas etc) bei einem kleineren Schgaden wird die HR aus kulanz bezahlen (achtung grenzen für Kostenpakete 1%der Versicherungssumme(+10Vorsorge) (abhänig von bedingungen kann also bei deinem Versicherer Abweicheungen geben))
melde es also mal deiner HR über das Kostenpaket ;)
So leid es mir tut, aber Du hättest Deine Wohnzimmertür besser sichern müssen. Es war Deine Unachtsamkeit, die die Scheibe zerbrechen ließ.
Ich zitiere den Text von Crystelle "eine Tür in der Wohnung zugeknallt"
Das zahlt deine Privathaftpflicht (du hast die Tür des Vermieters kaputt gemacht).
Vorausgesetzt du hast Glasbruch mit versichert.
Ansonsten musst du es selber bezahlen.
schwachsin wenn er glasbruch versichert hat zahlt die HP gar nichts weil die Glas in leistung gehen muss AHB ;)
Es war die Küchentür ;-) Seit wann handelt man denn fahrlässig, wenn man die Fenster auf hat?... Das Problem ist nur, meine Versicherung sagt, es stünde dafür eben nicht die eigene Haftpflichtversicherung ein, sondern die Gebäuderversicherung des Vermieters, da man nun mal halt die Fenster zum Lüften aufmachen müsste. Ich habe auch bei einer zweiten Versicherung gefragt, und die sagt das Selbe, ohne wenn und aber.
wo steht da wohnzimmertür?