Polizzennummer fremden Personen bekannt?

3 Antworten

Bei einer Schadensmeldung ist der Versicherer selbstverständlich auch verpflichtet, die Berechtigung des Meldenden zu überprüfen.

lilio110 
Beitragsersteller
 09.08.2018, 15:27

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Es kann somit also nichts passieren? Auch wenn derjenige meinen Namen und mein KFZ-Kennzeichen kennt?

Das Versicherungsunternehmen verlangt bei einer Schadensmeldung immer einen Schadensbericht, von seinem Versicherungsnehmer, die diesem dann entweder per Post, oder Email zugeht.

Also wirst du immer darüber informiert.

lilio110 
Beitragsersteller
 09.08.2018, 16:19

Er kann sich somit auch nicht als ich selbst ausgeben, wenn er meine Adresse und meinen Namen und das Kennzeichen kennt?

NEIN!

Ausnahmen bestätigen die Regel. (Betrügerische Werkstätten hatten mal fiktive Kaskoschäden, bzw. Glasbrüche, ihrer Kunden abgerechnet.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung