welche versicherung zahlt den schaden an der heizung?

13 Antworten

Wenn Deine Haftspflichtversicherung ablehnt wirst Du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Nur wäre ich, ohne die AGB zukennen, damit zunächst nicht einverstanden. Ich würde die Ablehenung der Gebäudeversicherung meiner HPV zu schicken und eine Begründung haben wollen. Allerdings dürfetn für, was auch immer, die Fristen abgelaufen sein.

Definition Mietsachschäden

http://www.cecu.de/652+M5dce9491566.html

Mietsachschäden Schäden an gemieteten Sachen sind nach den AHB ausgeschlossen. In der Privathaftpflicht-versicherung sind diese Schäden jedoch eingeschlossen, sofern es sich um die Beschädigung der gemieteten Wohnräume handelt.

Hierzu gehören auch die mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbau-schränke, Badewannen, Waschbecken und Parkettfußböden.

In der Grunddeckung sind Mietsachschäden bis 150 000 EUR, in der Komfortdeckung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme versichert.

Nicht versichert sind allerdings solche Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen und an Elektro- und Gasgeräten. Bei meiner privaten Haftpflicht wird aus drücklich auf die Übernahme von Haftpflichtschäden hingewiesen. Also trete deiner VS mal auf die Füße!!

fairBerater  01.08.2010, 17:14

Aber da steht ja auch ausdrücklich, dass Schäden an Heizungsanlagen nicht versichert sind! Es ist nun eine Frage der Definition, inwieweit der Heizkörper einer Heizungsanlage zuzurechnen ist. Es spricht leider Einiges dafür...

an gemieteten Objekten zahlt nun mal keine Haftpflichtversicherung. Da der Schaden nicht durch einen Gebäudeversicherungsfall zustande kam, zahlt natürlich auch diese nicht. Wenn du Dinge kaputt machst muß man die halt auch bezahlen

lenzing42  01.08.2010, 16:28

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen kann der Mietsachschaden mitversichert werden.

Mismid  01.08.2010, 16:31
@lenzing42

ist ja offensichtlich bei ihm nicht der Fall, wenn seine Versicherung den Schaden abgelehnt hat

also du solltest die rechnung deiner hv einreichen.und frag nochmal bei der verbraucherzentrale.

Die Gebäuderversicherung kommt für Gebäudeschäden (auch an der Heizung) durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf. Ein "Fehltritt" ist hier nicht versichert. Deine Privathaftpflichtversicherung schließt auch Mietsachschäden an Wohnräumen/ Wohnungen ein. Zu prüfen wäre jedoch, ob bei den Mietsachschäden nicht - wie in der Vers. von "dieMeinug" - Schäden an Heizungsanlagen ausdrücklich nicht versichert sind. In dem Falle trägst Du den Schaden selbst. Ansonsten kannst Du unter Berufung auf Deine seinerzeitige Schadenmeldung die Weiterbearbeitung durch Deine Privathaftpflichtvers. verlangen.