welche versicherung zahlt den schaden an der heizung?
die letzten drei jahre habe ich in einer wohnung gewohnt. ca. 1 jahr nach einzug stand ich am fenster auf der leiter um gardinen aufzuhängen. beim runtersteigen verfehlte ich die eine stufe und trat ausversehen auf die heizung. an der seite wo der schaltknopf ist war die heizung dann runtergebogen und die halterung in der wand war auch verbogen. ich meldete den schaden sofort meiner haftpflichtversicherung, die übernimmt aber keine schäden an der heizung, da diese über die gebäudeversicherung des vermieters versichert ist. also meldete ich den schaden meiner vermieterin. lt. vermieterin hat die gebäudeversicherung aber auch den schaden abgelehnt, da die keinen schaden zahlen, den ich verursacht habe (aber wozu zahle ich dann bei den NK gebäudeversicherung???). Jetzt bin ich ausgezogen und bekomme meine kaution nicht zurück, da die vermieterin von diesem geld die heizung reparieren lässt... das kann doch aber nicht sein, für was gibt es denn dann versicherungen wenn keine dafür zuständig ist?!?!?
13 Antworten
Wenn Deine Haftspflichtversicherung ablehnt wirst Du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Nur wäre ich, ohne die AGB zukennen, damit zunächst nicht einverstanden. Ich würde die Ablehenung der Gebäudeversicherung meiner HPV zu schicken und eine Begründung haben wollen. Allerdings dürfetn für, was auch immer, die Fristen abgelaufen sein.
Definition Mietsachschäden
http://www.cecu.de/652+M5dce9491566.html
Mietsachschäden Schäden an gemieteten Sachen sind nach den AHB ausgeschlossen. In der Privathaftpflicht-versicherung sind diese Schäden jedoch eingeschlossen, sofern es sich um die Beschädigung der gemieteten Wohnräume handelt.
Hierzu gehören auch die mit den Wohnräumen fest verbundenen Gegenstände, wie Einbau-schränke, Badewannen, Waschbecken und Parkettfußböden.
In der Grunddeckung sind Mietsachschäden bis 150 000 EUR, in der Komfortdeckung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Nicht versichert sind allerdings solche Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen und an Elektro- und Gasgeräten. Bei meiner privaten Haftpflicht wird aus drücklich auf die Übernahme von Haftpflichtschäden hingewiesen. Also trete deiner VS mal auf die Füße!!
Aber da steht ja auch ausdrücklich, dass Schäden an Heizungsanlagen nicht versichert sind! Es ist nun eine Frage der Definition, inwieweit der Heizkörper einer Heizungsanlage zuzurechnen ist. Es spricht leider Einiges dafür...
an gemieteten Objekten zahlt nun mal keine Haftpflichtversicherung. Da der Schaden nicht durch einen Gebäudeversicherungsfall zustande kam, zahlt natürlich auch diese nicht. Wenn du Dinge kaputt machst muß man die halt auch bezahlen
ist ja offensichtlich bei ihm nicht der Fall, wenn seine Versicherung den Schaden abgelehnt hat
also du solltest die rechnung deiner hv einreichen.und frag nochmal bei der verbraucherzentrale.
Die Gebäuderversicherung kommt für Gebäudeschäden (auch an der Heizung) durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf. Ein "Fehltritt" ist hier nicht versichert. Deine Privathaftpflichtversicherung schließt auch Mietsachschäden an Wohnräumen/ Wohnungen ein. Zu prüfen wäre jedoch, ob bei den Mietsachschäden nicht - wie in der Vers. von "dieMeinug" - Schäden an Heizungsanlagen ausdrücklich nicht versichert sind. In dem Falle trägst Du den Schaden selbst. Ansonsten kannst Du unter Berufung auf Deine seinerzeitige Schadenmeldung die Weiterbearbeitung durch Deine Privathaftpflichtvers. verlangen.
Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen kann der Mietsachschaden mitversichert werden.