Hund einer Bekannten zerkratzt meine Couch / Zahlt die Versicherung?
Hallo! Kürzlich hatte ich Besuch von meiner Cousine. Sie brachte eine Freundin + Hund mit. Der Hund hat dabei meine Couch zerkratzt. Ich weiß, dass Hundehalter evtl. eine Versicherung für solche Fälle haben aber da ich die Dame kaum kenne (habe keine Kontaktdaten von ihr) dachte ich, dass es deswegen wesentlich einfacher ist den Schaden meiner eigenen Versicherung (Haftpflicht oder Hausrat) zu melden um den Schaden beheben zu lassen. Ist das möglich?
19 Antworten
Wie kommst du darauf, dass deine eigene Haftpflicht den Schaden regulieren würde? Deine Haftpflicht reguliert dann, wenn du einem Dritten einen Schaden zufügst. Auch deine Hausrat wird zu Recht eine Regulierung ablehnen. Es ist ein Schädiger vorhanden und sogar bekannt, an den musst du dich wenden. Wenn die Hundehalterin eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wird diese die Regulierung übernehmen, wenn nicht, wird sie wohl mit ihrem privaten Geld den Schaden ersetzen müssen.
Nein. Deine kommt dafür nicht auf.
meine haftpflicht würde bezahlen, da ich das hüten fremder hunde mitversichert habe. also es gibt versicherungen, die diesen schaden abdecken. ich zahle für meine familienversicherung auch nur 76,- im jahr incl. ausfalldeckung.
Da verwechselst Du gerade was. Wenn bei deiner Haftpflicht das Hüten fremder Hunde versichert ist dann geht es darum, dass die Versicherung stellvertretend für Dich statt den eigentlich Tierhalter zahlt, da der Hund in Deiner Obhut Schäden bei Dritten verursacht hat. Mit Deinem Eigentum hat das nichts zu tun.
wenn du fremde hunde hütest, zahlt deine haftpflichtversicherung aber sicher keine schäden, die der hund an deinem eigentum verursacht, sondern nur schäden an fremdem eigentum.
Wenn du beim Hüten fremder Hunde dich selbst schädigst, zahlt das deine Versicherung auch nicht.
Dann wären ja den Eigenschäden Tür und Tor geöffnet. Nach dem Motto, "Ich leih mir grade mal einen Hund, wenn ich sowieso renovieren muss"
in deutschland ist doch die hundehaftpflicht m. E. bundesweit mittlerweile pflicht, oder?
dann hat sich deine frage doch erübrigt.....
Pflicht ist sie noch nicht überall
Zumindest in fast allen Bundesländern - in Bremen gibts das noch nicht, leider. Aber wie auch immer - für den Schaden muss die Hundehalterin aufkommen.
Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm. Das passt alles nicht.
Deine eigene Haftpflicht deckt nur Schäden, die du bei Dritten verursacht hast.
Da deine Cousine diesen Besuch mit ins Haus gebracht hat, kannst du deine Forderung nur an sie richten. Sie kann sie dann ja weiter leiten. Sonst bleibst du auf dem schaden sitzen
Weil nur sie den Namen der Bekannten weiß. An wen soll sie sich denn sonst halten?
Wieso sollten die Ansprüche gegen die Cousine gerichtet werden? Nur weil das schadenverursachende Tier in ihrer Begleitung zu Besuch gekommen ist, kann man mit Sicherheit keine Haftung ableiten...