Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

7 Antworten

Den Schaden wird die Gebäudeversicherung Eurer WEG regulieren (rechtzeitige Schadenmeldung vorausgesetzt). Mit dieser sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden.  Da der Verursacher bekannt ist, und da das Wasser nachweislich aus der Nachbarwohnung kam, wird sich Eure Gebäudeversicherung die Kosten im Wege des Regresses bzw. auf der Grundlage nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche von dem anderen Wohnungseigentümer erstatten lassen.

Ehrlicher 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 23:34

Stimmt das jetzt ?, schließlich sind 2 Gebäudeversicherungen involviert, die unseres Gebäudes (wo ich wohne) und das vom Nachbargebäude (wo der Nachbar wohnt)

... aber das ergibt sich doch aus der TE und wenn dort nichts steht, ordnet die VGV der WEG. Alles doch ganz einfach!

Ehrlicher 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 17:09

Was hat meine Teilungserklärung  meines Hauses mit dem Austreten von Wasser im Nachbarhaus bzw. Nachbarwohnung zu tun ?

schleudermaxe  25.09.2015, 17:45
@Ehrlicher

... schaue ein nach, denn dort wurde doch vereinbart, wer Schäden im Sondereigentum zu wuppen hat. ... wirklich, alles doch ganz einfach, oder? ... unnd euren Verwalter setze bitte auf den Topf, aber schnell!

Bahnhof.

Es geht doch um 2 Gebäude. Wie bitte kann denn ein Wasserschaden (ob nun infolge einer undichten Fuge oder nicht) ausschließlich (!) im benachbarten Gebäude B auftreten, wenn die Undichtigkeit im Gebäude A sich befinden soll? Da hätte doch das Wasser sich seinen Weg unmittelbar in die darunter befindlichen Einheiten des Gebäudes A gesucht, ehe es sich durch die doppelte Wand in Gebäude B breitmacht. M.E. ist hier überhaupt erstmal die Ursache zu suchen; alleine eine undichte Silikonfuge kann das jedenfalls nicht / kaum sein - da liegt mehr im Argen.

Ergo muss der Geschädigte sich an die eigene VGV wenden wegen der Fehlersuche, und diese veranlasst dann alle weiteren Schritte.

Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.

Reine Vermutung.

Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.

Beweise? Nur weil ein Bad 20 Jahre alt ist, ist es noch längst nicht defekt.

Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.

Das würde ich ohne Beweissicherung auch nicht.

Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen

Zurecht.

(da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).

Irrelevant. Jede Partei kann und wird den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildern. Die Wahrheitsfindung obliegt letztlich einem Richter.

Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.

Und noch eine genauso irrelevante Meinungsäußerung.

Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung,

Zunächst ja, dafür ist sie da. Und die Versicherung selbst übernimmt auch die Prüfung von Regressansprüchen gegen Dritte. Genau dafür gibt es ja die VGV.

die des Nachbargebäudes

Möglich. Hängt von der tatsächlichen Ursache ab.

oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Kaum. Dazu müsste nachweislich ein Verschulden vorliegen. Was zu beweisen wäre.

Der Verursacher, oder dessen Versicherung.

Ehrlicher 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 17:08

Die Hausverwaltung des Nachbargebäudes lehnt die Zahlung ab, der Nachbar lehnt die Zahlung ab ?