Wer übernimmt Reinigungskosten, Handwerkerkosten und sind 10% Mietminderung angebracht?
Mein Vermiter lässt im Keller ein Abwasserrohr austauschen und dafür hat dieser einen Kostenvoranschlag bei der Sanitärfirma bei seiner Gebäudeversicherung eingereicht, die diesen Schaden auch übernimmt. Die Santärfirma muss auch in meine Küche, dort die Fliesen entfernen und das Rohr austauschen. Um an den Abfluss zu kommen muss meine Küchenspüle abgebaut werden. Nun zu meiner Frage: Für solche Arbeiten, also Handwerkerkosten die der Gebäudeschaden mit sich bringt, also Abbau der Arbeitsplatte, entfernen des Spülschranks aus der Küche etc. kommt doch auch die Gebäudeversicherung auf oder? Mein Vermieter ist der Meinung das die Arbeiten an meiner Küche von meiner Hausratsversicherung übernommen werden, ich sehe das allerdings anders.
10 Antworten
Reinigungskosten nach einem versicherten Schaden, sind als Nebenkosten der Schadensbeseitigung in der Gebäudeversicherung gedeckt. Dort kannst du dann auch deine eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen.
Deine Hausratversicherung ist nur für DEIN EIGENES loses Inventar zuständig, falls diese nicht grob fahrlässig im Keller gelagert war.
du siehst richtig. Du hast keinen Schaden verursacht. Das müsste alles über seine Versicherung laufen.
eine Baustelle sollte Besenrein verlassen werden.
Ein Glück, daß es bei den Versicherungen nicht auf irgendein sehen ankommt.
Hier bei uns aktuell steht ein ganzen Haus unter Wasser. Den Gebäudeschaden ordnet der Vermieter mit seiner VGV, den Schaden am Eigentum des Mieters seine eigene Hausrat. Hat der Mieter keine, kennt er ja die Folgen und öffnet eben seine Geldbörse und gut ist. Eine etwaige Mietminderung bezahlt ja auch die VGV, also ran an die 5 bis 10 EUR, wenn es denn hilft.
das siehst du vollkommen richtig.
Es liegt kein Leistungsfall i.S.d. HRV vor.
Ursächlich für den Schaden war das Abwasserrohr im Keller.
Mietminderung halte ich theoretisch für möglich, zumindest dann, wenn die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart nutzbar ist, bzw. die Wohnqualität gemindert wird (es spielt hierbei keine Rolle ob der Vermieter darauf einen Einfluss hat).
10% halte ich jedoch für zu Hoch und Minderung muss angekündigt werden mit Friststellung zur Beseitigung der Missstände. Ebenso würde ich hier Rücksprache mit dem Mieterbund bzw. einem Mietrechtler halten.
Falls mir HRV Hausratversicherung gemeint sein soll, verstehe ich dies nicht im geringsten, da kein Schaden am Hausrat entstanden ist.