Chef bezichtigt mich der Lüge

4 Antworten

Hast du denn nun Urlaub genommen oder nicht?

Wenn er NEIN sagt, meint er es auch so. Beileid braucht er dir auch nicht zu wünschen - egal wie es menschlich rüber kommt - er muss für den Produktionsablauf sorgen, wenn viele Leute fehlen, kannst du nicht freibekommen. Bei der Beerdigung des Opas gibt es auch keine Sonderbehandlung. Dass er der Meinung ist, du lügst, kannst du mit der Traueranzeige widerlegen. Alles traurig, aber leider Arbeitsalltag.

VinceVega 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 12:10

Ja, ich habe Urlaub seitens meiner Zeitarbeitsfirma erhalten. Meine ZAF wirbt mit der Flexibilität für ihre Mitarbeiter. Ich verstehe auch nicht, wieso mein Urlaubsantrag abgelehnt werden sollte, wenn der Betrieb doch Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum beschäftigt. Im Unternehmen arbeiten schließlich mindestens 200 Personen, also müsste doch so ein Unternehmen so aufgestellt sein, dass sie solche Ausfälle verkraften sollten. Was mich auf die Palme noch brachte, war die Tatsache, dass mein Kollege ebenfalls diese Aktion nicht verstand, weil wir bereits am Mittwoch für die nächste Woche produziert haben.  

Hallo, 

es Gibt sowas wie Sonderurlaub das Müssen die Genehmigen das Problem an der Sache ist das du über einer Zeitarbeitsfirma dort bist da brauch er nur sagen du kannst nach hause gehen und das wars wenn die dort wirklich so Krass sind such dir besser was anderes oder frag deine Zeitarbeitsfirma ob die noch was anderes für dich haben 

Grüße Ducky

VinceVega 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:59

Sonderurlaub gibt es nur bei Verwandten ersten Grades z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Ehefrau und eigene Kinder. 

Ja, es ist wirklich krass und ggf. werde ich auch wechseln. 

Es soll Nachspiel und Konsequenzen haben.

-------

Das Dich das Ganze geärgert hat, kann ich verstehen .. aber was hast Du davon, wenn Du den Aufstand probst .... der Herr ist da fest angstellt, Du bist "nur" Zeitarbeiter ... was meinst Du wem in der Firma gegalubt wird und wer letzten Endes gehen darf?

....

im Arbeitsleben tirfft man immer wieder auf solche Menschen, die auch noch am längeren Hebel sitzen, da muss man sich ein dickes Fell anschaffen und das Ganze nicht an sich ranlassen ....

VinceVega 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 11:56

Es gibt seitens eines Festangestellten ebenfalls eine Klage gegen den Herrn. Und auch als Leiharbeiter habe ich Rechte. Der Herr ist erst seit 6 Monaten Chef der Abteilung und meint sicherlich er müsse sich profilieren. Auf meine Kosten. Das werde ich nicht zulassen und dulden. Dass ich dagegen angehen werde, steht für mich außer Frage. Allerdings würde ich mich über einen Rat der Vorgehensweise freuen. Dass ich dort als Leiharbeiter dann schlechte Karten habe, ist mir bewusst. Wenn dadurch sich aber das Betriebsklima ändert, dann bleibe ich gerne noch 5 Jahre Leiharbeiter. Oder werde eben abbestellt. Wer arbeiten will, der findet überall Arbeit.  

Es ist nicht unkompliziert in ZAF. Man hat immer zwei Vorgesetzte.

Aber das Sagen hat der Chef der ZAF, der hat Dich eingestellt und zahlt den Lohn. Und Dein AG hat mE auch sauber reagiert und bis zum Kunden auch geklärt.

Gegenüber dem Kundenbetrieb würde ich mich artikulieren und solche Unterstellungen verbitten. Mehr ist es letzten Endes nicht wert. Du wirst sicher eine passende Gelegenheit finden, diesem Vorgesetzten das Ganze "mal auf das Brot zu schmieren"

VinceVega 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 12:02

Meine ZAF ist super. Gäbe es einen Betriebsrat so würde ich es auch tun. Allerdings weiß ich nicht, ob es in Zukunft Gelegenheiten geben wird, ihn das "mal auf das Brot zu schmieren".

Maximilian112  22.03.2015, 13:11
@VinceVega

Gäbe es einen Betriebsrat so würde ich es auch tun.

Du meinst damit das Verbitten?

Auch als AN ist man in der Lage eine Abmahnung zu schreiben. Sicher nicht mit der Konsequenz das der AG gefeuert wird aber .."bei Wiederholung werde ich rechtliche Schritte einleiten...."

Über die Möglichkeit, Dich einfach abzubestellen ist ja schon geschrieben worden. Andererseits brauch der Betrieb Dich schon sonst hätte er nicht so ein Gewese wegen einem Tag gemacht und Du bist angelernt.

Mußt es halt abwägen.


Das es keine echte Abmahnung ist steht auf einem anderen Blatt. Der Kundenbetrieb könnte Dich auch nicht abmahnen.