Telefonbetrug während der Arbeit (Tankstelle), wer haftet?
Hallo,
Ich war Opfer eines Telefonbetruges bei der Spätschicht in der Tankstelle. Mein Chef verlangt nun dass ich für den Schaden aufkomme. Es rief angeblich eine Firma an, welche noch Daten verlangte um diese zu deaktivieren weil am Tag darauf ein neues Cashcode Gerät installiert werden sollte. Somit scannte ich einige Karten ab und gab die Codes durch.
Auf die Frage ob er die Mitarbeiter darüber informiert dass man keine Cashcodes per Telefon weiterleiten soll, ist zu sagen dass er es mir vor einem Jahr als ich begonnen hatte zu arbeiten mündlich mitteilte, des weiteren befindet sich eine kleine Warnung vor dem Gerät. Allerdings waren die Betrüger sehr gut, der eine Mann gab sich als Vater meines Chefs aus und zudem wurde die Nummer meines Chefs auf dem Display des Telefons angezeigt. Allerdings hat mein Chef von sich aus nicht die Polizei kontaktiert (erst nachdem ich ihn mehrmals aufgefordert hatte), auch auf eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche möglicherweise für solche Fälle haften würde, musste ich ihn aufmerksam machen und zudem wollte er mir das Geld noch monatlich vom Lohn abziehen.
Leider versteht man in solch einem Moment nicht dass man Betrügern ausgesetzt ist und es natürlich keine Absicht war. Ich habe bereits einen Anwalt kontaktiert, würde allerdings trotzdem gerne wissen ob mein Chef soweit richtig handelt und wie die Rechtslage für mich aussieht.
Danke im Voraus!
4 Antworten
Im Innenverhältnis (Chef/Du) kann der Arbeitgeber einen ihm von Angestellten zugefügten Schäden in der Regel wie folgt beim Arbeitnehmer einfordern:
- bei Vorsatz des AN: vollständig.
- bei grober Fahrlässigkeit: je nach Schwere des Verschuldens bis zu drei Monatsgehälter
- bei leichter Fahrlässigkeit: keine Haftung des AN
Den genauen Grad deines Verschuldens würde man idealerweise vor einem Arbeitsgericht abklären lassen. So wie die Schilderung klingt, würde ich hier erstmal mit leichter Fahrlässigkeit planen - du hättest dich aufgrund der Belehrung zumindest beim Chef noch mal rückversichern können.
Als Aushilfe hast du wahrscheinlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Ansonsten hilft eine Berufsrechtsschutzversicherung, falls vorhanden.
Dein Chef kann sich jedoch gegen solche Vorfälle mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen. Eine Rückzahlung deinerseits ist also normalerweise gar nicht nötig ...
Zusammengefasst würde ich an deiner Stelle also parallel zwei Sachen angehen: (A) zum Anwalt und dort alles klären und (B) schon mal einen neuen Job suchen, weil du unabhängig vom juristischen Ausgang hinterher einen ganz schlechten Stand in der Firma hast.
Das freut mich! Danke für Rückinfo! :-)
Danke auch dafür, dass Sie mich nicht gleich als Verbrecher dargestellt haben, im Vergleich zu anderen Usern. Finde sowas immer schade. Man befindet sich in einer schwierigen Situation und wird zusätzlich noch weiter ins dunkle Licht gerückt.
Mein Chef verlangt nun dass ich für den Schaden aufkomme.
Sehe ich auch so, denn du warst nicht berechtigt am Telefon Unbekannten eine Auskunft zu erteilen die sich auf persönliche Daten des Betriebes, bzw. der Mitarbeiter beziehen.
Nennt man auch Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Ich stelle mir auch noch die Frage, welche Tätigkeit übst du an der Tankstelle überhaupt aus?
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes zahlt dafür keinen Cent.
Dazu muss ich hinzufügen, dass ich bereits bei der Polizei war und diese mir mitteilten dass erstmals Anzeige erstattet werden muss gegen Unbekannt und zudem muss das Geld so gesehen nicht von mir sondern von den Betrügern zurückgefordert werden, was natürlich sehr unwahrscheinlich ist da diese kaum auffindbar sind.
Und ich arbeite dort als Aushilfe.
zudem muss das Geld so gesehen nicht von mir sondern von den Betrügern zurückgefordert werden
Für solch eine Entscheidung hat die Polizei keine Berechtigung.
Durch deine Tat ist anderen Personen ein Schaden entstanden, wofür du haftest. Auch als Aushilfe müsste man wissen, dass man persönliche Daten von anderen, fremden Personen nicht weitergeben darf.
Ich gehe davon aus, das die Geschädigten den Schaden einklagen - und dann wird ein Richter entscheiden, wer den Schaden zahlen muss.
War es in etwa diese Masche?
Ja genau.
Du schreibst selbst:
"Ich war Opfer eines Telefonbetruges bei der Spätschicht in der Tankstelle."
Bedeutet, dass Dein Arbeitgeber nicht Opfer dieses Betruges war.
Ratenweise den Schaden abzahlen und froh sein, wenn Du den Job dort weiterhin ausüben kannst.
Meine Einschätzung: Durch die vorangegangene Belehrung und des expliziten Hinweises am Gerät hat Dein Arbeitgeber alles getan, um derartige Betrügereien zu unterbinden. Damit hast Du gegen eine mündliche und eine (schriftliche) Daueranweisung verstoßen. Es bleibt somit bei meiner Antwort.
Nein, also das habe ich wohl falsch geschrieben. Natürlich ist mein Chef der Geschädigte.
Hallo,
Ich bin genau so vorgegangen. Vor dem Arbeitsgericht hat der Richter so entschieden, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war und ich dafür nicht aufkommen muss, da ich das Geld auch alleine durch mein monatliches Einkommen überhaupt nicht aufbringen könnte. Prozesskostenhilfe habe ich auch bekommen. Letztendlich musste ich nicht haften und habe auch schnell den Job gewechselt, da es nur ein Nebenjob ist und nicht meine Hauptbeschäftigung.