Darf der Chef Mdk auf mich aufhetzen?

8 Antworten

Die Frage ist nicht, wird der MDK aktiv werden, und ist es gerechtferigt, sondern kann das die Chefin veranlassen.?

Ja, das kann sie.

Es gibt den sogenannten

Arbeitgeberzweifel, gemäß § 275 Abs. 1a SGB V

Der AG meldet dies der Krankenkasse und die Krankenkasse beauftragt denn den MDK.

Somit ist die Frage beantwortet.

Alle anderen Diskusionen ob, wenn, wann und wie und wird und vieleicht,

sind überflüssig.

Der Arbeitgeber kann und darf den Arbeitgeberzweifel bei der Kasse einreichen.

Wie es dann weiter geht ist hier an dieser Stelle nicht zu beantworten.

Schaut auch hier:

http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/problem-zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_78066.html

Den MdK kann Dein AG Dir nicht auf den Hals hetzen.

Untersuchungen beim MdK ordnet die Krankenkasse bei Verdacht an und nicht der AG. Die Krankenkasse hat aber, im Gegensatz zum AG, die Krankheitsdiagnose des Arztes. Ich würde mich schon sehr wundern, wenn der MdK wegen ein paar Krankheitstagen eingeschaltet werden würde.

Mach Dir darüber keinen Kopf, das ist nur heiße Luft und Säbelrasseln. Man will Dich wohl einschüchtern.

Da hilft wohl nur ein klärendes Gespräch mit deiner Chefin. Lass dir einen Termin bei ihr geben. Am besten, du nimmst auch eine Person deines Vertrauens dazu mit. Sprich mit ihr auch über das Mobbing in der Firma und sage ihr, das du dich nicht wohl fühlst. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung die ein weiteres, reibungsloses Arbeiten möglich macht. Wenn nicht, denke über Kündigung nach. So kannst du auf jeden Fall nicht gut arbeiten.

MikaCb 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 10:31

Ich hab versucht schon paarmal mit ihr zu reden. Aber sie will nichtmal zuhören. Es hieße von ihren mann nur *du musst sie ja nicht heiraten* die kollegin die mich mobbt... 

petrasuper  10.03.2015, 12:08
@MikaCb

Wenn sich deine Chefin keine Zeit nimmt, dir zu zuhören, dann ist sie es vielleicht auch nicht wert, dass du für sie arbeitest..........

Der Arbeitgeber (und auch die Krankenkasse) hat jederzeit das Recht, eine "Prüfung" durch den MDK zu beantragen. Dies dient aber auch der "Einschüchterung" der Mitarbeiter und zur Vorbeugung weiterer Krankmeldungen.

Nachdem du jetzt krank bist, kannst du dir in Ruhe überlegen, ob du weiter in der Firma arbeiten willst, ob du kündigen willst, oder ob du dir kündigen lässt.