Bußgeld vom Jobcenter
Das Jobcenter haben mir ein Bußgeld von 250,00€ aufgedrückt, weil ich nicht gleich bei der untersuchung zur Unterhaltspflicht mitwirkte. Ich zahle aber schon immer Unterhalt was für mein Einkommen großzügig ist ;). Und mit der Mutter so abgesprochen ist. Sie bekommt aber noch Stütze und so kamen die dann zu mir. Doch die ersten drei Briefe vom jobcenter kamen zu meiner Mutter, die leider in Österreich arbeitet und mir erst später davon mitteilte. Jedenfalls teilte ich das dem Amt mit was los war und sie doch bitte von einem Bußgeld absehen sollen da ich sowieso mit der Mutti alles geregelt habe sogar schriftlich und nur weil sie stütze bekommt soll ich sogar für sie Unterhalt zahlen obwohl ich nie mit dder Frau verheiratet war....jedenfalls musste ich meinen Unmut freien lauf lassen :)....jetzt kam der bescheid wo nur drin steht 273,oo Bußgeld weil ich nicht gleich mitwirkte. ich sag weil nicht mehr Unterhalt von mir zu holen ist und ich verdammt nochmal recht habe...
.wer weiß bissle mehr darüber oder hat ähnliches erlebt?
4 Antworten
Sofort Einspruch einlegen:
Hiermit lege ich Einspruch gegen das Bussgeld in Höhe von 250,00 € mit Schreiben vom ... (Datum des Schreibens einstragen).
Bei dem Widerspruch musst du bleiben, dann wird es nach der 1. Ablehnung nochmal an höherer Stelle geprüft, ob überhaupt alles rechtens war!
Egal wieviel Schreiben mit verschiedenen Bussgeld-angaben > immer Widerspruch einlegen und vermerken, von wann das Schreiben war!
WICHTIG: Persönlich zum Sozialgericht deiner Stadt/Ortes gehen und eine "einstweilige Verfügung" beantragen, damit du weiterhin den vollen Satz deiner Arbeitslosengeldes erhältst!
Danke für deine gute Bewertung meiner Antwort aber:
Nein - wenn du kein ALG II erhältst, bekommt du auch keinen Beratungs-Schein für einen Rechtsanwalt ... LG Inga
Wie alt sind denn die Kinder?
Eventuell ließe sich auch für die Mutter ein Unterhaltsanspruch begründen § 1615l BGB.
Hiernach ist Betreuungsunterhalt für die Mutter für mindestens 3 Jahre nach der Geburt zu zahlen.
Wenn du dich nicht umgemeldet hast, dann wäre das Bußgeld rechtens. Warst du jedoch unter deiner Adresse amtlich gemeldet, dann würde ich widersprechen und es gar auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Es wäre ja dann nicht dein Problem, wenn das Amt an eine falsche Adresse schreibt.
Du hast dafür Sorge zu tragen, dass dich korrekt adressierte - und das ist entscheidend - Briefe auch korrekt erreichen. Falsche Adresse auf Anschreiben ist nicht dein Problem ...
Und die Frage, wieviel Unterhalt von dir zu holen ist, hast nicht du zu beurteilen. Gibt genug Leute, die irrtümlich meinen, von ihnen ist nicht mehr zu holen, weil sie 20 Kredite für Handys, Stereoanlagen und einen Porsche abzahlen müssen.
Ob es lohnt, gegen den Bußgeldbescheid anzugehen, vermag ich nicht zu beurteilen. Möglicherweiße kann direin Anwalt weiterhelfen, da solche Bescheide oft Formfehler und inhaltliche Fehler enthalten. Ist er jedoch korrekt, wirst du die Anwaltskosten zusätzlich an der Backe haben.
Meine Adresse hatten die schon immer und die hat sich nie geändert. Die aben halt meine Adresse nimmer und haben es somit an meine Mutter geschickt, is ja auch leichter. Ich verdiene soviel das ich den mindest Unterhalt für beide Zahlen kann und nur muss, soviel weiß ich;)...denn mein Fahrtweg ist soweit das mir nochmal 150euro vom Lohn abgerechnet werden. Also da passt scho alles, dass hat nix mit Kredite zutun usw.,Das hab ich nicht nötig ;)
Wenn die Briefe nachweilich falsch adressiert waren, hast du die Verspätung nicht zu vertreten und solltest dann auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
bei nem Kumpel waren es 1000 Euro , auf welcher Grundlage ist das Bußgeld ?
Wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen §60 Abs. 2 Satz 1 des SGBII
Begründung: Weil ich nicht rechtzeitig mitgewirkt habe. Vorallem stet immer da das ich für mutti und zwei Kinder unterhaltspflichtig bin. Desweiteren habe ich ja Lohnzettel abgegeben, nur etwas später weil ich dei briefe erst später bekommen habe. Das alles hatte ich den aber mitgeteilt, auch das ich nur für die Kinder zahlen muss und auch tue...mit der Mutti war ich nie verheiratet...echt das nervt, ich zahle und werd trotzdem noch mit Bußgeld abgestraft...dann brauch ich auch nicht arbeiten.
der Verstoß ist klar aber auf welcher Grundlage das Bußgeld ? Nach OwiG ?
Das dürfte wohl der § 63 SGB II sein.
Ich bekomme ja kein Geld von irgendeinem Amt....verdiene ja zuviel...trotzdem zum sozialgericht gehen oder wie?