Darf das Jobcenter eine Therapie veranlassen?
Guten Tag! Ich hätte da mal eine Frage an euch, ihr kennt euch da sicher besser aus als ich. Undzwar bin ich 15 Jahre alt und hatte am Montag ein Termin beim Jobcenter. Es ging um meinen weiteren Werdegang nach der Schule. Allerdings sah das mit meinen Fehlzeiten nicht so rosig aus, da ich im Schuljahr 2 Unfälle hatte (2x Patellaluxation; Links und nach einem halben Jahr Rechts) aufjedenfall hatte ich deshalb etwas mehrere Fehlstunden. Vom letzten Schuljahr abgesehen (Hatte einige Psychische Probleme, deswegen musste ich einen Psychiater aufsuchen, mitdem ich aber nicht zurecht kam) jedenfalls schilderte ich dies so der Mitarbeiterin des Jobcenters. Sie gab mir dann in einer Eingliederungsvereinbarung die Auflage das ich mich in eine Therapie begeben soll. (Da ich die letzte nicht erfolgreich abgeschlossen habe, sondern abgebrochen habe) Da wollte ich mal fragen ob das alles so sein kann/darf
6 Antworten
schon schön blöd, dass du denen das überhaupt erzählt hast...
mach ne ambulante therapie bei nem andern therapeuten.
mach einfach mit, zieh es durch und gut is.
KEINE schweigepflichtsentbindung unterschreiben, sonst fordert das AA haarkleine infos über die therapie an und bekommt sie auch. nur unterschreiben, dass der therapeut bescheinigen darf, dass du die therapie durchgezogen hast. und geh zu einem PSYCHOLOGEN, nicht zu einem psychiater...
den unterrichtsstoff hättest du auch zu hause durcharbeiten können/müssen...
Ja, doch.Aber ob sie das verlangen kann, da bin ich nicht sicher. Aber ich glaube, ja.Weil man ja alles tun muss, um wieder verfügbar zu sein.
Wenn das zur Erhaltung oder Wiederherstellung Deiner Arbeitskraft nötig ist, könnte das gehen. Allerdings kann das Jobcenter nicht entscheiden, ob Du eine Behandlung brauchst oder nicht. Das muss ein Arzt tun. Wenn der Arzt schreibt, dass die Behandlung nicht notwendig oder nicht erfolgversprechend ist, kann das Jobcneter auch nichts machen. Eine risikobehaftete Behandlung darf Dir auch nicht auferlegt werden (z. B. eine riskante Operation).
Du solltest zumindest Dich von einem geeigneten Arzt beraten lassen. Bei seelischen Problemen vom Psychiater oder Psychotherapeuten, bei den Knien z. B. von einem Orthopäden oder Chirurgen.
Du hast hoffentlich nicht unterschriben?
Falls ja, musst Du es machen.
Deine Sachbearbeiterin ist kein Arzt und kann das nicht verordnen.
Lies mal da:
http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/83444-zwang-stationaeren-therapie.html
Noch was: Geh nie wieder allein zum Jobcenter!
Dann schau mal, ob es bei Euch eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger gibt und lass Dich dort beraten. Unterschreibe nicht.
diese vereinbarung müsste eigentlich von den erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden.
aber warum mußt du überhaupt da hin? du bist mit 15 noch schulpflichtig - irgendwas kann nicht an deiner story stimmen.
und niemand kann dich zu einer therapie so einfach zwingen.
Noch nicht