Bußgeld Gehwegparken 52a BKat?
Hallo,
habe letztens bei zulässigem Gehwegparken nicht auf dem Gehweg/Bordstein geparkt (etwas unübersichtliche Stelle) und ragte somit 20-30 cm weiter raus, als die anderen. Naja, habe einen Strafzettel bekommen und soll nun 55€ bezahlen, und zwar nach § 12 Abs. 4a [...] 52a Bkat.
52a BKat gibt jedoch den "Tatbestand" des unzulässigen Parkens auf einem Gehweg an?! Habe doch genau das Gegenteil gemacht und eben nicht auf dem Gehweg geparkt 😅 In meinem Fall wäre das doch eher "Parken nicht am rechten Fahrbahnrand und Andere behindert" mit einem Verwarngeld i.H.v. 25€ gewesen, oder?
Hat sich der Polizist vertan etc. oder passt das schon so?
Und falls ersteres stimmt, lohnt sich das überhaupt, den Tatbestand im beigefügten Anhörungsbogen wegen der 30€ anzufechten (zusätzliche Verwaltungsgebühren usw.)?
1 Antwort
Der Preis ist ok, auch wenn die Tatbestandsnummer nicht passt.
112484 Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. 0 Pkt. 55,00€
§ 12 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a BKat
Tab.: 712035
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Die falsche TBNR ist ein heilbarer Fehler, daher. zahlen bringt Frieden.
Oh schade...Danke haha😅