Strafzettel wegen Parken auf Gehweg obwohl ich im Auto saß?

7 Antworten

a) Nein, das ist Halten. Kommt auf die Zeit an. Du darfst aber trotzdem nicht den Motor laufen lassen. Und nicht auf dem Gehweg stehen. Auch nicht mit zwei Rädern.

b) nö

c) auch egal

d) Du musst das Bild nicht sehen. Nicht die haben keine Beweise, Du hast keine. Und dass es dann teurer wird, das ist Dein Problem.

e) nein, da wir die RV sich nicht reinhängen

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 18:55

vielen Dank für die prompte Antwort.... trotzdem alles eine Abzocke

Bitterkraut  19.03.2018, 18:58
@jadole

Es spielt gar keine Rolle, ob Halten oder Parken. Auf`m Gehweg ist beides verboten.

tinalisatina  19.03.2018, 19:07
@jadole

Cool down. Du hast was falsch gemacht. Passiert eben. Zahl das Ticket und spar Dir den Ärger und die zusätzlichen Kosten. Und freu Dich jedes Mal, wenn sie Dich nicht erwischen. Also etwas 50 Mal am Tag, wie jeder andere Autofahrer.

Hallo,

1) Es ist weder ein Park- noch Halteverbotsschild, noch Zeichen der Feuergasse o.Ä. vorhanden.

Irrelevant, auf Gehwegen darf nur bei Sonderzeichen geparkt werden.

2) der Gehweg ist megabreit. ich habe keinen gestört, behindert oder Fußgänger mussten wegen mir vom Gehweg weichen oder mein Auto umgehen. Ich stand auch nur mit 2 Rädern drauf.

Immer noch irrelevant.

 3) Ich saß als Fahrer die ganze Zeit (ca. 5 min) im Auto und hätte ohne weiteres jederzeit wegfahren

"Halten" ist folgendermaßen definiert. Das Abstellen eines Fahrzeugs weniger als 3 Minuten, wobei der Fahrzeugführer jederzeit auf das Fahrzeug zugreifen kann und es ggf. wegfahren kann. Da du wie du selber angibst 5 Minuten im Fahrzeug gewartet hast, ist dies per Definition "Parken".

4) der Ordnungsbeamte hat mich klammheimlich fotografiert und mir den Strafzettel per Post zukommen lassen.

Per Post an den Fahrzeughalter schicken reicht vollkommen... das wird sowieso immer gemacht, wenn eine Zahlung aussteht, da ja z.B. auch irgendwelche Spaßvögel die ganzen Strafzettel von den Autos reißen könnten.

a)Gilt es als Parken, wenn der Motor läuft und ich als Fahrer das Auto gar nicht verlasse?

Siehe 3. => Ja

b)muss der Beamte den Zettel nicht an die Scheibe hängen?

Siehe 4. => Nein

c) was ist, wenn der Beamte privat unterwegs war und gar nicht im Dienst und einfach jedes falschparkendebAuto mit seinem Handy fotogarfiert, um dann im Nachhinein Strafzettel per Post zu verschicken? ist das rechtens?

Dann hat er vermutlich absolut kein Leben, aber klar ist das rechtens. Wenn dir langweilig ist, kannst du auch Falschparker dem Ordnungsamt oder der Polizei melden... du kannst es halt nicht selber verfolgen, das ist der einzige Unterschied.

d)da ich das Bild noch nicht gesehen habe, werde ich auch nicht bezahlen. wenn jedoch die Zahlfrist verstreicht, kostet es mich noch mehr, da dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.wenn die aber kein Foto vorweisen können, haben sie auch keine Beweise mehr. was also tun?

Das musst du selber wissen.

In der Praxis habe ich erfahren, dass - wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte - der Betroffene der Ordnungswidrigkeit in der Regel unterliegt, da die Richter wie folgt argumentieren:

"Was hat der Polizist/Ordnungsamtmitarbeiter davon zu lügen? => Nichts, er macht sich sogar einer "Verfolgung Unschuldiger" strafbar."

"Was hat der Betroffene davon zu lügen? => Er müsste nicht zahlen."

Daher wird wie gesagt - zumindest aus meiner Erfahrung - dem Betroffenen eher nicht geglaubt...

Im übrigen weißt du doch gar nicht, ob sie nicht doch noch irgendwo ein Foto haben? Nur weil du das heute nicht per eMail bekommen hast, heißt das ja noch nichts, gerade wenn sie - wie du geschrieben hast - EDV Probleme hatten...

e)kann mir meine rechtsschutzversicherungnda raushelfen oder bleibe ich so oder so auf den Kosten sitzen?

Da zahlst du in dem Fall selber, da nun mal formal ein widerrechtliches Parken vorlag.

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 23:13

danke trotzdem Dommie, für den ausführlichen Bericht

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 23:12

krasser scheiss. aber einen Grund, warum der Beamte "lügen“ sollte, wäre in diesem Fall, weil der gute Herr keinen guten Ruf in der ganzen Gemeinde hat. Er lacht sich jedesmal ins Fäustchen, wenn er wieder einen Bürger abzocken konnte.

flythesky  20.03.2018, 11:26
@jadole

Das wäre aber ein sehr subjektiver Grund und ich glaub nicht, dass es einen Richter gibt, der das dann so beurteilt... wobei es natürlich sein kann, wir haben genügend Vollpfosten in unseren Reihen, die in der Schule geschupst wurden und sich jetzt an der Menschheit rächen wollen :-| Sind halt auch nur ein Querschnitt der Bevölkerung...

Parken oder auch nur stehen bleiben ist auf Gehwegen (auch wenn der Motor noch läuft und Du drinsitzt), grundsätzlich untersagt. Dass sich viele Autofahrer leider nicht daran halten ist richtig, beseitigt aber nicht das Verbot. Auch wenn Du das nicht einsehen solltest, zahl´ die 20 Euro (es hätten auch mehr sein können).

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 18:56

scheint mir das einzige zu sein, um nicht nich teurer davon zu kommen.... vielen dank!

Den Beamten hat wohl (zu Recht) gestört, daß da jemand bei laufendem Motor ! 5 Minuten auf dem Fußweg steht. deswegen hast Du jetzt Stress.

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 19:03

ne, der motor lief nur anfangs, weil ich davon ausging, mein Beifahrer ist sofort zurück. der beamte stand da nicht minutenlang rum um zu sehen, wann ich wieder abhaue....

steefi  19.03.2018, 19:06
@jadole

Kann ich von hier nicht einschätzen - dem Beamten wars zu lang - es gibt Autos die an jeder Ampel ausgehen

Hallo jadole,

die Antworten auf Deine Fragen lauten.

zu a) Ja, denn die StVO sagt folgendes: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

zu b) Nein muss er nicht

zu c) Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kann, jeder stellen. Bekanntestes Beispiel siehe folgenden Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges

zu d) Nicht fristgerecht zu zahlen ist Dein gutes Recht, nur dann wird aus dem vereinfachten Bußgeldverfahren ohne Verwaltungsgebühren, ein reguläres Bußgeldverfahren wo zu dem Verwarnungsgels von 20,00 € noch einmal 28,50 € an Verwaltungsgebühren hinzukommen, so dass Du insgesamt 48,50 €zahlen musst.

zu e) vermutlich nicht

Schöne Grüße

TheGrow  

jadole 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 19:05

danke! ich werde wohl die 20 kröten abdrücken, aber dieser beamte erwischt mich sicher nicht mehr.