Darf ich meinen Mofaroller auf einen Fahrradparkplatz stellen?
Ich habe meinen Mofaroller neben einen Fahrradständer geparkt. Bekam nun ein Knöllchen, dagegen habe ich Widerspruch eingelegt dem nicht nachgegangen wurde. Als Begründung wird gesagt, dass sämtliche ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge (auch Krafträder) im Rahmen der Gleichbehandlung bei einer kontrolle entsprechen verwarnt werden. Allerdings gibt es folgende Regel die im Stadtrat verabschiedet wurde:
Es wird wie folgt verwarnt: • Zulassungspflichtige/Versicherungspflichtige Zweiräder werden auf dem Gehweg verwarnt, wenn die Gehwegrestbreite bei abgestelltem Zweirad unter 1,20 Meter liegt, wobei es sich hier um eine von der Verwaltung der Stadt Ludwigshafen getroffene Toleranzgrenze handelt, da nach der Straßenverkehrsordnung das Gehwegparken grundsätzlich verboten ist.
Dies war bei mir der Fall (s. Fotos). Habe ich bei Gericht eine Chance? Wie seht Ihr das?
4 Antworten
Willst Du wegen ein paar Euro Verwarnungsgeld wirklich vor Gericht???
Zuerst einmal ist ein Mofa ein KFZ. Damit kannst Du nicht auf für Fahrräder vorgesehenen Flächen parken, außerdem scheint es sich sogar um einen Gehweg zu handeln.
Zweitens zitierst Du eine Verwaltungsvorschrift in der es heißt:
werden auf dem Gehweg verwarnt, und
wobei es sich hier um eine von der Verwaltung der Stadt Ludwigshafen getroffene Toleranzgrenze handelt
Deswegen hatte Dein Einspruch keinen Erfolg und eine Klage vor Gericht wird es auch nicht haben.
Nun ja, dann wäre die Konsequenz, dass ab sofort alle Mofas, Roller und Kleinkrafträder auf Autoparkplätzen parken. Das Geschrei möchte ich mal erleben!
Nein! Du darfst überhaupt nicht mal auf den Gehwegen abstellen (§12 StVO). Sowas dürfen nur motorfreie Fahrzeuge (Fahrräder; Tretroller etc.) tun.
MoFa setzt sich aus den worten motor und fahrrad zusammen. ist eigentlich nichts anderes, als ein fahrrad mit hilfsmotor. ein motorroller ist wieder was anderes. wenn du weisst, was du fährst gib mal bescheid :) ersteres würde ich auf einem fahradstellplatz abstellen, wenn das ding auch wie ein fahrrad gefahren werden kann (treten).
Es ist doch aber egal wie schnell das Gerät ist. Wenn ein Motor dran ist dann ist es ein Kraftfahrzeug und unterliegt den entsprechenden Vorschriften.
MoFa = Motorieiertes Fahrrad,
ich glaube aber, wir reden hier (Bilder) von einem Kleinkraftrad! und das ist KEINE Fahrrad mehr....
Ansonsten siehe "Crack"
Und was kann ich da finden, in Crack das mit meiner Frage zu tun hat?
eine eher geringe, das verwarngeld ist in keinem verhältnis zu den kosten und nerven einer klage...blockiere einfach ein paar parkplätze....
In meinen Papieren steht aber Mofaroller, denn es ist ein Roller der nur 25 km fährt, also so schnell wie ein Mofa. so ist das ding auch versichert.