Wurde abgeschleppt, weil ich angeblich vor einem Fußgängerüberweg geparkt habe
Hallo,
ich wurde abgeschleppt mit meinem Smart, weil ich angeblich vor dem Zebrastreifen geparkt habe und nur 150 m Abstand, statt 5 Meter gemacht haben soll. Meine Frage ist, dass ich eigentlich nicht vor, sondern hinter einem Zebastreifen geparkt habe und das da kein Abstand von 5 M. notwendig ist. Da man die Straße von 2 Seiten passieren kann, liegt es in den Augen des Betrachters, wo vor oder hinter dem Zebrastreifen ist. Da ich mit dem Smart quer geparkt habe, habe ich auch nich in "Fahrtrichtung " geparkt. Ich mußte 190 € Abschleppgebühr bezahlen und habe gerade ein Verwarngeld von 25 € zusätzlich bekommen. Ein Widerspruch habe ich laufen, aber man droht mir noch ein Bußgeld an, wenn ich nicht bezahle. Habe ich eine Chance, wenn ich vor Gericht gehe? Beweisfotos haben die Behörden nicht gemacht für das falsche parken.
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
11 Antworten
Du hast vollkommen Recht. Hinter einem Fußgängerüberweg müssen keine 5m eingehalten werden und man darf bündig parken. Hast du denn ein Foto von der Örtlichkeit? Man muss das ganze natürlich in Fahrtrichtung betrachten. Wenn es so ist wie du sagst, Widerspruch einlegen. Da hat jemand einen Fehler gemacht.
Vielen Dank, mache ich dann!
Doch - auch da ist der Abstand notwendig. Er ist notwendig, um Fussgänger rechtzeitig sehen zu können. Für einen Fahrer von der anderen Fahrtrichtung hast Du vor einem Zebrastreifen geparkt - auf der anderen Straßenseite.
Bei 150 m Abstand zum Zebrasteifen wärst du nicht abgeschleppt worden. Du meinst bestimmt 150 cm ;-)
ja, meine 1,5 m.
Wenn du mal als Fußgänger den Zebrastreifen benutzt und nicht das Auto bemerkst (und der Fahrer dich auch nicht) und als Folge des Unfalls im Krankenhaus landest, dann werde ich dich vielleicht bedauern (wahrscheinlich aber nicht).
Stellst Dich auch noch quer mitten in die Sichtlinie und kein Kind kann durch die Karre gucken (ist ja mehr hoch als lang)!
ich stand hinter dem Zebrastreifen und auf dem Bordstein-hatte nur mit dem Hinterrad kontakt mit der Strasse- was ist falsch beim Parken nach dem (hinter dem) Zebrastreifen ?- man muss doch nur vor dem Zebrastreifen den 5 m Abstand halten...
die auslegung" ich habe nicht vor sondern hinter dem zebrastreifen geparkt" ist jetzt ein schlechter witz oder ?
wieso soll das ein witz sein ? welche Regel gilt denn hier, wenn eine Strasse beideits befahrbar ist ? Anstatt irgenwelche Kommentare zu bekommen, die einen nicht weiter bringen, hätte ich gerne gewußt, ob man nach dem Zebrastreifen ein Sicherheitsabstand von 5 m einhalten muss ??? Wenn man an einen fremden Ort parkt, weiß man nicht immer unbedingt, das man die Sreasse beidseits befahren kann....
jede strasse kann von beiden seiten befahren werden , solange kein schild das gegenteil regelt . und die schilder musst du sehen . ein zebrastreifen hat kein hinten und vorne.
Sagt wer???
Schon interessant das hier auch Leute antworten, die anscheinend keine Ahnung haben. Hast du überhaupt einen Führerschein martikke???
Natürlich kann man vor oder hinter einem Fußgängerüberweg parken. Somit gibt es auch ein hinten und vorne.
In Fahrtrichtung muss man vor einem Überweg 5 Meter Restbreite einhalten und dahinter darf man bündig parken, wenn dadurch kein anderer Verstoß begangen wird (5 Meter Bereich etc.)
Kleiner Tip. Mach ein Bild von der Örtlichkeit und zeichne ein wo genau dein Fahrzeug gestanden hat. Dies hängst du dann an den Widerspruch.