Parken im Wendehammer. Ist eine Verwarnung in H. von 15 Euro rechtens?
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Strafzettel an meinem Auto entdeckt - eine Verwarnung - Bußgeldstrafe in Höhe von 15 Euro. Ich habe mein Auto im Wendehammer geparkt, der Wendehammer ist so groß, dass andere Autos problemlos wenden konnten. Vor, hinter, rechts und links von meinem Auto war noch sehr viel Platz (ca. 10Meter hinter und vor dem Auto, rechts sogar 15 Meter und links 10 Meter). Auf der Verwarnung wird als Grund folgendes genannt: Sie parken nicht am rechten Fahrbanrand. Das hat doch aber nichts mit rechtem Fahrbahnrand zu tun! Ich habe einfach in der Mitte des Wendehammers geparkt. Wenn, dann ist das Parken im Wendehammer verboten
Um den Wendehammer herum gibt es allerdings keinerlei Verkehrsschilder, die auf ein Parkverbot aufmerksam machen. Auch gibt es keine Zeichen eines Parkverbotes.
Was meint ihr? Ist die Verwarnung rechtens?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus und einen schönen Abend!
8 Antworten
Auf der Verwarnung wird als Grund folgendes genannt: Sie parken nicht am rechten Fahrbanrand. Das hat doch aber nichts mit rechtem Fahrbahnrand zu tun! Ich habe einfach in der Mitte des Wendehammers geparkt. Wenn, dann ist das Parken im Wendehammer verboten
Parkst Du auch mitten auf einer Kreuzung?
Auch da könnte man ja um Dein Auto herum fahren.
Wirf doch mal wieder einen Blick in die StVO. Da steht:
"(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."
Es steht Dir natürlich frei, nicht zu zahlen.
Dann folgt ein Bußgeldbescheid, gegen den Du Einspruch einlegen kannst.
Ja, wenn die Bußgeldbehörde ihren Vorwurf aufrechterhält und Du Deinen Einspruch nicht zurücknimmst.
Okay, danke dir für die Info!
Es gibt auch Verkehrsregeln, die ohne Schilder auskommen und der Wendehammer ist nicht nur für Autos sondern auch größere Fahrzeuge gedacht. Die Verwarnung war also nicht für das Parken im Wendehammer an sich, sondern eher für die Behinderung.
Die StVO sieht kein Bußgeld für das Parken im Wendehammer vor. Es können aber andere Verstöße zutreffend sein. Das Parken an engen Straßenstellen ist mit 15 € belegt. Mit Behinderung sogar 25 €. Dauert das länger als eine Stunde an, kostet es 35 € und wenn Du damit noch die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge behindert hättest, sieht der Bußgeldkatalog 60 € vor.
Du siehst also, dass bei Deiner "Strafe" durchaus noch Luft nach oben wäre. Denke an die anderen, lass den Wendehammer frei und suche einen ordentlichen Parkplatz. Ein paar Meter laufen schadet nicht.
Ja, das ist rechtens. Das Parken im Wendehammer ist nicht erlaubt. Lernt man eigentlich in der Fahrschule... Spar dir bloß einen Einspruch - ich schließe gerne eine Wette mit dir ab, dass es bloß teurer für dich wird. Spar dir diesen unnötigen Aufpreis lieber.
Stvo §12 (4)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Danke dir für deinen Kommentar! Finde es trotzdem blöd, dass sie keine Verkehrsschilder anbringen, dann wäre es jedem klar.
Einfach könnt jeder.
wir haben genug Schilder im Straßenverkehr. Sogar mehr als wir brauchen. DIe meisten Verkehrsteilnehmer sollten einfach mal ihren gesunden Menschenverstand einschalten, dann bräuchten wir sogar weniger Schilder.
Wie gesgat, da war genug Platz. Verstehe natürlich das Argument, dass der Wendehammer auch für Retungsfahrzeuge etc. gedacht ist. Aber jeder normale PKW konnte problemlos wenden. Die Nachbarn fanden es auch übertrieben, weil da wirklich viel Platz war. Man findet ja nicht immer einen Parkplatz, deshalb parken bei uns in der Gegend ständig Leute im Wendehammer.
es war aus DEINER Sicht genug Platz. Bist Du schonmal mit einem LKW in einen Wendehammer gefahren?
Das eigene Unverständnis der Lage rechtfertigt keine Verletzung der Vorschrift. Die gilt, ob das nun für dich Sinn ergibt oder nicht. Nebenbei bemerkt ist nicht jede Regelung sofort und für jeden im Sinn erkennbar;)
https://www.bussgeldkatalog.org/wendehammer/
Ob die Verwarnung rechtens ist kannst du sicher von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, wenn es dir das wert ist. Ansonsten kannst du ja erst mal Widerspruch einlegen und schauen was passiert. Kostet dann halt eventuell später ein wenig mehr. Ist dein Geld.
Habe mir auch vorgenommen, Einspruch einzulegen. Also kostet das dann Geld oder wie?
Der Widerspruch selbst nicht. Aber wenn du die Gebühr für die Ordnungswidrigkeit nicht akzeptierst können möglicherwiese weitere Forderungen drohen. Genause sollte in dem Schrieb den du bekommen hast stehen.
Danke dir für deinen Kommentar. Kann es vor Gericht gehen, wenn ich Einspruch einlege?