Gilt die schnauze über dem Gehweg als PARKEN AUF dem gehweg?
Hallo, ich habe gerade einen Strafzettel bekommen wegen verbotenem parken auf dem Gehweg. Ich habe auf einem regulerem Parkplatz geparkt, dabei hing die Autohaube etwas über dem Bürgersteig. Die Reifen haben diesen aber gar nicht berührt. Meine Frage ist nun ob das trotzdem gültig ist? Vielen Dank im Voraus
9 Antworten
Wodurch ein Teil des Bürgersteiges blockiert wird, wo die Räder stehen ist dabei unerheblich.
Wenn die Nutzung für Fußgänger auch noch eingeschränkt wird (zwei Erwachsene nebeneinander bzw. Passage mit Kinderwagen bei "Gegenverkehr"), wird auch ein Widerspruch nicht viel bringen.
Und wenn Fußgänger nicht beschränkt wurden?
Unerheblich... Der Tatvorwurf ist rechtens...
Wenn Fußgänger behindert werden, dann ist die Verwarnungsgebühr höher, es kann dann bis zu 30 € kosten.
Eindeutig ja. Du hast mit Deinem Fahrzeug den Raum des Gehweges beansprucht - was ordnungswidrig ist. Stell Dir vor, Du läufst am Rande eines Gehwegs, von hinten kommt ein Lkw und fährt Dir mit dem Spiegel gegen den Kopf. Wer hat den Fehler gemacht? Wohl der Lkw-Fahrer, der den Raum über dem Gehweg beansprucht hat - auch ohne mit den Rädern den Gehweg zu berühren.
Wenn Teile des Fahrzeugs in den Gehweg hineinragen, dann ist das "Parken auf dem Gehweg". Ob man dafür in jedem Fall geknollt werden muss, sei mal dahingestellt.
Sowie Fahrzeugteile auf dem Gehweg hineinragen ist der Tatbestand erfüllt. Die Ahndungsbehörden werden in der Regel keine "unerheblichen" Dinge ahnden...
Man sollte den Gehweg nicht nur aus Sicht des Fußgängers sehen, sondern auch aus Sicht des Rollstuhlfahrers, Kinderwagen, spielende Kinder und erhöhtes Fußgängeraufkommen wie vor einer Schule...
Auch die Haube parkt .... nicht nur die Reifen ... und die Haube hat auf dem Gehweg nichts verloren ... genauso wie der Rest des PKW ... woe die Reifen waren ist deswegen völlig egal ...
Und wenn Fußgänger nicht beschränkt wurden?