TÜV seit 2 Monaten abgelaufen: sind mehrere gebührenpflichtige Verwarnungen wegen desselben Tatbestandes rechtens?
Hallo,
Der HU-Termin für meinen Skoda ist zwei Monate überschritten. Vergangenen Montag, 20.09., war eine gebührenpflichtige Verwarnung der Polizei i.H.v. 15.- € am geparkten Fahrzeug. Tatbestand: "HU-Termin um zwei Monate überschritten.
Heute, 7 Tage später, am 27.09. ist wieder eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. 15.- € am Fahrzeug.
Frage: Kann es rechtmäßig sein, wegen demselben Tatbestand (HU um zwei Monate überschritten) mehrfach gebührenpflichtig verwarnt zu werden?
Leider kann ich umständehalber die HU erst am 15. Oktober machen lassen. Diesbezüglich habe ich schon einen Termin mit der Werkstatt. Leider verfüge ich nicht über eine Garage als Unterstellplatz. Wenn bis dahin also täglich wegen demselben Tatbestand ein Strafzettel am Auto angebracht wird, was kann ich gegen "gebührenpflichtige Mehrfachverwarnung" unternehmen ?
Danke schon mal ...
7 Antworten
Ist völlig i.O. Das Einzige, was nicht legal wäre, wenn sie Dir zu einer bereits unter dem Scheibenwischer hängenden Verwarnung eine zweite dazu hängen würden, dann gilt der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem".
"ne bis in idem" ist das Verbot der Doppelbestrafung und betrifft genau meinen Fall, nämlich zweimal wegen derselben Sache verwarnt zu werden ist rechtswidrig.
Der HU-Termin für meinen Skoda ist zwei Monate überschritten.
Das ist ein Verstoß gegen § 29 StVO, und wird mit einer Verwarnung i.H.v. € 15.-- geahndet, sobald das Fahrzeug sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet.
Heute, 7 Tage später, am 27.09. ist wieder eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. 15.- € am Fahrzeug.
Und was ist jetzt die Frage? Der Tatbestand ist doch erneut eingetreten.
Frage: Kann es rechtmäßig sein, wegen demselben Tatbestand (HU um zwei Monate überschritten) mehrfach gebührenpflichtig verwarnt zu werden?
Natürlich. Wenn du mehrere Tage an Ort und Stelle im Halteverbot stehst, bekommst du ja auch mehrfache Strafzettel. Du könntest alternativ auch kostenpflichtig abgeschleppt werden. Bewege die Karre halt endlich zum TÜV - oder auf einen privaten Stellplatz.
Leider kann ich umständehalber die HU erst am 15. Oktober machen lassen.
Dann wird es wohl teuer. Um sowas kümmert man sich eben rechtzeitig.
was kann ich gegen "gebührenpflichtige Mehrfachverwarnung" unternehmen ?
Einspruch einlegen - was aber nichts bringen wird, da der Tatvorwurf ja augenscheinlich zutrifft. Die HU hat spätestens zum Ablauftermin erneuert zu werden. Nicht 3 Monate später.
Deine Auffassung ist m.E. rechtsirrig. Der Tatbestand dauert an, und der Verwaltungsakt der ersten OWI ist mit der Zahlung deinerseits abgeschlossen. Danach kannst du jederzeit erneut angemahnt werden, solange, bis der Grund für die OWI entfällt. Hinsichtlich der Durchsetzungsfähigkeit der einzelnen erteilten Strafmandate siehe übrigens
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RReg.%202%20St%20548%2F71%20OWi
Ok, Danke für den Link. Aber mein Problem: Der TB "HU zwei Monate überzogen" ist ein Dauerdelikt, das dauert von Anfang September bis Anfang des nächsten Monats. Erst dann ist dann was Neues (weil dann drei Monate überzogen). Wie kann ich dann innerhalb desselben Monats wegen derselben Sache erneut abgemahnt werden?
Einen TÜV Termin rechtzeitig wahrzunehmen, ist kein unverbindlicher Vorschlag, sondern die Pflicht des Fahrzeughalters.
Nach der 1. Verwarnung hättest Du (theoretisch) Zeit gehabt, die HU durchführen zu lassen.
Auf Deinen Termin-Engpass können die Beamten keine Rücksicht nehmen.
Richti, das Auto kann man sogar dort hinstellen und Abends wieder abhohlen.
ich lasse sowas bei meiner Werkstatt machen und bekomme für den Tag einen Leihwagen ....
@Poison Arrow, Es geht hier aber einzig um die Frage, ob Mehrfachverwarnungen wegen ein und demselben Tatbestand (HU überzogen um zwei Monate) rechtmäßig sind.
ja, natürlich ist das rechtens!
Du kannst nicht 2 x bestraft werden für ein und dasselbe mal Überholen im Überholverbot.
Aber die Sache mit dem abgelaufenen TÜV hättest Du binnen 1 Woche erledigen können.
Es wäre noch etwas anderes, wenn Du zwischenzeitlich dort gewesen wärst, Dein Auto bei der HU durchgefallen wäre, und Du einen Bericht zur Mängelbeseitigung in der Tasche hättest! Den könntest Du als Entschuldigungsschreiben verwenden.
Aber so hast Du die Ermahnung schlicht ignoriert.
Wenn Du im Parkverbot stehst, kannst Du ebenfalls täglich Tickets kassieren.
Wie gesagt, ein voller Terminkalender interessiert die Polizei nicht die Bohne...
HU überziehen um zwei Monate ist ein Dauerdelikt. Der Tatbestand kann nicht am 3.09. und am 4.09. .... erneut begangen werden. Der TB steht ab 01. September und ändert sich erst ab 01. Oktober. Deshalb passt Dein Beispiel mit dem Überholen im Überholverbot nicht. Deshalb meine Frage ob ein tägliches Knöllchen wegen desselben TB rechtmäßig ist.
Ob die Polizei mein Terminkalender interessiert oder nicht darf bei rechtlichem Verbot der Mehrfachsanktion keine Rolle spielen.
Ein Bekannter ist vor ca. 3 Jahren ebenfalls 2 x verwarnt worden ... allerdings lagen 2 Wochen zwischen den Tickets.
Wenn Du es genau wissen willst, rufst Du morgen beim Amt für öffentliche Ordnung an und fragst nach, ob sie in konkret Deinem Fall ein Auge zudrücken.
Aber die Geschichte mit "keine Zeit bis Mitte Oktober" solltest Du besser nicht erzählen.
Vielleicht hast Du ja Glück...
Ok, Danke.
Rechtlich kannst jede Stunde einen Zettel vorfinden, wenn du ihn abmachst. Du hast mehr wie 2 Monate Zeit gehabt um den TÜV durchzuführen bzw. zu lassen. Jemand anderes kann dein Auto auch dort hin bringen. Für die Corona Zeit hatte man eine Ausnahme zugelassen. HIER: Das BMVI ist sich dieser Problematik bewusst und empfiehlt deshalb den einzelnen Landesregierungen eine gewisse Kulanz in Hinsicht auf die Hauptuntersuchungen während der Dauer der Corona-Krise. Den TÜV zu überziehen, sollte von den Polizeibehörden erst geahndet werden, wenn der Termin um wenigstens vier Monate überschritten ist und nicht wie üblicherweise bereits ab zwei Monaten. Das kannst du als Grundlage für deine Eingabe nehmen. Dass das bei dir nicht zutreffen soll, hast du nicht gewusst.
Rechtlich kannst jede Stunde einen Zettel vorfinden, wenn du ihn abmachst.
Das ist nicht schlüssig. Denn wegen ein und desselben Vergehens kann man nur einmal bestraft werden. Hier: Verwarnung wegen HU-Überziehen von zwei Monaten. Ein anderer Sachverhalt ergibt sich auch nicht am Folgetag.
Erst im nächsten Monat: dann Überziehen der HU von drei Monaten :-))
Zitat: Respekt !!! Du bist offensichtlich extrem intelligent !
Und kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Verwarnung, Bußgeld, und Strafe. Tolle Wurst.
Und kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Verwarnung, Bußgeld, und Strafe. Tolle Wurst.
Ein Bußgeld oder eine Strafe betrifft meine Frage und mein Problem überhaupt nicht. Es geht hier um eine gebührenpflichtige Verwarnung, siehe Frage.
Kann es sein dass Du da etwas durcheinander bringst? Übrigens: Für Bußgeld- und strafrechtliche Verfahren gelten die selben (Rechts)Grundsätze bezüglich Unschuldsvermutung, Beweisbarkeit, etc. . Für Verwarnungen nach dem Owig jedoch nicht.
Ich bin sicher dass Du dies mit einer Verwarnung nach dem OwiG durcheinander gebracht hast. :-))
Deine Behauptung, das mit der Strafe, Zitat:
Denn wegen ein und desselben Vergehens kann man nur einmal bestraft werden:
Soll heißen: "zur Kasse gebeten". Ist auch aus dem Zusammenhang meiner Frage zu entnehmen. Willst Du hier Haare spalten? Keine Rede von einem Strafverfahren.
Die Vergleiche mit " Straftaten, Tötungsdelikten, Bußgelder", stammen nicht von mir sondern aus den Antworten jener User, deren Argumente und Vergleiche abwegig sind.
Wenn dem so ist, warum bist dann Du so erregt, nicht nur bei mir?
Bin ich das? Ich bin verärgert weil niemand hier das Problem "mehrfache gebührenpflichtige Verwarnung für einen einzigen Sachverhalt" erfasst hat, und abwegige Beispiele aus dem Strafrecht angeführt werden. Wer ohne Fahrschein Straßenbahn fährt, darf nach gebührenpflichtiger Verwarnung bis zur Endhaltestelle weiterfahren und nicht während derselben Fahrt erneut zur Kasse gebeten werden. ...
Du meinst wenn du am 1. des Monats geblitzt wirst, hast du Freiheit für den Rest des Monats. Ist zwar ein anderes Delikt, nach deinen Worten gesprochen aber das gleiche.
Du meinst wenn du am 1. des Monats geblitzt wirst,.....
Das ist ein neuer Sachverhalt, der mit dem ersten nichts zu tun hat, abgeschlossen nach Tatbestandserfüllung, also kein Dauerdelikt. Der darf wegen dem zu schnellfahren nur einmal zur Kasse gebeten werden. Ganz anders der von mir geschilderte Fall.
Bitte die Dinge nicht durcheinanderbringen. :-))
Vorankommen wird in der Strassenbahn der Bussgeldkatalog angewandt. Wenn du in/an 3 verschiedenen Orten abgestraft wirst, wissen alle 3 voneinander. Hast du dazu einen Mängelschein erhalten, hast du 10 Tage Zeit zur Erledigung.
Seit wann ist das denn so?
Ohne Fahrschein geht es raus, so schnell wirst Du gar nicht schauen können, und Verwarnungsgeld beinhaltet noch nicht den Fahrpreis.
Wo nimmst du die Weisheit her dass du nur einmal für ein und das selbe Delikt belangt werden kannst?
Vorankommen wird in der Strassenbahn der Bussgeldkatalog angewandt. Wenn du in/an 3 verschiedenen Orten abgestraft wirst, wissen alle 3 voneinander.
Nein. Einmal beim Schwarzfahren erwischt bekommst Du eine gebührenpflichtige Verwarnung und darfst diese Fahrt fortsetzen bis zum Ziel. Es heißt ja erhöhtes Beförderungsentgelt. Zweimal wegen derselben Fahrt geht nicht.
Ohne Fahrschein geht es raus, so schnell wirst Du gar nicht schauen können, ...
Nein. Es heißt "erhöhtes Beförderungsentgelt" und Du darfst die Fahrt fortsetzen bis zum Ziel, dieses wird auf der Quittung vermerkt als Nachweis für andere Kontrolleure.
. Wo lebst Du denn? Im Kongo?
Dann lese weiter unten. Bei Erteilung eines Mängelzettels hast du 10 Tage Zeit. Mehr nicht. Schaffst du das nicht, musst du dein Auto abmelden. Das sagen dir die Damen und Herren der Zulassungsstelle garantiert. Dort musst du deinen Schein abgeben. Selbiges gilt auch ohne Mängelzettel. Da lege lieber die Zettel zim Lesen hin.
Du willst uns also verklickern, dass Du mit einer Verwarnung tagelang kostenfrei Straßenbahn fahren kannst jeweils bis zur Endstation?
Gute Besserung!
Begreife doch dass in der Straßenbahn das Strassenverkehrsgesetz keine Anwendung findet.
Wo nimmst du die Weisheit her dass du nur einmal für ein und das selbe Delikt belangt werden kannst?
Dies ist das RECHTSSTAATSPRINZIP . Gilt für das Strafrecht und analog für Bußgeldverfahren und OwiG. Es darf wegen ein und desselben Deliktes nur einmal sanktioniert, bzw. verwarnt werden. Auch dann, wenn später neue Beweise auftauchen, die die Schuld bzw. Vorwerfbarkkeit erhöhen würden. (betrifft StGB, nicht OwiG).
Lass ihn in Ruhe. Er will doch nur sein Vergehen rein waschen und uns wissen lassen was für ein toller Hecht er ist . Die Wahrheit liegt im Verborgenen. Warum fährt er nicht zur HU? Kein Geld? Weiss dass er durchfällt da sein Auto nach Schrottplatz riecht? Selbst am Samstag prüft der TÜV.
"..mit einer Verwarnung tagelang...."
Du hast nichts begriffen. Du solltest Dich hier nicht zu Wort melden Da Du einfachen Beispielen nicht folgen kannst.
Geh halt ins Mofa-Forum oder so etwas ähnliches, da kannst Du herumschleudern @schleudermaxe, da wirst Du auch nicht überfordert :-))
Du nervst. Ich habe dir eine ordentliche Antwort gegeben.
Die Wahrheit liegt im Verborgenen. Warum fährt er nicht zur HU? Kein Geld?
Nahe dran: Die Wahrheit ist, dass der Skoda geklaut ist und ich fuhr fast zwei Jahre problemlos damit weil ich die Kennzeichen von einem anderen Skoda gleichen Typs benutze, der aber unfallbeschädigt in einem Garten vor sich hinrostet. Nun verstehst Du hoffentlich dass ich nicht so ohne weiteres mit dem aktuellen Skoda zum TÜV fahren kann. Ich suche einen Ausweg, denn ich will mich nicht wegen einer OwiG-Formalität von meinem Auto trennen. :-))
Bei Erteilung eines Mängelzettels hast du 10 Tage Zeit. Mehr nicht. Schaffst du das nicht, musst du dein Auto abmelden.
Was fantsierst Du da? Was für ein "Mängelzettel"? Einen "Mängelzettel" bekommst Du wenn das Rücklicht nicht geht.
Nein ich bekam keinen Mängelzettel. Sondern eine gebührenpflichtige Verwarnung. Und ein Zeitlimit oder" innerhalb 10 Tagen" die HU machen zu lassen oder Konsequenzen steht nirgend auf dem Zettel. Deine Antwort ist daneben. Denn es geht in meiner Frage nicht darum ob ich parken oder fahren darf, sondern ob eine mehrfache Verwarnung für dieselbe Sache rechtens ist.
Übrigens: Erst ab dem sechsten Monat ohne gültige HU gibt es Punkte in Flensburg, und davon bin ich noch 4 Monate entfernt ....
Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen und genau so begründen.
Es wird mit Sicherheit noch ein „Mängelbericht“ an deinem Fahrzeug gehangen haben. Du hast 2 Wochen Zeit plus 3 Tage für den Postweg, um nachzuweisen das du die HU neu gemacht hast.
lg
Nein, eben nicht: HU zwei Monate überzogen ist im selben Monat September nicht ein erneuter Tatbestand sondern der selbe TB.
TB ändert sich erst im nächsten Monat. Kapiert das hier niemand?