2 Strafzettel wegen einem Delikt?

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Nein, das Ordnungsamt hat hier einen Fehler gemacht: Wenn dein Auto zwischenzeitlich nicht bewegt wurde, handelt es sich um ein (wichtig: 1!) Dauerdelikt, nicht um zwei getrennte Delikte.

Siehe auch Urteil OLG Jena v. 03.11.2005:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss14.php

Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam

Die Dame hätte dir also keinen zweiten Strafzettel ausstellen durfen. ABER: Durchaus rechtens wäre in diesem Fall die Entfernung des ersten Strafzettels und Ersatz durch einen teureren Bescheid wg. FORTGESETZTEM Fehlverhalten

Siehst du richtig – gleiches Delikt kann nicht zweifach „bestraft“ werden. Dem Ordnungsamt darauf hinweisen.

je länger du im parkverbot stehst, desto höher wird auch die strafe, also: ja.

fs112  01.06.2011, 21:52

klar, aber deine Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.