2 Strafzettel wegen einem Delikt?
Ich habe leider falsch geparkt - und zwar entgegen der Fahrtrichtung am Fahrbahnrand (also quasi auf der falschen Spur). Als ich nach 2 Tagen wieder zu meinem Auto ging, steckte ein Strafzettel dran. Hab mich natürlich geärgert, aber ok. Einige Tage später kam der Brief mit folgenden Ordnungswidrigkeiten: 1. Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand 2. Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.
Verwarnungsgeld: 15€.
Am nächsten Tag bekam ich nochmal denselben Brief wegen dem selben Vergehen aber vom darauffolgenden Tag (die selbe Frau vom Ordnungsamt!)
Meine Fragen sind nun: sind die zwei genannten Verstöße nicht eigentlich das selbe?? Und vor allem: Kann man für einmal falsch parken 2mal bestraft werden? Das würde ja bedeuten, dass man im Parkverbot auch jede halbe Stunde nen neuen Strafzettel bekommen kann. ich war zwischendrin ja nicht am Auto..
3 Antworten
Nein, das Ordnungsamt hat hier einen Fehler gemacht: Wenn dein Auto zwischenzeitlich nicht bewegt wurde, handelt es sich um ein (wichtig: 1!) Dauerdelikt, nicht um zwei getrennte Delikte.
Siehe auch Urteil OLG Jena v. 03.11.2005:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss14.php
Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam
Die Dame hätte dir also keinen zweiten Strafzettel ausstellen durfen. ABER: Durchaus rechtens wäre in diesem Fall die Entfernung des ersten Strafzettels und Ersatz durch einen teureren Bescheid wg. FORTGESETZTEM Fehlverhalten
Siehst du richtig – gleiches Delikt kann nicht zweifach „bestraft“ werden. Dem Ordnungsamt darauf hinweisen.
je länger du im parkverbot stehst, desto höher wird auch die strafe, also: ja.
klar, aber deine Antwort hat nichts mit der Frage zu tun.