Bus/Bahn: Ticket nachreichen
Hallo,
ich bin im Bus kontrolliert worden, als ich mein Semesterticket nicht dabei hatte. Nachreichen sollte ich es bis spaetestens 7 Tage danach. Da ich arbeite, war es mit aber unmoeglich, persoenlich bei der Verkehrsgesellschaft vorbeizukommen, also schickte ich einen Brief mit der Kopie des Semestertickets. Keine Antwort kam, also schickte ich noch einen Brief. Wieder keine Reaktion, nur weitere Mahnungen.
Mittlerweile hat die Verkehrsgesellschaft den Fall an eine Anwaltskanzlei uebergeben, die mittlerweile ueber 100 Euro von mir will. Darf sie das ueberhaupt? Ich kann mit ja keinen Urlaubstag nehmen, um ein Ticket nachzureichen. Der Anwaltskanzelei habe ich das geschrieben, stoert sie aber nicht. Muss ich zahlen?
Vielen vielen Dank! Gruss
7 Antworten
Du schreibst wohl gerne. Du schreibst den Verkehrsbetrieben, Du schreibst der Anwaltskanzlei, Du schreibst hier!!!!! Warum suchst Du nicht einfach den direkten Face2Face Dialog oder rufst einfach bei den entsprechenden Personen an.
Du bist doch schon, nachdem Du ohne Semesterticket gefahren bist, mit einem blauen Auge davon gekommen. Andere zahlen hier direkt ihre 40 Euro für ein "vermeintliches" Schwarzfahren! Und wenn Du schon Briefe schreibst, warum versendest Du die denn nicht in Form eines Einschreibens? So hast Du 0 Nachweise in der Hand und fragst auch noch ob die das dürfen.
Ja, das dürfen die und 7 Tage Zeit...sry aber da musst Du nun durch!
warum sollte man denn nicht hier nachfragen, dafür ists doch da, was soll denn das?? Hast du nicht gelesen? Es war nicht möglich das Ticket persönlich nachzureichen.
DH! Mithin wird eine Kopie des Tickets (leicht herzustellen und zu manipulieren) wohl nicht ausreichen. Der persönliche Termin dürfte zur Vorlage des Originals demnach zwingend sein.
Tja, wenn du das Ticket nicht gezeigt hast, dann musst du zahlen. Reine Logik. Zegen oder zahlen. Die Servicezeiten der Verbünde sind immer länger als die reine Arbeitszeit. Mit einer Kopie oder Fax beweist du nix, da kann man alles mögliche schicken.
mit LOGIK hat das bei dem Bahn-Verein nix mehr zu tun. Eher Willkür und Abzocke.
Deshalb: SCHWARZFAHREN
Und du hast es in der ganzen Zeit nicht ein Mal geschafft, persönlich mit deinem Original Semesterticket bei der Verkehrsgesellschaft vorstellig zu werden?!?!?
Dann brauchst du dich nicht zu wundern, dass die Verkehrsgesellschaft den Fall jetzt an einen Anwalt übergeben hat.
Wenn du Pech hast, darfst du die Anwaltkosten auch noch zahlen.
Musste das sein?
AstridDerPu
kannste nicht lesen? Es war offensichtlich NICHT möglich.
Warum soll man da sich nicht wundern, wenn die Vögel unfähig sind zumindest ne Rückantowrt zu versenden, das sind einfach nur Geldgeile Geier.
Wegen so einem Dreck gehen Leute in den Bau. Ekelhaft.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Frist und die vorgeschriebene Vorlageweise (persönlich erscheinen oder was auch immer) eingehalten hast, wirst Du vermutlich als Schwarz-Fahrer gelten und dem Bußgeld nicht entgehen. Erfahrungsgemäß sind die Verkerhsbetriebe hier sehr wenig kulant.
also schickte ich einen Brief mit der Kopie des Semestertickets.
Der Unterschied zwischen der Vorlage des Originals und dem Einsenden einer Kopie (die beliebig per Photoshop o.ä. bearbeitet sein kann) leuchtet Dir nicht ein?
aber scheinbar sind die Vögel der Bahn unfähig zumindest eine Rückantort zu senden und lassen die LEute lieber ins Messer laufen, Ganz toll.
nur weil du zu verpeilt bist dein ticket einzupacken? get real!
sonst können die bescheuerten Bahngesellschaften doch auch alles.
Vielen Dank fuer die Antworten. Trotzdem: Das ist doch alles nicht mehr zeitgemaess, oder? Von einem grossen Unternehmen kann man doch erwarten, dass es in einer Datenbank eine Liste der Kunden ihrer teureren Produkte fuehrt.