Studententicket nicht mitgehabt und 14 Tage nachreich- Frist verpasst. Muss ich jetzt voll bezahlen?
Hi ich wurde ohne mein NRW-Ticket bei einer Zugfahrt erwischt, hatte zwar meinen normalen Studentenausweis mit aber wiegesagt , dass dazugehörige NRW Tickewt für die freihe Fahrt durch NRW nicht mit. Jetzt hab ich total vergessen das innerhalb der 14 Tage nachzureichen, war zwischenzeitlich auch im Urlaub. Jetzt hab ich heute bei der Kundeninformation angerufen und die Dame teilte mir mit, dass ich weil ich die 14 Tage nachreichfrist verpasst habe jetzt den kompletten Betrag von 40€ (plus Mahngebühren) zahlen müsste, auch wenn ich für das komplette Semester noch ein aktuelles gültiges Ticket besitze. Das ist doch absurd, dass ich obwohl ich noch bis Oktober ein nachweislich gültiges Ticket bessesen habe und besitze trotzdem Geld fürs Schwarzfahren zahlen soll. Wisst ihr einen rat.
Beste Grüße, Sean
3 Antworten
Probieren kannst Du es, allerdings sind fristen dazu da um eingehalten zu werden. Ich verstehe auch die DB, Du hattest 14 Tage Zeit dein Ticket nachzureichen, bzw. vorzuzeigen.
Wenn jetzt die DB bei jedem der erzählt er habe ein Ticket nicht nur die 14 Tage warten würde sondern länger und jeder dann kommt wann es ihm gerade einfällt, könnten wir ja alle Schwarz fahren.
Wenn Du ein Ticket hast, würde ich es trotzdem noch nachreichen, solltest Du die 40.-€+ Mahngebühr bezahlen müssen lass es Dir eine Lehre sein und reiche beim nächsten mal schneller deine Tickets nach.
Trotzdem drück ich Dir die Daumen das die DB kulant ist!!
Tja, versuchen kann man alles. In Stgt hat das mal eine Schülerin geschafft, dass sie Recht bekommen hat. Aber ob das andere Gerichte auch so sehen? Ich denke eher nicht und das Risiko, Inkasso und Gericht zu bezahlen, wenn man es durchziehen will, sind groß. Es ist nun mal so, dass man den Ausweis dabei haben muss. Das steht in den Beförderungsbedingungen, und die hast Du anerkannt, indem Du die Bahn benutzt.
Studentenausweis hat ich ja dabei nur diesen NRW beleg nicht. Und auf dem steht, dass dieser von April bis zum 30. September gültig ist. Ich kann also nachweisen, dass ich im Besitz eines gültigen Tickets bin. Ich hab dem Unternehmen DB jan unmal auch nicht geschadet. Hab denen mal ne nette Mail geschriebn, dass ich auf Kulanz hoffe. Mal sehen was als Antwort kommt. Aber 40 € ohne Grund zu bezahlen, darauf kann ich verzichten.
Toi, toi, toi. Versuchen kann man immer.
und n Scan vom NRW-Ticket hab ich auch mit beigelegt.