Ich habe einen Brief von der Polizei wegen Betrug im Zug bekommen. Was sollte ich tun?
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich hatte vor einem Monat Besuch in Deutschland, um eine Freudin zu treffen und hab ich mit dem Semesterticket von einer Freundin mit der RB eingestiegen.
Und ein Kontrolleur ist zu mir gekommt, und er wollte das wissen, ob dieses Ticket zu mir gehört. Ich habe zuerst gelogen, dass ich der Besitzer des Semesterticket bin. Später wurde ich erwischt, weil er meine Lüge festgestellt hat. Und ich habe damals 60 Euro als Strafe bezahlt und bin zur Polizei gegangen. Gestern hat die Freundin, die mir ihres Semesterticket ausgeliehen hat, einen Brief über diesen Fall bekommen. Ich weiß nicht jetzt, was sollte ich jetzt tun.
Welche Entscheidung ist besser, zwischen sie den Brief zurück und nicht.
Ich bedanke Ihnen im Voraus.
4 Antworten
Und ich habe damals 60 Euro als Strafe bezahlt.... und bin zur Polizei gegangen.
Hast Du nicht, Du hast ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen.
..und bin zur Polizei gegangen.
Aus welchem Grund?
Gestern hat die Freundin, die mir ihres Semesterticket ausgeliehen hat, einen Brief über diesen Fall bekommen.
Was für einen Brief? Einen Brief des Beförderungsunternehmens?
Eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen?
Eine Vorladung zur Zeugenaussage?
Welche Entscheidung ist besser, zwischen sie den Brief zurück und nicht.
???
Dazu müßte man wissen um was für einen brief es sich handelt. Vernehmung als Zeugin oder als Beschuldigte. Als Zeugin muss sie aussagen, als Beschuldigte nicht.
In dem Brief steht "Anhörbogen Zeuge"
Dann muss sie aussagen.
Deine Beschreibung ist widersprüchlich.
Du schreibst:
Ich habe einen Brief von der Polizei wegen Betrug im Zug bekommen.
später heißt es:
Gestern hat die Freundin, die mir ihres Semesterticket ausgeliehen hat, einen Brief über diesen Fall bekommen.
Das ist ein großer Unterschied! Oder hast du und deine Freundin Post von der Polizei bekommen?
Du schreibst:
Und ich habe damals 60 Euro als Strafe bezahlt und bin zur Polizei gegangen.
Die 60,- EUR wegen "Schwarzfahren" sind nachvollziehbar. Warum bist du trotzdem noch zur Polizei gegangen. Was hat die Polizei dir gesagt?
Hast du bei der Kontrolle und/oder der Polizei deine Adressdaten angegeben?
Was genau stand in dem Brief, den deine Freundin erhalten hat?
Was ist mit dem Semester-Ticket passiert, nachdem festgestellt wurde, dass du nicht der Besitzer bist?
Die Rechtslage:§ 263 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 265a BGB
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Gut zu wissen:
Weil der „Schwarzfahrer“, der in der Absicht, den Fahrpreis nicht zu entrichten, in ein öffentliches Verkehrsmittel (bspw. Bus oder Eisenbahn) einsteigt, in der Regel nicht täuschen wird, fehlt es in der Regel auch an einer Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 I StGB.
Dann wäre die Sache mit der Entrichtung des erhöhten Beförderungsendgeld von 60,- EUR sehr wahrscheinlich erledigt gewesen.
Das die Bahn zusätzlich eine Betrugsanzeige stellt, ist mir neu.
Den zivilrechtlichen Anspruch (60,- EUR) hat die Bahn erhalten.
Von strafrechtlichen Konsequenzen (Strafen) des Täters profitiert die Bahn nicht.
Du schreibst:
Ich habe zuerst gelogen, dass ich der Besitzer des Semesterticket bin. Später wurde ich erwischt, weil er meine Lüge festgestellt hat.
- Wie wurde festgestellt, dass du gelogen hast und nicht der Ticket-Besitzer bist?
Fazit:
Deine Beschreibung des Sachverhalts lässt sich leider nur bedingt nachvollziehen.
Nicht beantwortet ist auch die Frage, ob deine Freundin dir das Ticket überlassen oder sogar angeboten hat, obwohl sie wusste, dass das Semester-Ticket nicht übertragbar ist.
Möglich, dass das bereits als Beihilfe ausgelegt werden kann.
Meine persönliche Meinung ist:
Internetforen können eine kompetente Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht ersetzen.
Erfahrungsgemäß wird, hier im Falle einer Verurteilung bei Ersttätern eine Geldstrafe verhängt. Ich gehe auch eher von einem Strafbefehl, als von einem Gerichtsprozess aus.
Gut zu wissen:
Geldstrafen beziehen sich auf das Einkommen des Beschuldigten.
Wenn du selbst über ein geringes Einkommen verfügst, besteht ggf. ein Rechtsanspruch auf Prozesskosten.
Beratungs- und ProzesskostenhilfeRegelungen der Zivilprozessordnung und des Beratungshilfegesetzes
Wer nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe vom Gericht beantragen.
Einen Antrag auf Beratungs- / Prozesskostenhilfe findest du hier:
https://justiz.de/service/formular/f_allgemeines/index.php
Informationen und Anträge halten aber auch die Rechtsanwälte bereit.
Du schreibst:
Welche Entscheidung ist besser, zwischen sie den Brief zurück und nicht.
Briefe zurückschicken ändern an der Strafverfolgung nichts. Wenn deine Freundin als Zeugin bestimmt wurde, darf sie die Aussage auch nicht verweigern.
Ohne detaillierte Informationen bleibt allerdings auch dies nur Spekulation.
Mein Tipp:
Wenn du tatsächliche eine Vorladung der Polizei bekommst, um dich zur Sache äußern zu können, solltest du mit diesem Schreiben zu einem Rechtsanwalt gehen.
Der Rechtsanwalt wird sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die Sache rechtlich bewerten.
Auch diese Erstberatung kann aufgrund der Regeln im Beratungshilfegesetzes in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt dann der Staat.
Folgen von Eintragungen im Führungszeugnis / BundeszentralregisterNicht nur hinsichtlich der Ergebnisse, die ein Rechtsanwalt zu erreichen sucht, um die drohende Strafe möglichst gering zu halten, sollten Sie darauf Wert legen, dass Ihr Rechtsanwalt im Strafrecht auch auf die Auswirkungen auf den Sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters ein Auge hat.
Weitere Informationen findest du hier:
In der Regel werden Geldstrafen erst ab 90 Tagessätzen (ersatzweise 3 Monate Freiheitsentzug) ins Führungszeugnis eingetragen. Garantiert ist das jedoch nicht. Auch diesbezüglich gibt es Ausnahmen.
Viel Erfolg!Du musst nichts tun. Das gibt eine Anzeige und ihr beide bekommt eine Strafe.
Das war eine Straftat
Du musst nichts tun.
Das ist wohl das Schlechteste, was einem Beschuldigten in einer Strafsache empfohlen werden kann.
Das gibt eine Anzeige und ihr beide bekommt eine Strafe.
Eine Anzeige und zwei Urteile? - Das funktioniert nicht!
Betrug setzt Vorsatz Voraus. Die Betrugsabsicht muss durch die Staatsanwaltschaft bewiesen werden. Alles andere wäre Fahrlässigkeit, z.B. wenn die Freundin davon ausging, dass das Ticket übertragbar ist.
Du kannst zwar vermuten, dass die Freundin Beihilfe geleistet hat. Zweifelsfrei bewiesen ist das aufgrund der gemachten Aussagen jedoch nicht.
Viel Spaß vor Gericht
Wieso bist du denn zur Polizei gegangen?
Du hast einen Betrug begangen. Was steht denn in dem Brief an deine Freundin drin?
Der Kontrolleur hat sofort Polizei angerufen, deswegen mussten wir zur Polizei gehen. Und der Brief besteht aus schriftliche Anhörung als Zeuge und Belehnung. Leider konnte ich nicht gut diesen Brief verstehen. Meine Mitbewohnerin hat gesagt, egal ob wir diesen Brief zurückschicken, es könnte sein, schlimmer zu werden. Deswegen haben wir jetzt Angst
Ach ich hab falsch geschrieben.
wir haben 60 Euro bezahlt und sind zur Polizei gegangen, weil meine Freundin nicht Deutsch sprechen kann.
Und gestern hat meine Freundin, die uns das Semesterticket ausgeliehen hat, den Brief von der Bundespolizei wegen diesem Fall (sie hat uns das gegeben) bekommen.
meine Frage ist : was ist besser, wir sende den Brief zurück oder nicht.