Einspruch gg. Höhe der Tagessätze welche Angaben?

teersaan 

Was hast du denn angestellt?

nickzjbg 
Beitragsersteller
 
  1. Geht dich das nix an und 2. beantwortet das nicht meine Frage

4 Antworten

Hallo,

Sie haben keinerlei Rechtspflicht, das Einkommen Ihrer Ehefrau anzugeben.

Gemäß § 40 II 1 StGB gilt:

"Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters."

Wenn Sie aus dem Einkommen Ihrer Ehefrau einen Vorteil erlangen, so müssen Sie damit rechnen, dass dieses in die Entscheidung über die Tagessatzhöhe einbezogen wird.

Hallo,

das "Problem" an unserer Rechtsprechung ist ja, dass dein Verdienst zur Tatzeit herangezogen wird.

Du hast in deinem anderen Post geschrieben, dass du 120 Tagessätze zu zahlen hast, das wären in etwa 4 Nettomonatsgehälter, also bei deinem aktuellen Stand ~2500€.

Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, in dem die eigentlich kreuzbrave Beschuldigte als Geldwäscherin verurteilt wurde, weil sie auf einen "Homeoffice-Arbeitsplatz-Betrug" reingefallen ist... Die hat auf jeden Fall so argumentiert, dass sie mittlerweile in Elternzeit ist und die verhängte Geldstrafe da facto bei ihr jetzt anstatt den 90 vom Gericht verhängten Tagessätzen, 180 Tagessätze ausmacht. Das Gericht ist dieser Argumentation (meiner Meinung nach zu Recht) gefolgt.

Also unbedingt reinschreiben, wieviel du im Monat zur Verfügung hast (etwaige Unterhaltszahlungen, Kreditrate etc. mit reinschreiben! Wenn du 650€ verdienst und 100€ Unterhalt zahlst, wird dir dementsprechend weniger pro Tagessatz berechnet!) Und dann gleich noch um eine Ratenzahlung bitten... kenne eigentlich keine Staatsanwaltschaft, die sich darauf nicht einlässt... diese Rate aber dann immer bedienen!!!!

Alles Gute dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Ehefrau wird ja nicht mit bestraft. Maßgeblich ist dein persönliches Netto-Einkommen, das du VOR dem Urteil erzielt hast.

Wozu, das Gericht hat das knappe Einkommen vom Täter berücksichtigt und verrechnet hat sich noch kein Richter, jedenfalls durfte ich so etwas noch nicht erleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung