Einspruch gg. Höhe der Tagessätze welche Angaben?
Hallo liebe Community,
ich habe gestern einen Strafbefehl erhalten und muss 5200€ Geldbuße zahlen. Ich lege wegen der Höhe der Tagessätze Einspruch ein und arbeite gerade am Text, den ich mit einem Muster von 123recht verfasse.
Ich bin verheiratet und weis nun nicht ganz, ob ich das Nettoeinkommen meiner Ehefrau auch angeben muss bzw. ob es ein Fehler ist das zusätzlich anzugeben und das zuständige Amtsgericht meinen Tagessatz dann erhöht. Ich verdiene 656€ netto und meine Ehefrau 750€ netto.
Über eine Antwort würde ich mich freuen und liebe Grüße
Was hast du denn angestellt?
- Geht dich das nix an und 2. beantwortet das nicht meine Frage
4 Antworten
Hallo,
Sie haben keinerlei Rechtspflicht, das Einkommen Ihrer Ehefrau anzugeben.
Gemäß § 40 II 1 StGB gilt:
"Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters."
Wenn Sie aus dem Einkommen Ihrer Ehefrau einen Vorteil erlangen, so müssen Sie damit rechnen, dass dieses in die Entscheidung über die Tagessatzhöhe einbezogen wird.
Dies betrifft "Vorteile" in beide Richtungen. Bestehende Unterhaltsverpflichtungen des Täters sind jedenfalls in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Andersherum sind Vorteile, die dem Täter zufließen, ebenso zu berücksichtigen.
Hallo,
das "Problem" an unserer Rechtsprechung ist ja, dass dein Verdienst zur Tatzeit herangezogen wird.
Du hast in deinem anderen Post geschrieben, dass du 120 Tagessätze zu zahlen hast, das wären in etwa 4 Nettomonatsgehälter, also bei deinem aktuellen Stand ~2500€.
Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, in dem die eigentlich kreuzbrave Beschuldigte als Geldwäscherin verurteilt wurde, weil sie auf einen "Homeoffice-Arbeitsplatz-Betrug" reingefallen ist... Die hat auf jeden Fall so argumentiert, dass sie mittlerweile in Elternzeit ist und die verhängte Geldstrafe da facto bei ihr jetzt anstatt den 90 vom Gericht verhängten Tagessätzen, 180 Tagessätze ausmacht. Das Gericht ist dieser Argumentation (meiner Meinung nach zu Recht) gefolgt.
Also unbedingt reinschreiben, wieviel du im Monat zur Verfügung hast (etwaige Unterhaltszahlungen, Kreditrate etc. mit reinschreiben! Wenn du 650€ verdienst und 100€ Unterhalt zahlst, wird dir dementsprechend weniger pro Tagessatz berechnet!) Und dann gleich noch um eine Ratenzahlung bitten... kenne eigentlich keine Staatsanwaltschaft, die sich darauf nicht einlässt... diese Rate aber dann immer bedienen!!!!
Alles Gute dir.
Hallo und vielen Dank für deine Antwort,
zum Tatzeitpunkt habe ich auch 656€ verdient, meine Frau allerdings ca. 1300€. Jetzt verdient sie 750€ Kurzarbeitergeld... Ich versteh das mit diesem "Vorteil vom Einkommen des Ehegatten" einfach nicht. Meint man damit, dass ich ihr Einkommen angeben muss, weil ich durch ihr Einkommen besser lebe und dadurch Vorteile ziehe? Oder meint man mit "Vorteil", angenommen ich verdiene 1500€ netto und meine Frau 500€ netto und ich muss ihr 300€ Unterhalt zahlen, weshalb man mein Einkommen somit auf 1200€ herabgesetzt wird, was letztendlich mein Vorteil wäre bzgl. ihres geringen Einkommens und sollte deshalb dies mit angeben?
Liebe Grüße und nochmals dankeschön :)
Ich hatte Dir ja schon geantwortet.
Aber egal.
"Ich versteh das mit diesem "Vorteil vom Einkommen des Ehegatten" einfach nicht."
Damit ist gemeint, dass wenn Du die Frau von Bill Gates wärest Dir niemand abkaufte, dass Du nur 650 Euro im Monat hättest.
Ansonsten interessiert das Einkommen Deiner Frau das Gericht nicht.
Da Ihr beinahe das Selbe verdient, interessieren etwaige Unterhaltspflichten auch niemanden.
M.
Ist ähnlich wie bei der Kirchensteuer, wenn einer von beiden Ehepartner ausgetreten ist. Die Kirche sagt, dass der andere Ehepartner ja dennoch Zugriff auf das Vermögen des anderen hat und verlangt dann von demjenigen, der noch in der Kirche ist ein "besonderes Kirchgeld", also im Endeffekt die Kirchensteuer vom anderen.
So ist es bei Gericht auch. Wenn deine Frau im Monat 500000 verdient, ist es unrealistisch, dass sie dir davon nichts abgeben würde...
Deine Ehefrau wird ja nicht mit bestraft. Maßgeblich ist dein persönliches Netto-Einkommen, das du VOR dem Urteil erzielt hast.
Vielen lieben Dank! Liebe Grüße
Wozu, das Gericht hat das knappe Einkommen vom Täter berücksichtigt und verrechnet hat sich noch kein Richter, jedenfalls durfte ich so etwas noch nicht erleben.
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort,
zum Tatzeitpunkt habe ich auch 656€ verdient, meine Frau allerdings ca. 1300€. Jetzt verdient sie 750€ Kurzarbeitergeld... Ich versteh das mit diesem "Vorteil vom Einkommen des Ehegatten" einfach nicht. Meint man damit, dass ich ihr Einkommen angeben muss, weil ich durch ihr Einkommen besser lebe und dadurch Vorteile ziehe? Oder meint man mit "Vorteil", angenommen ich verdiene 1500€ netto und meine Frau 500€ netto und ich muss ihr 300€ Unterhalt zahlen, weshalb man mein Einkommen somit auf 1200€ herabgesetzt wird, was letztendlich mein Vorteil wäre bzgl. ihres geringen Einkommens und sollte deshalb dies mit angeben?