Fahrzeugbrief nachreichen?
Kleines Problem. Ich hab das Auto einer Bekannten abgekauft. Allerdings ist ihr leider zu spät aufgefallen, dass ihr Fahrzeugbrief gar nicht zuhause liegt. Es lag noch bei der Bank, wird ihr jetzt aber zugeschickt. Leider ist Sie ab morgen erstmal drei Wochen weg...bedeutet ich komme erst nach drei Wochen an den Brief, bin aber leider auf ein Auto angewiesen. Daher meine Frage...gibt es die Möglichkeit den Wagen trotzdem irgendwie anzumelden und den Brief bei der Zulassungsstelle nachzureichen?
5 Antworten
falls das auto nicht abgemeldet wurde, kannst du ja weiterfahren und wenn sie aus dem urlaub wieder daist, dann holst du den brief. der ist auf der bank weil das fz auf raten gekauft wurde. eigentlich schickt die bank den brief nach vollständiger bezahlung an das autohaus wo die finanzierung erfolgte. es sei denn dass etwas anderes festgelegt wurde. es geht auch so dass die bank den brief an die zulassungsstelle schickt. dort bekommst du ihn bei der ummeldung unter vorlage des kaufvertrages ausgehändigt.
nein.
man kann fahrzeugbriefe verloren melden, dann wird ein neuer ausgestellt... das is aber „teuer“ und grad beim fahrzeugkauf muss deine bekannte dann hin, weil sie derzeit drin steht. im antrag muss man auch unterschreiben dass der brief sich bei keiner bank oder so befindet.
Dazu ist eine "eidesstattliche Verischerung" vor einem Notar, Gericht oder der Zulassungsstelle abzulegen. Da eine Falschaussage abzugeben wird sehr hart bestraft. Google mal "Falschaussage unter Eid"
dann wirst du dich in geduld üben muessen, oder mit deiner bekannten absprechen muessen dass du das auto in ihrem namen weiter fährst, sofern es noch angemeldet ist.
Dazu müsste sie schon eine eidesstattliche Versicherung abgeben, sagt sie das die Zulassungsbescheinigung bei einer Bank liegt, wird es nichts mit der Zulassung, sagt sie, dass die Zulassungsbescheinigung verloren ist, begeht sie eine eidliche Falschaussage was eine Straftat ist die mit hoher Geld- und Freiheitsstrafe geahndet wird. Sie wird vermutlich nicht gleich in den Knast gehen, aber sie wäre anschließend zumindest vorbestraft.
Ergänzung: Mindeststrafe 1 JAhr Freiheitsstrafe wahrscheinlich zur Bewährung
§ 154 StGB
sorry, falscher Paragraph:
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gibt es denn überhaupt noch einen Fahrzeugbrief? Dann müsste die Vorbesitzerin das Auto zuletzt vor 2006 zugelassen haben. Ansonsten geht es um die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil I (sieht aus wie früher der Fahrzeugschein und ist zwingend zur Zulassung erforderlich) und Zulassungsbescheinigung Teil II (hat ähnlichkeit mit dem früheren Fahrzeugbrief), auch der ist zwingend erforderlich. Nachreichen ist nicht möglich
Dann melde ihn halt erst um, wenn den Brief hast...die 3 Wochen auf der Nummer der Bekannten fahren macht jetzt auch nix..
Nein, uns das hat auch seinen Sinn!
Ich könnte sie morgen noch dahinschleppen, das wäre kein Problem. Der Brief ist ja aber nicht verloren, nur auf dem Versandweg.