Einspruch wegen Falschparken (Bußgeldbescheid mit gelbem Brief)?
Hallo habe heute in einem gelben Umschlag einen Bußgeldbescheid bekommen wegen Falsch Parken und soll 39€ zahlen.
Lohnt sich da ein Einspruch (ohne Anwalt!) ? Oder können da die Gebühren irgendwie noch teurer werden?
Als Beweismittel werden "Foto und Zeugenaussage" angegeben. Ich kann mich allerdings nicht dran erinnern mal keinen Parkschein gezogen zu haben. Mein Auto benutzt mein Vater und meine Mutter auch mit die möchten es aber ebenfalls "nicht zugeben"
Ich weiß auch nicht ob der Parkplatz Kamera überwacht war, zwecks "Täter" Überführung
8 Stimmen
5 Antworten
Es gibt den Anhörungsbogen, es gibt den/die Zeugen, es gibt ein Foto.
Es gibt ein Angebot, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.
Was bitte fehlt dem Ding zwischen den Ohren?
Wer sich so eine teure Versicherungsvariante leistet, sollte auch diesen kleinen Betrag zusammenbekommen.
Viel Glück.
39 Euro, das hört sich eher nach privater Parkraumüberwachung, also kein Bußgeld.
Wenn da steht, dass es Zeugen und Fotos gibt, dann kannst Du sicher sein, dass es die gibt. Und da für solche "Vergehen" inzwischen eine Halterhaftung gilt, ist es egal, wer gefahren ist. Der Halter muss zahlen und kann schauen, dass er die Kohle von dem wieder kriegt, der gefahren ist.
Und ja. Ein Einspruch/Widerspruch macht die Sache teurer.
Niemand weiß, was sich für dich lohnt. Bei Beweismittel "Foto" steht fest, dass das Fahrzeug zur fraglichen Zeit dort war, und der Stadt ist es vollkommen wurscht, wer das Auto da hingestellt hat. Kannst oder willst du den tatsächlichen Lenker nicht nennen, bist du dran mit bezahlen, weil du Halter bist. Da führt kein Weg daran vorbei, ob du nun willst oder nicht.
Anders als bei Straftaten können Einsprüche bei OWi teurer werden.
Bei Parkverstössen gibt es die Halterhaftung. Ist also egal, wer das Auto falsch parkte. Also für Dich natürlich nicht egal🙃
Korrektur:
Nicht so ganz einfach
Einer von euch dreien sagt nicht die Wahrheit und deshalb legt zusammen und bezahle den Mist.