Einspruch gegen Strafbefehl: Reicht das oder sollte ich noch was ergänzen?
Ich habe es einfach so geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den am 15.07.2020 verhängten Strafbefehl gegen mich ein, und widerspreche den mir zu lasten gelegten Sachverhalt in vollem Umfang.
Mit freundlichen Grüßen
Reicht das so, oder sollte ich noch etwas dazuschreiben bzw. ergänzen?
10 Stimmen
6 Antworten
Kannst du so machen. Mit Einschreiben und Rückschein schicken. Nicht vergessen, den Brief zu datieren.
Einzige Korrektur: "... dem mir zur Last gelegten Sachverhalt..."
Reicht erstmal. Je nachdem, um was es geht, ist es sinnvoll, auch zu erklären warum man das tut. Aber das musst Du wissen.
Straftäter. Gegenfrage: Warum begehst Du strafbare Handlungen und schädigst damit andere und die Gesellschaft? Bleib friedlich, dann hast Du den Ärger nicht, und erst recht nicht Deine Opfer.
Ja ist so
Kommt drauf an, was du erreichen möchtest.
Den Einspruch brauchst du nicht zu begründen; es reicht also, dass du ihn, wie du es getan hast, bekannt gibst.
Das reicht zumindest um die gewünschte Wirkung zu erreichen. Die andere Frage ist, ob das sinnvoll ist.