Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen und bin verwirrt?
Ich habe gestern einen Brief von der Staatsanwaltschaft München dort steht drin das das Verfahren bezüglich der Angeklagten Person zur zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Nürnberg weitergegeben. Wie kann das sein ich weiß der Angeklagte denn ich angezeigt habe kommt aus München aber ich aus Nürnberg warum geht das wieder zurück ? Ich weiß auch durch bekannten das er irgendwo im Ausland ist ich meine in Spanien oder Italien aber warum geht das nun wieder an meine Staatsanwaltschaft zurück? Jemand schon mal sowas bekommen dicke Überschrift ist noch immer Ermittlungsverfahren ich verstehe nur Bahnhof.
6 Antworten
Wichtig wäre gewesen noch zu schreiben,
- um was für eine Tat es geht
- wo der Tatort war
- wie alt der Täter war
- ob es ggf. nur um eine Tat oder um mehrere Taten geht
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit dort, wo der Tatort ist (Tatortprinzip). Bei Beschuldigten unter 21 Jahren jedoch, hängt es vom Wohnort des Beschuldigten ab (Wohnortprinzip). Werden mehrere Taten in einem Verfahren verfolgt, kann das schon mal von den genannten Prinzipien abweichen.
Bei Betrug ist das mit dem Tatort oft schwierig. Dass der Täter sich nicht mehr in Deutschland aufhält macht die Sache auch nicht einfacher. Meine Antwort beschreibt auch nur einen Grundsatz. Davon kann natürlich auch abgewichen werden. Jedenfalls hat man sich in deinem Fall so entschieden.
Wie soll ich deinen letzten Satz deuten
Den sollst du so deuten, dass ich in diesem Fall keine 100%ige Antwort geben kann. Wenn dich die Gründe für den Wechsel der Zuständigkeit wirklich so sehr interessieren, wirst du bei der Staatsanwaltschaft nachfragen müssen.
DAs bedeutet nur, das Nürnberg zuständig ist, ist nicht so zu verstehen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Eigentlich kann es Dir egal sein, denke ich, Hauptsache die ermitteln und verurteilen den irgendwann, sofern Straftäter.
Opfer/Geschädigte werden über geänderte Zuständigkeiten informiert.
cheerio
Hallo,
der Kontoinhaber sitzt in München. Der ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Betrüger, sondern ein "Finanzagent", begeht also Geldwäsche.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat jetzt an München die Betrugsanzeige geschickt, in der Hoffnung, die Anzeige loszubekommen. München weigert sich aber den Betrug zu bearbeiten, da der Betrug scheinbar im Ausland geschehen ist, daher wird das wieder an Nürnberg zurück überwiesen... in München bleibt nur die Geldwäscheanzeige.
Bin mir zu 100% sicher, dass das so passiert ist, da ich seit 5 Jahren genau diese Anzeigen behandle und es quasi immer so läuft...
Une was passiert am Ende?
Hier kennt niemand die Hintergründe dazu. Auf dem Schreiben steht doch sicher eine Telefonnummer und ein Ansprechpartner. Rufe dort an und frage nach. Dann erklärt man es dir sicherlich.
Ja ich habe gedacht das ich hier schon was erfahre dann werde ich da heute Mittag mal anrufen müssen.
Mehr als Vermutungen kannst du hier nicht erfahren.
Und die werden dir erzählen, dass eine andere Ermittlungsbehörde zuständig ist, also genau das, was in dem Schreiben steht.
Ja bei mir ist es ja Nürnberg warum kommt das zu mir zurück hat München in nicht ermittelt an seiner Anschrift und wird eingestellt habe was gelesen gerade bei täter nicht ermittelbar einstellung StPO 170
täter nicht ermittelbar einstellung StPO 170
Weil er irgendwo im Ausland ist. Dann ist es aber egal, welche Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Also wird das eingestellt ? Da sie es an die Staatsanwaltschaft Nürnberg wo ich auch die Anzeige erstattet habe zurückging da er in seinem Bezirk nicht auffindbar ist und nicht ermittelt werden kann?
Wenn im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht, dass das Verfahren eingestellt wurde, dann ist es so.
Gegen die Einstellung des Verfahrens ist der Rechtsbehelf der beschwerde zulässig, wird diese abgewiesen, gibt es die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahren. Ohne Anwalt wird das aber nichts.
Es steht nur drin im ermittlungsverfahren... wird es zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Nürnberg ...... abgegeben. Das schrieb die Staatsanwaltschaft München
München wäre nur zuständig, wenn der Tatort liegt oder der Beschuldigte dort seinen Wohnsitz hat.
Offenbar ist beides nicht der Fall, also sucht man einen weiteren Anknüpfungspunkt, z.B. da wo der Anzeigenerstatter / das Opfer wohnt.
Bei mir im Bezirk? Komisch .... Was ist wenn er im Ausland ist ? Weil es geht sich um das Prinzip ich will das er bestraft wird mehr nicht nicht das eine Einstellung kommt.
Eine Einstellung des Verfahrens wirst du nicht beeinflussen können.
Kann das passieren, da keiner seine genaue Adresse weiß?
Wenn der Täter nicht zu ermitteln ist, sicher.
Also ist es so wenn der täter im ausland keine genaue Adresse hat das ich die a Karte gezogen habe selbst wenn man das Land weiß und er deutscher ist?
Damit die StA etwas gegen jemanden machen kann, müssen sie ihn erwischen und selbst für eine Anhörung oder einen Strafbefehl brauchen sie eine Adresse.
Ok keine genaue Adresse heisst einstellung bis er an der Grenze erwischt wird
Nein, auch nicht bis er an der Grenze erwischt wird. Bisher hast du nicht gesagt um was für eine Straftat genau es sich handelt, aber für einen kleinen Ebaybetrug wird nicht Interpol eingeschaltet.
Ebay ca 600 euro
Ich denke da wird kein großer Aufwand betrieben, du wirst es in ein paar Wochen sehen.
Es handelt sich um ein betrug sein Alter ist älter wie 21 Jahre aber Tatort war Ebay ob es mehr waren weiß ich nicht nur das er nicht mehr in Deutschland ist aber keiner weiß wo er genau ist