Ermittlungsverfahren - was kommt auf mich zu?
Hallo!
Habe mal eine Frage..Ich habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem folgendes drin steht und ich jetzt nicht genau weiß, was das heißt :/
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Sehr geehrte ... in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom .... folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPo eingestellt.Die Sache wird zur Verfolgung der Ordnungwidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, § 43 OWiG.
Bitte um eine Antwort, danke schon mal im Vorraus.
Liebe Grüße :-)
7 Antworten
Da bist du wohl nochmal mit einem "blauen Auge" davon gekommen. Das Strafverfahren ist eingestellt, jetzt kommt ein OWi-Verfahren.
Zwar kann auch eine OWi böse weh tun, aber damit hat sichs dann auch und gut ists.
Hebe dir diesen Bescheid SEHR ghut auf. Mir ist es schon vorgekommen, dass ich plötzlich zu einem Gerichtstermin geladen worden bin. Ich bin dann auch hingegangen, weil ich einen Freispruch erreichen wollte. Aber als sich eine Geldbusse angedeutet hat, konnte ich den Einstellungsbescheid aus der Tasche ziehen und wir sind alle nach Hause gegangen. StA war stocksauer, aber warum schreiben sie auch eine Einstellungsverfügung!
Danke für den Stern! Wünsche dir, dass es nicht allzu schlimm wird!
Geh mal zum Anwalt der kann dir "Paragrafisch" (^^) übersetzten
die ermitteln nicht mehr gegen dich.
nun wird geprüft, ob eine ordnungswidrigkeit vorliegt
is ne anzeige glaub mal du muss geldstrafe ;D
Ja aber "eingestellt" verbinde ich doch aber damit, dass es so gesagt "fallen gelassen" wurde, oder?
Maaaan -.-
ya eingestellt von der staatsanwaltshaft...den fall übernimmt jetzt diese verwaltungsbehörde...das heißt die überprüfen den fall und du kriegst ne geldstrafe...
Es gibt keine Gerichtsverhandlung. Du bekommst aber ein Strafmandat. Darfst zahlen. Wieviuel steht im nächsten Brief vom Amt.
Also nur noch ne Geldstrafe, das wars oder?Und Punkte in Flennsburg?
Also bei meiner Aussage bei der Polizei hat der Polizist gemeint mich erwarten Punkte, kann sich doch aber auch ändern oder?
Ab einem bestimmten betrag gibt es Punkte. Ich glaube ab 40 Euro.Kommt aber auf die Strafe ansich an.Und auf das Amt... Warte es einfach ab.
Ok, gut danke!