Ermittlungsverfahren - was kommt auf mich zu?

7 Antworten

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Da bist du wohl nochmal mit einem "blauen Auge" davon gekommen. Das Strafverfahren ist eingestellt, jetzt kommt ein OWi-Verfahren.

Zwar kann auch eine OWi böse weh tun, aber damit hat sichs dann auch und gut ists.

Hebe dir diesen Bescheid SEHR ghut auf. Mir ist es schon vorgekommen, dass ich plötzlich zu einem Gerichtstermin geladen worden bin. Ich bin dann auch hingegangen, weil ich einen Freispruch erreichen wollte. Aber als sich eine Geldbusse angedeutet hat, konnte ich den Einstellungsbescheid aus der Tasche ziehen und wir sind alle nach Hause gegangen. StA war stocksauer, aber warum schreiben sie auch eine Einstellungsverfügung!

RoseLila 
Beitragsersteller
 10.06.2011, 19:47

Ok, gut danke!

397kg  10.06.2011, 19:54
@RoseLila

Danke für den Stern! Wünsche dir, dass es nicht allzu schlimm wird!

Geh mal zum Anwalt der kann dir "Paragrafisch" (^^) übersetzten

die ermitteln nicht mehr gegen dich.

nun wird geprüft, ob eine ordnungswidrigkeit vorliegt

is ne anzeige glaub mal du muss geldstrafe ;D

RoseLila 
Beitragsersteller
 10.06.2011, 19:38

Ja aber "eingestellt" verbinde ich doch aber damit, dass es so gesagt "fallen gelassen" wurde, oder?

Maaaan -.-

thuglifenichte  10.06.2011, 19:40
@RoseLila

ya eingestellt von der staatsanwaltshaft...den fall übernimmt jetzt diese verwaltungsbehörde...das heißt die überprüfen den fall und du kriegst ne geldstrafe...

Es gibt keine Gerichtsverhandlung. Du bekommst aber ein Strafmandat. Darfst zahlen. Wieviuel steht im nächsten Brief vom Amt.

RoseLila 
Beitragsersteller
 10.06.2011, 19:39

Also nur noch ne Geldstrafe, das wars oder?Und Punkte in Flennsburg?

Also bei meiner Aussage bei der Polizei hat der Polizist gemeint mich erwarten Punkte, kann sich doch aber auch ändern oder?

Strolchi09  10.06.2011, 19:50
@RoseLila

Ab einem bestimmten betrag gibt es Punkte. Ich glaube ab 40 Euro.Kommt aber auf die Strafe ansich an.Und auf das Amt... Warte es einfach ab.